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Albanerin Einreiseeintrag Deutschland (Gelesen: 3.318 mal)
Themen Beschreibung: Albanerin Einreiseeintrag Deutschland
darxor
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25.11.2015 um 17:33:21
 
Vielen Dank für die Aufnahme.

Sicher bin ich hier der absolute Neuling auf dem Gebiet, aber ich arbeite mich gerade ein.
Folgende Situation:

Ich arbeite ehrenamtlich im Bereich Asyl-Antragstellern.
Letzten Sommer habe ich mich in eine albanische Frau verliebt, mit der ich sehr viel Zeit gemeinsam verbracht habe.
Sie ist aus dem Asyl freiwilig nach Albanien zurück gereist, auf eigene Kosten.

Nachdem sie wieder in Albanien war, habe ich sie eingeladen. Auf meine Kosten per Adrian Airlines Direktflug. In Frankfurt am Main am Flughafen ist sie gestoppt worden und wieder nach Albanien zurück geschickt worden. Aussage der Polizei: kein Problem für Wiedereinreise, offiziell lt. Papier fehlen Rückflugticket und Krankenversicherung. jedoch besteht kein Problem bei erneuter Einreise.

Jetzt hat sie von Ihrem Geld ein Hin-und Rückfahrt Ticket mit Bus gebucht, eine Krankenversicherung und eine neue Einladung von mir erhalten. Dieses Mal ist sie von der albanischen Polizei aufgehalten worden, mit dem Hinweis: es gibt einen Hinweis im System, dass sie nicht nach Deutschland einreisen kann.

Kann mich mal bitte jemand aufklären, was ich jetzt machen soll. Ich komme mir so bescheuert vor, vor der Frau. Dabei war das ganze nur gut gemeint.

Nennt mich Depp, aber auf diese Weise lerne ich es vielleicht.

Grüße
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 25.11.2015 um 17:46:01
 
Und wie haben die Albaner Zugriff auf unsere Systeme?

Entweder es steht im SIS oder im AZR.

Ist Albenerin Roma?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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darxor
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Antwort #2 - 25.11.2015 um 18:10:26
 
Albanien ist nicht Roma.

Ich nehme an es steht im SIS, gelesen von Albanischer Polizei an der Grenze zu Mazetonien.

AZR ist?

Grüße
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darxor
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Antwort #3 - 25.11.2015 um 18:12:50
 
ok Aus­län­der­zen­tral­re­gis­ter, hab es gelesen
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darxor
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Antwort #4 - 25.11.2015 um 18:19:24
 
welches System haben die albanischen Behörden an der Grenze zu Mazedonien SIS oder Aus­län­der­zen­tral­re­gis­ter?
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Aras
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Antwort #5 - 25.11.2015 um 18:35:46
 
Albanien ist nicht Roma? Ich frag halt, weil diese Balkanstaaten Zigeuner nicht mögen und darum Probleme machen. Die Albaner dürften afaik kein Zugriff auf SIS oder AZR haben. Wenn dann hätte die Zurückweisung durch die Grenzpolizei des ersten Schengenstaates erfolgen müssen und nicht durch die albanische Grenzpolizei.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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blubb


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Antwort #6 - 25.11.2015 um 22:04:51
 
Hallo,

die albanische Grenzpolizei hat keinen Zugriff auf das SIS und keinen Zugriff auf das AZR. Und da meines Wissens an der albanisch-mazedonischen Grenze auch keine EU-Mission mit entsprechender Zielsetzung läuft, wird es da auch keinen EU-Verbindungsbeamten mit entsprechendem Zugriff geben. Aber selbst wenn - es wäre unschädlich.

Das heißt, die Albaner haben Deiner Liebsten die Ausreise vermutlich deshalb verweigert, weil sie den in ihrem Pass befindlichen Zurückweisungsstempel mit dem Buchstaben "G" und möglicherweise "E" falsch interpretiert haben und ihm fälchlicherweise die Wirkung einer Einreisesperre unterstellt haben.

Diese Aussage immer unter der Voraussetzung, dass der Sachverhalt sich so zutrug, wie geschildert.

Das lässt sich dann aber nur direkt mit / über die albanische Grenzpolizei klären.

Gruß

PS: Aus persönlichem Interesse: Wo wollte sie denn die Grenze überschreiten? Oben auf der Serpentinenstrecke am Ohrid-See?
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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sarembeti
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Antwort #7 - 27.11.2015 um 11:22:40
 
Zitat:
Nachdem sie wieder in Albanien war, habe ich sie eingeladen.


Wofür wurde eine Einladung ausgestellt?

Zitat:
Aussage der Polizei: kein Problem für Wiedereinreise, offiziell lt. Papier fehlen Rückflugticket und Krankenversicherung. jedoch besteht kein Problem bei erneuter Einreise.


