Hallo Insomnia,
Vielleicht war die Unterscheidung bisher nicht klar. Es geht um zwei verschiedene Dinge/Begriffe das zu präzisieren:
falls dies falls formuliert war bisher, Asche auf mein HauptA In Luxemburg selbst gibt es eine Lebenspartnerschaft = Pacs (nicht PAX, mein Fehler) zu schliessen in Luxemburg.
Diese Lebenspartnerschaft ist eine m.W. nach übliche Form des Zusammenlebens, die hier in LUX viele Leute eingehen (auch um Steuervorteile zu haben). Hauptmerkmal ist wie schon gesagt im Unterschied zu Deutschland (eingetragene Lebenspartnerschaft ) dass diese PACS sowohl Homosexuelle als aus Heterosexuelle Partnerschaften erfasst.
Die Bedingungen des Eingehens und Beendens sind auch anders als eine Ehe,
Nachzulesen im Bürgerportal guichet.lu gut erklärt, auch auf Deutsch: (Gesetzestexte, sowie alle Formulare der Immigration die ich bisher gefunden habe sind hier in LUX in der Regel auf französisch, kann ich bei Bedarf gerne raussuchen und bei Übersetzung helfen.)
http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/famille/vie-maritale/partenariat-pacs/d...Definition:
Zitat:Unter Lebenspartnerschaft oder eheähnlicher Lebensgemeinschaft versteht man eine Haushaltsgemeinschaft von zwei Personen unterschiedlichen oder gleichen Geschlechts, die „Lebenspartner” genannt werden, als Paar zusammenleben und eine eingetragene Lebenspartnerschaft (PACS) geschlossen haben, indem sie gemeinsam beim Standesbeamten der Gemeinde ihres gemeinsamen Wohnsitzes oder Aufenthaltsorts vorstellig geworden sind, um ihre Partnerschaft persönlich und gemeinsam beurkunden zu lassen
Im Unterschied dazu steht
die Definition einer
"relation durable“/stabile Partnerschaft im Rechtsvorgang des Familiennachzugs von Drittstaatsangehörigen zu EU-Bürgern die Ihre Freizügigkeit "ausüben"
Soweit ich bis jetzt durchdringe wird wie von Insomnia beschrieben der Daueraufenthalt-EU auch in Lux erst nach 5 Jahren (!) gewährt.
Hier der Link zu den Bestimmungen beim Nachzug eines Drittstaatlers
Aufenthalt Eu-Bürger unter 5 Jahre Zum Nachzug von Familienangehörigen:
http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/citoyennete/libre-circulation-UE/sejour...die aus dem Formular übersetzten Anforderungen sowie das Formular siehe oben in meinem ersten Post. Schaue mir das nochmal an, scheint sich aber nichts geändert zu haben.
Verständnisfrage: Wo arbeitest du? schon in Luxemburg? Welche Nationalität hat deine Freundin?
Ich denke es wird aber schon problematisch wenn du/Ihr in Deutschland wohnen bleiben möchtet und du als Grenzgänger arbeitest. Das oben beschriebene gilt
IMHO NUR bei Wohnsitznahme von dir in Luxemburg (also "stabile Beziehung nachweisen, und dann die Aufenthaltskarte Eu (nicht Daueraufenthalt) beantragen), da du nur dann die Freizügigkeit echt wahrnimmst.
Soweit ich die relation durable verstehe sind die Voraussetzungen aber das Kind ODER gemeinsames Zusammenleben (muss nicht beides sein!), es könnte also unter Umständen die gemeinsame Sorge um das Kind ausreichen, un den Antrag direkt zu stellen. sprich in eurem Fall sollte alleine schon damit dass ihr ein gemeinsames Kind habt die Grundanforderungen erfüllt sein.
Allerdings als Warnung: Luxemburg ist kein billiges Land um ohne Job hier hinzukommen. Mieten liegen etwa auf Münchner Niveau, einkaufen usw. ausserhalb LUX-Stadt etwa deutsches Niveau.
Lass mich gerne korrigieren, aber habe die Diskussion hier bei
i4a schon gesehen (war aber Österreich glaube ich)