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Visum zur Eheschließung (Gelesen: 37.622 mal)
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Antwort #30 - 28.11.2015 um 21:27:15
 
itasweet23 schrieb am 28.11.2015 um 21:22:28:
reichlich niemand?


ich habe nicht "reichlich Niemand" geschrieben sondern "rechtlich Niemand". Das ist ein Unterschied.
Und für Euch ist das DER Unterschied.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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itasweet23
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Antwort #31 - 28.11.2015 um 21:30:56
 
Aras schrieb am 28.11.2015 um 16:30:21:
Es geht mir darum, dass ihr keinen Zwang ausüben könnt. Was soll nach dem Verstreichen passieren? Untätigkeitsklage geht nicht, da hat dir Botschaft noch 2 Monate Zeit. Also eine zahnlose Frist.


Noch 2 Monate Zeit? Arbeitest du bei der Behörde und kennst dich so gut aus? Sie haben bestimmt eine Frist, die sollten aber achten dass die Unterlagen zum heiraten nicht ablaufen ...
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Aras
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Antwort #32 - 28.11.2015 um 22:09:51
 
Am 3.11 war die letzte Tätigkeit der Behörde. Das wisst ihr. Nach §75 VwGO kann erst nach 3 Monaten Untätigkeitsklage erhoben werden, nachdem alle Unterlagen für die Bescheidung des Antrags vorliegen. Selbst wenn wir sagen, dass am 1. Oktober alles vorgelegen hätte, wären ja jetzt nur 2 Monate vergangen. Also hat das noch 1 Monat Zeit. Zumal der Eheschliessungstermin verschoben werden kann.

Also.. Ich arbeite für keine Behörde. Auch sehe ich dich nicht als einen rechtlichen Niemand. Ich schreibe das ja, damit du nicht dir das so vorstellst als könne der Anwalt zaubern oder irgendeine Drohkulisse aufbauen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #33 - 29.11.2015 um 08:44:31
 
Aras schrieb am 28.11.2015 um 22:09:51:
Am 3.11 war die letzte Tätigkeit der Behörde. Das wisst ihr. Nach §75 VwGO kann erst nach 3 Monaten Untätigkeitsklage erhoben werden, nachdem alle Unterlagen für die Bescheidung des Antrags vorliegen. Selbst wenn wir sagen, dass am 1. Oktober alles vorgelegen hätte, wären ja jetzt nur 2 Monate vergangen. Also hat das noch 1 Monat Zeit. Zumal der Eheschliessungstermin verschoben werden kann.



Also.. Ich arbeite für keine Behörde. Auch sehe ich dich nicht als einen rechtlichen Niemand. Ich schreibe das ja, damit du nicht dir das so vorstellst als könne der Anwalt zaubern oder irgendeine Drohkulisse aufbauen.



Ich habe nicht vor zu drohen. Hier wird es übertrieben. Die meisten hier wissen bestimmt wie das ist, wenn man jemanden liebt, die Sehnsucht den Partner in den armen endlich zu schließen usw.. Und dass dieses Verfahren Nerven beraubend ist.

Geduld und noch mal Geduld, irgendwann klappt das schon. 

Ich werde auf jeden Fall berichten sobald es was neues gibt, für die anderen die in der gleichen Situation sind und still mit lesen.

Schönen Sonntag
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #34 - 29.11.2015 um 09:14:35
 
Hallo Itasweet23, ich würde mich freuen, wenn du weiter berichtest, da ich in einer ähnlichen Situation bin. Hast du beim BVA einfach angerufen und gefragt,ob die ABH schon eine Stellungnahme an die Botschaft geschickt hat? das wäre etwas, was ich dann morgen auch mal machen könnte. Schönen Sonntag Smiley
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Antwort #35 - 29.11.2015 um 12:18:20
 
çiçek schrieb am 29.11.2015 um 09:14:35:
Hallo Itasweet23, ich würde mich freuen, wenn du weiter berichtest, da ich in einer ähnlichen Situation bin. Hast du beim BVA einfach angerufen und gefragt,ob die ABH schon eine Stellungnahme an die Botschaft geschickt hat? das wäre etwas, was ich dann morgen auch mal machen könnte. Schönen Sonntag Smiley


