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Familienzusammenfuehrung in Deutschland wenn Ehefrau ein Besuchervisum hat (Peru) (Gelesen: 5.247 mal)
grisu1000
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Antwort #15 - 29.08.2015 um 18:38:58
 
ralfbl61 schrieb am 29.08.2015 um 17:30:45:
Die Ausländerbehörde kann insbesondere im Fall eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels,.


Kann ist das entscheidende Wort. Die Frage ist doch,wird sie?
In einem solchen Regelfall IMHO nein. Ich sehe bisher keinen Grund. Auch weil ohne A1-Sprachnachweis die Voraussetzungen für eine Vorabzustimmung gar nicht vorhanden ist.

Ist der A1-Nachweis vorhanden, so spart man ein paar Wochen. Wesentlich wichtiger ist, das alle geforderten Unterlagen vorhanden sind und ABH und AV nicht irgendwas nachfordern müssen. Z.B wird ein Begleitschreiben zur Absicht des deutschen Ehepartners auch die Ehe in Deutschland leben zu wollen manchmal vergessen

Natürlich kann man es Versuchen, Zeit, Geld und Ressourchen auch der ABH binden und nacher kommt nichts raus.
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ralfbl61
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Antwort #16 - 29.08.2015 um 19:49:36
 
Die Formel könnte! so einfach sein:

TS und Ehefrau(max 3 Monate Besuchsvisum) kommen nach Deutschland.

Machen sich ein paar schöne Tage,sie lernt Land und Leute kennen  Smiley

Suchen sich zusammen eine Wohnung ,wo sie Leben werden.

Ehemann meldet sich in der neuen Wohnung an.(Damit auch sicher ist welche ABH überhaupt zuständig ist.)

Ehe wird in Deutschland beurkundet.

Sie beendet den 2.Teil der A1 Prüfung in Deutschland in der VHS.

Andere Papiere die verlangt werden besorgen.

Dann zur ABH Vorabzustimmung anfragen,sollte sie diese bekommen,
dann Ehefrau zurück nach Lima FZF-Visum beantragen alle Dokumente vorlegen und Visum bekommen.
Und alles wäre gut......  Durchgedreht

Wenn sie keine Vorabzustimmung bekäme,dann den normalen Visumsweg einschlagen und die Botschaft schickt die Unterlagen zur ABH und wartet auf die Zustimmung.


Das ist in meinen Augen der einfachste und logische Weg,damit wurde nichts umgangen,nicht getrickst und alle rechtlichen Vorgaben eingehalten.

Nur pauschal zu sagen bekommst sie eh nicht diese Vorabzustimmung,finde ich auch nicht zutreffend,es sind halt Einzelfälle die bei der jeweiligen ABH vor Ort entschieden werden.Bei mir in der Grossstadt wurde eine Vorabzustimmung vehement verneint,das heisst aber nicht ,das die ABH in der nächsten Stadt oder Dorf auch so verfährt.

Nur ist ja nicht sicher, ob sie ein Schengenvisum überhaupt erhält,daher der Hinweis lieber warten bis die Visumsfreigabe in Kraft tritt,sollte eigentlich in den nächsten 2 Monaten passieren.
Aber auch dies ist keine Trickserei da Staatsangehörige aus Visumfreien Staaten ja auch, für was auch immer, für max. 3 Monate pro Halbjahr kommen dürfen!

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Aras
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Antwort #17 - 29.08.2015 um 19:59:19
 
Anmerkung:

Es wäre nur ein 90 tägiger Aufenthalt in jedem 180 Tage Zeitraum erlaubt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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obatzda
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Antwort #18 - 29.08.2015 um 21:25:15
 
wow so viele antworten in nur wenigen stunden, dieses forum ist eine tolle sache und wir danken euch allen fuer die hilfreichen tipps !

wir werden jetzt in peru bleiben bis alle papiere vorhanden sind und ich werde mich von peru aus bei firmen in deutschland bewerben, wird wohl die einzigst sinnvolle loesung sein.

vielen dank nochmal !
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grisu1000
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Antwort #19 - 29.08.2015 um 21:28:39
 
ralfbl61 schrieb am 29.08.2015 um 19:49:36:
Bei mir in der Grossstadt wurde eine Vorabzustimmung vehement verneint,das heisst aber nicht ,das die ABH in der nächsten Stadt oder Dorf auch so verfährt.


Kann sein. Ihr solltet bei der ABH nur deutlich klar machen, dass ihr keine Umgehung des FZF-Visums plant. Und A1 sollte bereits vorhanden sein. Anonsten gibts anstatt der Vorabzustimmung ggf. eine GÜB.
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trixie
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Antwort #20 - 29.08.2015 um 21:48:16
 
grisu1000 schrieb am 29.08.2015 um 21:28:39:
Anonsten gibts anstatt der Vorabzustimmung ggf. eine GÜB.

Wieso sollte die ABH eine GÜB ausstellen, wenn die Ehefrau ordnungsgemäß innerhalb der Visumsfrist wieder ausreist?
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dgstein
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Antwort #21 - 29.08.2015 um 22:11:19
 
Hallo,

trixie schrieb am 29.08.2015 um 21:48:16:
Wieso sollte die ABH eine GÜB ausstellen, wenn die Ehefrau ordnungsgemäß innerhalb der Visumsfrist wieder ausreist?

als Nachweis, dass sie auch tatsächlich wieder ausreist. Ist ja bei Deutschehen leider häufig so, dass die Betroffenen entgegen aller vorangegangenen Beteuerungen eben nicht wieder freiwillig ausreisen, wenn sie erst mal hier sind.