Das war sehr dämlich. Man hätte sich doch vorher mal die Einreiseregelungen in den Schengenraum durchlesen können tzzz tzzz.

Änderung:
Dieses Mal ist sie von der albanischen Polizei aufgehalten worden, mit dem Hinweis: es gibt einen Hinweis im System, dass sie nicht nach Deutschland einreisen kann.


Ich kann die albanische Polizei verstehen. Die haben nämlich die politische Anweisung, die Ausreise bei Verdacht einer Einreseisperre zu untersagen. Die EU übt nämlich Druck auf Albanien aus und droht damit, die Visapflicht wieder einzuführen.
Die Polizei hat den Stempel aus Frankfurt gesehen und dann halt die Ausreise verweigert.
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darxor
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Antwort #8 - 30.11.2015 um 20:33:30
 
Hallo und vielen Dank erst einmal für die Antworten.

@sarembeti, Reise für 3 Wochen Deutschland Tourismus, sorry klar hast du Recht, ich hatte nie zuvor eine solche Situation in meinem Leben.

@T.P.2013, da hast du Recht, lt. dem Beamten hat sie einen Stempel im System allein für Deutschland
Busslinie ging über Shkodra, Albanien

Welchen Beamten in Deutschland muss ich fragen, was sie da für einen Stempel aus Deutschland in diesem System hat?
Nützt es, ein offizielles Visum zu beantragen?

Die Frau ist nicht kriminell, hat eine Arbeit in Albanien und wollte auf meine Einladung hin, mich nur besuchen.

Was für eine Willkür ist es am Flughafen Frankfurt, solche Entscheidungen zu treffen, welche nachhaltig das Recht dieser Frau einschränken?

Ich bin enttäuscht.


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Aras
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Antwort #9 - 30.11.2015 um 20:48:51
 
darxor schrieb am 30.11.2015 um 20:33:30:
Welchen Beamten in Deutschland muss ich fragen, was sie da für einen Stempel aus Deutschland in diesem System hat?

Wenn, dann musst du dich bevollmächtigen lassen. Dann kannst du eine Selbstauskunft deiner Freundin beantragen. Bzw. sie macht selber eine Selbstauskunft.

darxor schrieb am 30.11.2015 um 20:33:30:
Nützt es, ein offizielles Visum zu beantragen?


Kann man überhaupt Kurzzeitvisa beantragen?
Deine Freundin sollte einfach den Reisepass vernichten und einen neuen Reisepass beantragen. Problem sind doch die albanischen Grenzpolizisten und nicht die EU.


darxor schrieb am 30.11.2015 um 20:33:30:
Was für eine Willkür ist es am Flughafen Frankfurt, solche Entscheidungen zu treffen, welche nachhaltig das Recht dieser Frau einschränken?

Gegenfrage:
Wieso hält sich die Frau nicht an geltendes Recht und verstößt gegen EU-Richtlinie 810/2009 ( Visakodex ) Artikel 15 und versucht ohne ausreichende Krankenversicherung einzureisen?
Die Zurückweisung ist also nicht willkürlich sondern selbstverschuldet.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 30.11.2015 um 22:04:39
 
Aras schrieb am 30.11.2015 um 20:48:51:
Deine Freundin sollte einfach den Reisepass vernichten und einen neuen Reisepass beantragen. Problem sind doch die albanischen Grenzpolizisten und nicht die EU.


Das würde ohne Probleme funktionieren? Habe einen Bekannten in einer ähnlichen Situation.
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Antwort #11 - 30.11.2015 um 22:17:29
 
Wenn es eine Einreisesperre gibt, dann kann der Ausländer nicht einreisen. Es ist egal ob der Stempel drin ist oder nicht - bei der Passkontrolle würde das auffallen. Aber wenn es keine Sperre gibt sondern es an den Grenzern von Albanien und Co. scheitert, dann sollte ein neuer Pass das Problem beseitigen. Ist dann halt eine weitere Passnummer in der Interpol-Datenbank für verlorene und gestohlene Pässe.

Und die Albaner haben keinen Zugriff auf unsere Datenbanken. Können also Einreisesperren nicht feststellen.

Ich hab es aber nicht ausprobiert und das ist jetzt auch nur meine Idee.

Also nicht denken, dass man Einreisesperren umgehen könnte. Sondern soll nur aufzeigen, dass man sich wegen so einem Stempel im Pass sich nicht verrückt machen soll.
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Antwort #12 - 11.12.2015 um 16:24:52
 
Oder man verlässt eben Albanien in ein anderes nicht-visumspflichtige nicht-EU Land, z.B. Serbien oder Montenegro. Endziel der dokumentierten Busfahrt ist eben keine Stadt in der EU. Das sollte die albanischen Grenzbehörden auch beruhigen.
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