Hallo Cicek,

ja die Telefonnummer findest du auf dene ihre Homepage unter Visa- Angelegenheiten. Genau, dann gibst du dene die Visum-Nummer deines Verlobten und fragst einfach dass du Informationen möchtest. Manche geben keine Auskunft bzw. sagen eig. nicht ob die Stellungnahme positiv oder negativ ist. Aber wenn du ein netten Mitarbeiter findest, kriegst du vielleicht Auskunft. Ich wusste es mit der positiven Stellungnahme von meiner Sachbearbeiterin der AB und der Mann vom BVA bestätigte mir dies. Sei freundlich dann kriegst du bestimmt Auskunft Smiley
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itasweet23
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Antwort #36 - 02.12.2015 um 06:38:04
 
Hallo Cicek  Smiley

gibt es bei dir Neuigkeiten?
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çiçek
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #37 - 02.12.2015 um 16:53:27
 
Hallo itasweet,

du hattest Recht, die Mitarbeiter vom BVA sind sehr nett. Ich habe Auskunft bekommen. In meinem Fall tut sich aufgrund der ABH nix. Unser Antrag auf FZF wurde am 8.10.15 gestellt und die Originaldokumente sind seit 27.10.15 dort. Bisher wurde ich weder kontaktiert, dass ich noch Unterlagen bringen müsse, noch wird auf meine Nachfrage geantwortet. Ich frage mich ob dann in meinem Fall ein Anwalt etwas tun kann, wenn ich nicht bald kontaktiert werde? Im Januar wären dann ja 3 Monate nach Antragsstellung um. Dass die ABH nix unternommen hat wurde mir vom BVA bestätigt. Wie sieht es bei dir aus? Gibt es Neuigkeiten? LG
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Antwort #38 - 02.12.2015 um 18:27:46
 
çiçek schrieb am 02.12.2015 um 16:53:27:
Dass die ABH nix unternommen hat wurde mir vom BVA bestätigt. 

Hast Du schon mal daran gedacht, dass noch einige andere Vorgänge auf dem Schreibtisch des Sachbearbeiters liegen könnten, die bereits vor Euren Antrag eingegangen sind und ebenfalls bearbeitet werden müssen ?

Was privilegiert Euch, dass Euer Antrag bevorzugt bearbeitet werden sollte ?
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Antwort #39 - 03.12.2015 um 06:18:17
 
çiçek schrieb am 02.12.2015 um 16:53:27:
Hallo itasweet,

du hattest Recht, die Mitarbeiter vom BVA sind sehr nett. Ich habe Auskunft bekommen. In meinem Fall tut sich aufgrund der ABH nix. Unser Antrag auf FZF wurde am 8.10.15 gestellt und die Originaldokumente sind seit 27.10.15 dort. Bisher wurde ich weder kontaktiert, dass ich noch Unterlagen bringen müsse, noch wird auf meine Nachfrage geantwortet. Ich frage mich ob dann in meinem Fall ein Anwalt etwas tun kann, wenn ich nicht bald kontaktiert werde? Im Januar wären dann ja 3 Monate nach Antragsstellung um. Dass die ABH nix unternommen hat wurde mir vom BVA bestätigt. Wie sieht es bei dir aus? Gibt es Neuigkeiten? LG


Hallo Smiley,

nein ich würde an deiner Stelle noch keinen Anwalt einschalten. Ich würde eher bei der ABH anrufen und mal nachfragen. Du bekommst bestimmt demnächst Bescheid. Kommst du aus einer großstadt? Habe gehört, dass die ABH wegen Flüchtlingssituation viel zu un haben.
Mein Anwalt hat bisher nichts erreichen können, er hat bisher keine Antwort bekommen.

