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Visum zur Eheschließung (Gelesen: 8.063 mal)
grisu1000
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i4a rocks!


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Antwort #15 - 14.12.2015 um 22:11:56
 
Prometheus schrieb am 14.12.2015 um 20:31:18:
Soll das heißen, wenn man vorher visumfrei im Urlaub hier war, das das Visum nur maximal 90 Tage ausgestellt wird? Oder nur ein hinweiß das man seine 90 Tage hier nicht verlängern kann?


Das bedeutet, dass er einen visafreien Aufenthalt nur 90 Tage innnerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen genießen kann. Wobei die 180 Tag täglich rückwärtig beachtet werden müssen. Mit einem nationalen Visa zum FZF hat diese Regelung nichts zu tun.  Mit diesem kann man direkt nach Einreise eine AE nach §28 AufenthG beantragen. Damit hat er bis zur Entscheidung darüber rechtmäßigen Aufenthalt, unabhängig wielange die ABH für eine Entscheidung benötigt.

Prometheus schrieb am 25.10.2015 um 17:45:39:
Dann hoffe ich mal das der Visumantrag derzeit nicht ewig dauert, zumindest nicht bevor das Ehefähigkeitszeugnis abläuft, das wäre ärgerlich. 


Albanien ist doch nicht am Ende der Welt. Er reist visafrei ein und ihr nehmt den Eheschleßungstermin wahr. Er muss nur wieder gem. der 90/180 Reglung ausreisen und kann direkt keinen AT in DEU beantragen.

Die AV sollte man natürlich über die Eheschließung informieren und bitten den Visaantrag als Visum zum Ehegattennachzug weiterzuführen.
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Prometheus
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Antwort #16 - 14.12.2015 um 22:23:46
 
Das klingt interessant, aber bis Mai haben wir mit der Hochzeit Zeit und das Visum ist auch letzte Woche beantragt worden, ich warte erstmal ab wie es läuft, bis Mai kann ich den Termin schieben. Damals hat er auch ein Schengen-Visum erhalten, also geh ich erstmal positiv und entspannt an die Sache.
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Prometheus
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Antwort #17 - 21.12.2015 um 19:13:16
 
Falls jemand in der selben Situation ist: VE wurde für über 3 monate gebraucht, mindest Nettoeinkommen derzeit 2050€.
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Prometheus
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Antwort #18 - 23.12.2015 um 22:32:32
 
Der LU muss bis zur Eheschließung gesichert sein, in meinem Fall hab ich nun die VE abgeben, was reichen sollte. Habe aber trotzdem auch noch ein Bogen zur Erklärung der Sicherung des Lebensunterhalt erhalten, ist dies normal? Ich habe weder Unterhaltspflichten noch beziehe ich Sozialleistungen, sie stehen mir auch gar nicht zu.
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Antwort #19 - 25.01.2016 um 21:11:34
 
Unser Hochzeitstermin rückt immer näher und bis auf ein schreiben der ABH hat sich momentan nicht viel getan, wir möchten den Termin ungern verschieben. Bei der ABH soll ich ausdrücklich nach dem Brief nicht nachfragen, gibt es eine andere möglichkeit?
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Antwort #20 - 25.01.2016 um 22:53:23
 
Prometheus schrieb am 25.01.2016 um 21:11:34:
Bei der ABH soll ich ausdrücklich nach dem Brief nicht nachfragen, gibt es eine andere möglichkeit?


selbstverständluch kannst du nachfragen.
Aber je mehr Antragsteller das tun, desto länger dauert die Bearbeitung aller offenen Anträge.
Es sind erst so 6 Wochen vergangen, inkl. ca. 2 Wochen Weihnachten + Silverster, Urlaubszeit.

Ich wüsste keine andere Möglichkeit, als zu warten und bei Notwendigkeit Termin verschieben.
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Antwort #21 - 26.01.2016 um 08:20:00
 
Prometheus schrieb am 25.01.2016 um 21:11:34:
Bei der ABH soll ich ausdrücklich nach dem Brief nicht nachfragen, gibt es eine andere möglichkeit?


Ich sollte auch nicht nachfragen.

Einen Tag vor Abflug von China nach DE hatte ich dann aber nur noch diese eine "Patrone".

Habe bei der ABH angerufen und einen Tag später sind wir gemeinsam nach DE geflogen.

Ohne diesen einen Anruf wäre ich 100% alleine nach DE zurückgeflogen.

Meine ABH ist allerdings Teil eines relativ kleinen Landkreises.

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Prometheus
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Antwort #22 - 27.01.2016 um 22:31:13
 
Gut das ich noch 2 Tage abgewartet habe, endlich ein Anruf.  Ergebnis zwar noch offen, aber es soll positiv sein. Ich lass mich morgen dann mal überraschen..
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Prometheus
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Antwort #23 - 01.02.2016 um 23:08:30
 
Wie schaut das eigentlich mit der einreise aus bei dem Nationalen Visum, ist es ein Problem über Österreich einzureisen mit dem Visum?Ist nur der Umsteige Flughafen.
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Petersburger
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Antwort #24 - 02.02.2016 um 00:49:13
 
Nein, ist es nicht.

Ein nationales Visum ist uneingeschränkt "schengenfähig" - man kann sich also damit genauso bewegen wie mit einem Schengenvisum.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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