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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Visum zur Eheschließung
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Beitrag begonnen von Prometheus am 25.10.2015 um 10:40:18

Titel: Visum zur Eheschließung
Beitrag von Prometheus am 25.10.2015 um 10:40:18
Die Fakten: Ich deutsche kein Bezug zu seinem Heimatland, wollen ein Visum zur Eheschließung beantragen, ich habe eine unbefristeten Arbeitsvertrag. A1 Zertifikat ist auch vorhanden.

Nachdem wir demnächst die Papier für das Standesamt fertig haben, stelle ich mir jetzt schon einige Fragen. Und zwar, das Ehefähigkeitszeugnis ist nur 6 Monate gültig, meine Befürchtung das durch die Flüchtlingskrise derzeit, die Bearbeitung doch länger als die angegeben 2 Monate dauern wird. Würde das heißen das es dann gar keine Chance auf das Visum gibt und nochmal alles von vorne beantragt werden müsste?

Lebensunterhalt sichergestellt? Auch nach suchen im Internet ist mir nicht klar, wie viel ich dazu nun verdien müsste. Gibt es dafür Richtwerte? Auf der Seite des Einwohnermeldeamtes ist nur eine Liste bei welchen Gehalt eine VE abgegeben werden kann, dies könnte ich selbst tun.

Ausreichende Wohnraum? Dieses habe ich auch beim Einwohnermeldeamt online gefunden, da wird von 2 Personen 20 qm Wohnfläche und 1 Zimmer gesprochen. Sonst ließt man überall 12 qm pro Erwachsenen!? In meinem Fall, 35 qm Wohnung -4qm Küche -3 qm Bad, wären noch immer 28 qm und ausreichend, oder liege ich falsch?

Oder ist das wie bei dem FZF das es gar nicht so die große rolle spielt, wie viel LU und Wohnraum, weil ich Deutsche bin?

Ich freue mich auf hilfreiche Antworten. Danke schon mal!

Titel: Re: Visum zur Eheschließung
Beitrag von deerhunter am 25.10.2015 um 11:03:42

Prometheus schrieb am 25.10.2015 um 10:40:18:
Oder ist das wie bei dem FZF das es gar nicht so die große rolle spielt, wie viel LU und Wohnraum, weil ich Deutsche bin?


Doch, bei einem Visum zur Eheschließung muss auch von Deutschen eine VE abgegeben werden und es muss genügend Wohnraum nachgewiesen werden! Das Einkommen ist je nach AGH unterschiedlich für eine VE...richte dich grob nach einem H4 Rechner!
Über welches LAnd reden wir hier? Dementsprechend kann man über die ungefähre Zeit der Visabeschaffung spekulieren!

Titel: Re: Visum zur Eheschließung
Beitrag von Prometheus am 25.10.2015 um 11:07:23
Über Albanien reden wir hier. Das Schengenvisum damals vor 5 Jahren ging relativ flott, aber da spielt die ABH auch keine rolle.

Naja VE sollte kein Problem sein, bei dem Wohnraum mach ich mir eher sorgen?

Titel: Re: Visum zur Eheschließung
Beitrag von deerhunter am 25.10.2015 um 11:17:59
Mit der Wohnung wird es keine Probleme geben...keine Sorge!

Titel: Re: Visum zur Eheschließung
Beitrag von reinhard am 25.10.2015 um 11:21:06
Das ist ja nur eine VE von der Einreise bis zur Heirat, danach seid Ihr sowieso zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Wenn Du eine normal bezahlte Arbeit hast und nicht gerade nur einen 400-Euro-Job, ist das kein Problem.

Titel: Re: Visum zur Eheschließung
Beitrag von Prometheus am 25.10.2015 um 17:45:39
Für die VE brauch man laut aktueller Liste nur 990€ Nettoverdienst, das ist für mich kein Problem. Dachte nur der LU müsste auch noch anders gesichert sein.

Gut das es mit der Wohnung kein Problem ist, beruhigt mich.

Dann hoffe ich mal das der Visumantrag derzeit nicht ewig dauert, zumindest nicht bevor das Ehefähigkeitszeugnis abläuft, das wäre ärgerlich.

Titel: Re: Visum zur Eheschließung
Beitrag von ninnschen am 26.10.2015 um 07:08:45
Für eine VE muss man im Normalfall ein Netto-Einkommen über der Pfändungsfreigrenze nachweisen. Diese liegt momentan bei 1.073 €.

Titel: Re: Visum zur Eheschließung
Beitrag von messlatte am 26.10.2015 um 14:52:15
Kocht wohl jede Gemeinde ihr eigenes Süppchen in dieser Frage.