Viele Grüße

dgstein
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trixie
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Antwort #22 - 30.08.2015 um 00:16:15
 
dgstein schrieb am 29.08.2015 um 22:11:19:
als Nachweis, dass sie auch tatsächlich wieder ausreist.

... dafür ist die GÜB nicht geschaffen, wenn sie sich im Aufenthaltszeitraum bewegt:

https://de.wikipedia.org/wiki/Grenz%C3%BCbertrittsbescheinigung

Zitat:
Eine Grenzübertrittsbescheinigung (Behördenjargon: GÜB) ist eine von der Ausländerbehörde an einen ausreisepflichtigen Ausländer ausgestellte Bescheinigung, mit der der Nachweis der Ausreise aus dem Bundesgebiet geführt werden soll.
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grisu1000
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Antwort #23 - 30.08.2015 um 01:11:53
 
trixie schrieb am 30.08.2015 um 00:16:15:
... dafür ist die GÜB nicht geschaffen, wenn sie sich im Aufenthaltszeitraum bewegt:


Ich sagt, wenn der Threadsteller sein Anliegen nicht genau artikuliert und der Eindruck entsteht, es wird dirkekt ein Antrag auf AE gestellt, und die Ehefrau will das Schengenvisum dazu benutzen die FZF zu umgehen, dann kann es passieren, das die ABH die Ehefrau zur Ausreise auffordert und eine GÜB ausstellt.

Die ABH könnte dann die Meinung haben das Schengenvisum wurde aufgrund falscher Angaben erworben und damit der Aufenthalt illegal ist.

Das passiert aber nur wenn der ABH nicht genau Mitgeteilt wird das es nur um eine Vorabzustimmung zum Visum geht und nicht den Antrag auf eine AE.
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ralfbl61
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Antwort #24 - 30.08.2015 um 09:32:18
 
grisu1000 schrieb am 30.08.2015 um 01:11:53:
Die ABH könnte dann die Meinung haben das Schengenvisum wurde aufgrund falscher Angaben erworben und damit der Aufenthalt illegal ist.



Wie verhält es sich denn,wenn man aus einem Visumfreien Land kommt(z.b. Venezuela) und vorspricht und die ABH wäre der Meinung ,wie oben beschrieben,ist dann der Einreisestempel im Pass auch ungültig?Könnte die ABH dort auch unterstellen das der Einreisestempel unter falschen Vorgaben gegeben wurde?

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trixie
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Antwort #25 - 30.08.2015 um 09:39:03
 
Wenn man kein Visum braucht, kann man bei der nicht erfolgten Beantragung logischer Weise auch keine falschen Angaben machen. Somit liegt auch keine strafbare Handlung vor.

Der Einreisestempel sagt ja nur aus, wann man eingereist ist, nicht mehr und nicht weniger. Normalerweise wird man auch nicht nach dem Einreisegrund gefragt.

Wenn man trotzdem an der Grenze gefragt wird und man sagt, dass man einen Daueraufenthalt anstrebt, kann die Einreise wegen fehlendem Visums verweigert werden.
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Antwort #26 - 30.08.2015 um 10:37:21
 
ralfbl61 schrieb am 30.08.2015 um 09:32:18:
Wie verhält es sich denn,wenn man aus einem Visumfreien Land kommt(z.b. Venezuela)

trixie schrieb am 30.08.2015 um 09:39:03:
Wenn man trotzdem an der Grenze gefragt wird und man sagt, dass man einen Daueraufenthalt anstrebt, kann die Einreise wegen fehlendem Visums verweigert werden. 

Ausnahmen sind hier aufgefuehrt: http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthv.htm#41
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trixie
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Antwort #27 - 30.08.2015 um 10:52:44
 
@tilln
Da sich meine Antwort auf die Frage von @ralfbl61 auf das Land Venezuela bezog, ist dein Verweis wenig zielführend. Zwinkernd
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reinhard
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Antwort #28 - 30.08.2015 um 11:08:13
 
obatzda schrieb am 29.08.2015 um 21:25:15:
wir werden jetzt in peru bleiben bis alle papiere vorhanden sind und ich werde mich von peru aus bei firmen in deutschland bewerben, wird wohl die einzigst sinnvolle loesung sein.


Genau. Wenn Ihr zusammen kommen wollt, müsstest Du von dort aus suchen.

Du kannst auch selbst kommen, danach macht Deine Frau das ganz normale Visumverfahren mit A1-Zertifikat.

Die Vorschläge, mal Tricks auszuprobieren, würde ich an Deiner Stelle alle ignorieren, da sie ausschließlich zum Schaden für Dich und Deine Frau führen. Außerdem vervielfachen sich die Kosten, und die Trennungszeit wird unabsehbar verlängert.
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Antwort #29 - 30.08.2015 um 16:00:00
 
trixie schrieb am 30.08.2015 um 09:39:03:
Wenn man kein Visum braucht, kann man bei der nicht erfolgten Beantragung logischer Weise auch keine falschen Angaben machen. Somit liegt auch keine strafbare Handlung vor.


Das sehen manche ABH anders. Die visafreie Einreise gilt nur unter der Bedingung, das kein Daueraufenthalt angestrebt wird und der Bürger zurükckehrt. Wird also zum Zweck des Erhalts eines AE eingereist, gilt bereits die Einreise als unerlaubt und der Aufenthalt ist illegal, somit Strafbar. So sehen es zumindest einige ABH.
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