Jap bei mir gibt es was neues. Ich habe mit dem Abteilungsleiter von der ABH telefoniert. Er hat mir wortwörtlich nichts sagen dürfen, sondern nur, dass es von der ABH keine Zweifel und bedenken unserer liebe gibt. Also gehe ich davon aus, dass die  Botschaft Zweifel hat. Es kann sein, dass wir zeitgleich befragt werden. Damit wären wir einverstanden, da unsere liebe  echt ist. Das heißt das ganze zieht sich noch hin. LG
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Antwort #40 - 03.12.2015 um 06:26:35
 
çiçek schrieb am 02.12.2015 um 16:53:27:
Hallo itasweet,

du hattest Recht, die Mitarbeiter vom BVA sind sehr nett. Ich habe Auskunft bekommen. In meinem Fall tut sich aufgrund der ABH nix. Unser Antrag auf FZF wurde am 8.10.15 gestellt und die Originaldokumente sind seit 27.10.15 dort. Bisher wurde ich weder kontaktiert, dass ich noch Unterlagen bringen müsse, noch wird auf meine Nachfrage geantwortet. Ich frage mich ob dann in meinem Fall ein Anwalt etwas tun kann, wenn ich nicht bald kontaktiert werde? Im Januar wären dann ja 3 Monate nach Antragsstellung um. Dass die ABH nix unternommen hat wurde mir vom BVA bestätigt. Wie sieht es bei dir aus? Gibt es Neuigkeiten? LG


Dass die ABH nichts unternommen hat, bedeutet, dass sie noch keine Stellungnahme gegeben haben. Sie arbeiten aber bestimmt daran, ohne dass sie es irgendjemand mitteilen müssen. Sobald sie zu einer Entscheidung gekommen sind wird es dem BVA übermittelt und dies wiederrum an die Botschaft. Also ich finde, kein Grund zur Sorge  Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #41 - 03.12.2015 um 07:36:52
 
Guten Morgen itasweet23,
Danke für deine Nachricht. Dann hoffe ich sehr, dass ihr (falls notwendig) schnell einen Termin für die gleichzeitige Befragung bekommt. Werdet ihr die Hochzeit dann verschieben? Ich wünsche dir einen schönen Tag und drücke dir die Daumen Smiley
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Antwort #42 - 03.12.2015 um 09:56:18
 
Bitte verlagert euren Erfahrungsaustausch ins Userforum
oder auf die PN.

@
çiçek ich habe dir die fehlenden zwei Beiträge geschenkt.  Zwinkernd
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itasweet23
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Antwort #43 - 03.12.2015 um 14:36:58
 
çiçek schrieb am 03.12.2015 um 07:36:52:
Guten Morgen itasweet23,
Danke für deine Nachricht. Dann hoffe ich sehr, dass ihr (falls notwendig) schnell einen Termin für die gleichzeitige Befragung bekommt. Werdet ihr die Hochzeit dann verschieben? Ich wünsche dir einen schönen Tag und drücke dir die Daumen Smiley


Ja leider müssen wir wohl die Hochzeit verschieben. Wir schreiben weiter per PN
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cabrio
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Antwort #44 - 03.12.2015 um 18:49:39
 
itasweet23 schrieb am 03.12.2015 um 14:36:58:
Ja leider müssen wir wohl die Hochzeit verschieben.


Du hast die italienische und die deutsche Staatsangehörigkeit? Hast du in Italien auch einige Zeit gelebt? Dann wärst du freizügigkeitsberechtigt. Dein kolumbianischer Verlobter könnte dann einfach visumsfrei nach Deutschland kommen, ihr heiratet hier, und dann beantragt er sofort eine Aufenthaltskarte als Angehöriger eines freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgers. Die Rückreise nach Kolumbien und das FZF-Visumsverfahren wäre nicht mehr nötig. Er könnte nach der Hochzeit sofort hierbleiben.

Er könnte den Antrag auf das Heiratsvisum jetzt sofort zurücknehmen, seinen Pass abholen und herkommen. Wenn ihr alle Unterlagen zusammen habt,  müsst ihr die Hochzeit nicht verschieben, sondern könnt sofort heiraten und er kann bleiben.
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« Zuletzt geändert: 03.12.2015 um 19:04:52 von cabrio »  
 
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