Das  hier hab ich zu 990 Euro gefunden: Schaut mal

http://www.hamburg.de/Dibis/form/Merkblatt_Verpflichtungserklaerungen_Aufenthalt%20bis%203%20Monate_PDF_barrierefrei_154%20KB_2%20Seiten.pdf



Titel: Re: Visum zur Eheschließung
Beitrag von Aras am 26.10.2015 um 14:55:40

Zitat:
Informationen für die Abgabe von Verpflichtungserklärungen nach § 68 Aufenthaltsgesetz
für ausländische Besucher bei Kurzaufenthalten bis zu 90 Tagen pro Halbjahr


Gilt also nicht für nationale Visa

Titel: Re: Visum zur Eheschließung
Beitrag von Prometheus am 26.10.2015 um 19:43:47

Zitat:
In der Verpflichtungserklärung müssen Sie das voraussichtliche Einreisedatum angeben. Die Verpflichtungserklärung
gilt dann so lange, bis Ihr Gast wieder aus dem Gebiet der SchengenStaaten
ausgereist ist oder bis er einen anderen Aufenthaltstitel für einen anderen Aufenthaltszweck
erhält, als den, für den das Visum erteilt wurde.


Das gilt doch eh nur bis zur Heirat? Und danach hat er ja einen anderen Aufenhaltstitel? Aber auch 1073€ sind nicht das problem...

Titel: Re: Visum zur Eheschließung
Beitrag von erne am 26.10.2015 um 21:10:19

Prometheus schrieb am 26.10.2015 um 19:43:47:
Das gilt doch eh nur bis zur Heirat?


ja, denn nach der Heirat ist der Ehegatte "dran" (auch wenn er vorher die VE abgegeben hat ... Verplfichtung aus VE erlischt, Verpflichtung aus Ehe entsteht)

Titel: Re: Visum zur Eheschließung
Beitrag von messlatte am 26.10.2015 um 23:29:23
Besagte 990 Euro als Mindesteinkommen ist nicht hoch angesetzt. Sollten die Daten aus dem sgb-II herangezogen werden, stellt sich die Frage bis zu welchem Nettoeinkommen steht man in Hamburg im Leistungsbezug? (Bei einer Person / als Paar)

Ein-Mann-BG: Darf bis 50 m² Wohnfläche.
399,- Regelbedarf
348,50 Nettokaltmiete
78,00 Heiz-, und Wasserkosten (1,56€ pro m²)
-------------------------------------------------------
825,50 Euro

Zweier-BG: (um die geht es hier) Darf bis 60m² Wohnfläche.
360,- Regelbedarf Person I
360,- Regelbedarf Person II
418,20 Nettokaltmiete
93,60 Heiz-, und Wasserkosten (1,56€ pro m²)
---------------------------------------------------------
1.231,80 Euro

Unterstellt man die Kosten der Unterkunft bei 35m² Wohnfläche auf nur 300 Euro, so fiele ein Paar bis 1.020 Euro Gesamteinkünften (360+360+300)  in den Leistungsbezug, wenigstens in den Bezug von Wohngeld, was ebenfalls als Sozialleistung zählt.

Quelle:
http://www.harald-thome.de/media/files/kdu,-ae,-but-rilis/KdU-Hamburg---01.09.2015.pdf



Titel: Re: Visum zur Eheschließung
Beitrag von Prometheus am 14.12.2015 um 20:31:18

Zitat:
Bitte beachten Sie, dass Ihnen nach Einreise zu einem visumfreien
Kurzaufenthalt im Bundesgebiet kein Aufenthaltstitel für einen Aufenthalt von mehr als 90
Tagen erteilt werden kann.


Soll das heißen, wenn man vorher visumfrei im Urlaub hier war, das das Visum nur maximal 90 Tage ausgestellt wird? Oder nur ein hinweiß das man seine 90 Tage hier nicht verlängern kann?

Titel: Re: Visum zur Eheschließung
Beitrag von Aras am 14.12.2015 um 21:49:28
Das bedeutet, dass man auch mit einer visumfreien Einreise keinen Daueraufenthalt begründen kann. Es ist ein gesondertes nationales Visum nötig, mit dem ein Daueraufenthalt begründet werden kann.

Titel: Re: Visum zur Eheschließung
Beitrag von Prometheus am 14.12.2015 um 22:07:21
Ah okay super das beruhigt mich, dann steht dem Visum zur Eheschließung nichts im Wege.  Dachte schon, weil er vorher visumfrei hier war kein Visum.

Titel: Re: Visum zur Eheschließung
Beitrag von grisu1000 am 14.12.2015 um 22:11:56

Prometheus schrieb am 14.12.2015 um 20:31:18:
Soll das heißen, wenn man vorher visumfrei im Urlaub hier war, das das Visum nur maximal 90 Tage ausgestellt wird? Oder nur ein hinweiß das man seine 90 Tage hier nicht verlängern kann?


Das bedeutet, dass er einen visafreien Aufenthalt nur 90 Tage innnerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen genießen kann. Wobei die 180 Tag täglich rückwärtig beachtet werden müssen. Mit einem nationalen Visa zum FZF hat diese Regelung nichts zu tun.  Mit diesem kann man direkt nach Einreise eine AE nach §28 AufenthG beantragen. Damit hat er bis zur Entscheidung darüber rechtmäßigen Aufenthalt, unabhängig wielange die ABH für eine Entscheidung benötigt.


Prometheus schrieb am 25.10.2015 um 17:45:39:
Dann hoffe ich mal das der Visumantrag derzeit nicht ewig dauert, zumindest nicht bevor das Ehefähigkeitszeugnis abläuft, das wäre ärgerlich. 


Albanien ist doch nicht am Ende der Welt. Er reist visafrei ein und ihr nehmt den Eheschleßungstermin wahr. Er muss nur wieder gem. der 90/180 Reglung ausreisen und kann direkt keinen AT in DEU beantragen.

Die AV sollte man natürlich über die Eheschließung informieren und bitten den Visaantrag als Visum zum Ehegattennachzug weiterzuführen.

Titel: Re: Visum zur Eheschließung
Beitrag von Prometheus am 14.12.2015 um 22:23:46
Das klingt interessant, aber bis Mai haben wir mit der Hochzeit Zeit und das Visum ist auch letzte Woche beantragt worden, ich warte erstmal ab wie es läuft, bis Mai kann ich den Termin schieben. Damals hat er auch ein Schengen-Visum erhalten, also geh ich erstmal positiv und entspannt an die Sache.

Titel: Re: Visum zur Eheschließung
Beitrag von Prometheus am 21.12.2015 um 19:13:16
Falls jemand in der selben Situation ist: VE wurde für über 3 monate gebraucht, mindest Nettoeinkommen derzeit 2050€.

Titel: Re: Visum zur Eheschließung
Beitrag von Prometheus am 23.12.2015 um 22:32:32
Der LU muss bis zur Eheschließung gesichert sein, in meinem Fall hab ich nun die VE abgeben, was reichen sollte. Habe aber trotzdem auch noch ein Bogen zur Erklärung der Sicherung des Lebensunterhalt erhalten, ist dies normal? Ich habe weder Unterhaltspflichten noch beziehe ich Sozialleistungen, sie stehen mir auch gar nicht zu.

Titel: Re: Visum zur Eheschließung
Beitrag von Prometheus am 25.01.2016 um 21:11:34
Unser Hochzeitstermin rückt immer näher und bis auf ein schreiben der ABH hat sich momentan nicht viel getan, wir möchten den Termin ungern verschieben. Bei der ABH soll ich ausdrücklich nach dem Brief nicht nachfragen, gibt es eine andere möglichkeit?

Titel: Re: Visum zur Eheschließung
Beitrag von erne am 25.01.2016 um 22:53:23

Prometheus schrieb am 25.01.2016 um 21:11:34:
Bei der ABH soll ich ausdrücklich nach dem Brief nicht nachfragen, gibt es eine andere möglichkeit?


selbstverständluch kannst du nachfragen.
Aber je mehr Antragsteller das tun, desto länger dauert die Bearbeitung aller offenen Anträge.
Es sind erst so 6 Wochen vergangen, inkl. ca. 2 Wochen Weihnachten + Silverster, Urlaubszeit.

Ich wüsste keine andere Möglichkeit, als zu warten und bei Notwendigkeit Termin verschieben.

Titel: Re: Visum zur Eheschließung
Beitrag von 61Panda am 26.01.2016 um 08:20:00

Prometheus schrieb am 25.01.2016 um 21:11:34:
Bei der ABH soll ich ausdrücklich nach dem Brief nicht nachfragen, gibt es eine andere möglichkeit?


Ich sollte auch nicht nachfragen.

Einen Tag vor Abflug von China nach DE hatte ich dann aber nur noch diese eine "Patrone".

Habe bei der ABH angerufen und einen Tag später sind wir gemeinsam nach DE geflogen.

Ohne diesen einen Anruf wäre ich 100% alleine nach DE zurückgeflogen.

Meine ABH ist allerdings Teil eines relativ kleinen Landkreises.

61P



Titel: Re: Visum zur Eheschließung
Beitrag von Prometheus am 27.01.2016 um 22:31:13
Gut das ich noch 2 Tage abgewartet habe, endlich ein Anruf.  Ergebnis zwar noch offen, aber es soll positiv sein. Ich lass mich morgen dann mal überraschen..

Titel: Re: Visum zur Eheschließung
Beitrag von Prometheus am 01.02.2016 um 23:08:30
Wie schaut das eigentlich mit der einreise aus bei dem Nationalen Visum, ist es ein Problem über Österreich einzureisen mit dem Visum?Ist nur der Umsteige Flughafen.

Titel: Re: Visum zur Eheschließung
Beitrag von Petersburger am 02.02.2016 um 00:49:13
Nein, ist es nicht.

Ein nationales Visum ist uneingeschränkt "schengenfähig" - man kann sich also damit genauso bewegen wie mit einem Schengenvisum.

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