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Rücknahme einer Einbürgerung (Gelesen: 5.281 mal)
walido
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 27.05.2015 um 14:28:04
 
tapir schrieb am 26.05.2015 um 23:11:49:
Palästinenser aus Ramallah, wird bei Familienbesuch in Amman geboren. Aus irgendwelchen Gründen wird aber als Geburtsort falsch der Wohnort Ramallah eingetragen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist das für eine Einbürgerung "an sich" irrelevant


Genau das was ich wollte hören ... der fall ist ähnlich .

Änderung:
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tapir schrieb am 26.05.2015 um 23:11:49:
Gegenbeispiel: So gennantem "Mhallamiye"-Kurden mit Geburtsort Mardin (Türkei) wird unzutreffend bescheinigt, in Syrien geboren zu sein. --> Für solche Fälle hat das LKA Berlin mehrere Jahre lang eine Sonderermittlungsgruppe ausgelastet. Das war dann im Einzelfall alles immer schwer zu beweisen,


das hier ist was anders , hier gehts um betrug über die tatsächliche staatsangehörigkeit und Herkunft

Änderung:


tapir schrieb am 26.05.2015 um 23:11:49:
aber hier wurden (auch schon vor § 35 StAG, auf der Grundlage von § 48 VwVfG) tatsächlich auch Einbürgerungen wegen dieser Geburtsortproblematik widerrufen.


ja genau aber hier ich glaube geht  um die tatsächliche staatsangehörigkeit ( Täuschung über die Staatsangehörigkeit,)

Änderung:
3. Folgepost


Einbeck schrieb am 27.05.2015 um 12:09:40:
habe in der arabischen Welt gelebt und gearbeitet...


Bitte fahren sie noch einmal in der Arabischen Welt beispiel : vereinigten arabischen emiraten , saudi arabien , jordanien , lebanon usw   und fragen sie (arabische ausländer) die dort in diese länder seit generationen 50 , 40 jahren leben ... ob die die staatsangehörigkeit diese länder haben .... es gibt nur einbürgerungen für ausländische ehe frauen .. sonst nur bestimmte ausländer, sehr reiche , sportler , usw
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« Zuletzt geändert: 28.05.2015 um 07:07:22 von Mick » 
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Einbeck
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Antwort #16 - 27.05.2015 um 19:45:29
 
@Walido
sorry werde jetzt mal deutlich..

bei Dir und Deinen Aussagen kann man doch nur raten und sehr allgemein antworten bzw. auf Recht hinweisen
Einzelheiten nennst Du keine..

da gibt es nur pauschale Antworten/Aussagen und da ist meine Antwort nicht falsch..
woher soll ich wissen oder mutmassen, ob es ein Beduine oder Palastinenser etc. ist.. kann nicht hellsehen

das hier für bestimmte Personenkreise  in den Ländern Sonderregelung bestehen ist bekannt..Du schreibst Du nur zum Geburtsort.. nichts zur Personengruppe..

ich habe nirgends geschrieben das er eine StA erworben hat, nur das jedes Land sein eigenes Recht hat...
ich habe auch nicht geschrieben das er dort eingebürgert wurde oder werden kann..

Bitte meine Aussagen richtig lesen und vorallem verstehen..
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walido
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 27.05.2015 um 21:09:57
 
Odysseus schrieb am 27.05.2015 um 08:31:49:
Grundsätzlich kapiere ich sowieso nicht, warum nicht derjenige hier eine Frage stellt, den diese Frage wirklich betrifft, sondern oft irgendwelche Dritte. 


Sie sind Experte mit 4 sterne ,


Ich intresserie mich für Gesetze allgemein .. ich versuche herauszufinden ob ich recht habe oder nicht ..

ich gebe ihnen 2 beispiele  oder 2 fälle


die erste fall  ,

Ein chinese ist nach  § 10 StAG  Anspruchseinbürgerung  eigebürgert  .

lebt in DE seit 20 jahren

Seine identität wurde von der chinisiche Botschaft in deutshland bescheinigt und bestätigt .

in diese bescheinigung steht china als Geburtsort .

diese chinise ist aber tatsächlich in Vietnam geboren, seine Eltern haben dort jemandem besucht und dabei zufälligerweise in Vietnam geboren , durch diese Geburt erhält diese chinise selbstverständlich die vietnamisische staatsangehörigkeit nicht .

diese chinise bekam dan später seine eigene Reisepass aus welschem grund auch immer mit china als Geburtsort .

jetzt fragt sich der chinise, ist meine falsche Geburtsort in china als chinisische staatsangehörige war enscheidend für meine einbürgerung ? droht mich die Rücknahme meine einbürgerung ?


zweite fall ,

Ein Palästinenser  ist nach  § 10 StAG  Anspruchseinbürgerung  eigebürgert  .

lebt seit 20 jahren in Deutschland .

war als Flüchtlinge anerkant hinsichtlich syrien ,

der besaß ein Syriche Reiseausweis für Palästininser.

der ist aber in den Lebanon geboren , seine Eltern waren dort auf besuch und zufälligerweise dort geboren .

aus welschem grund auch immer wurde das Geburtsort in syria eingetragen .

Seine identätit wurde von der General delegation Palästina bescheinigt und bestätigt .


jetzt fragt sich der man , ist meine falsche Geburtsort in syria als Palästinenser  war enscheidend für meine einbürgerung ? droht mich die Rücknahme meine einbürgerung ?

Änderung:
Folgepost:


Einbeck schrieb am 27.05.2015 um 19:45:29:
sorry werde jetzt mal deutlich..


Ich intresserie mich für Gesetze allgemein .. ich versuche herauszufinden ob ich recht habe oder nicht ..

ich gebe ihnen 2 beispiele  oder 2 fälle


die erste fall  ,

Ein chinese ist nach  § 10 StAG  Anspruchseinbürgerung  eigebürgert  .

lebt in DE seit 20 jahren

Seine identität wurde von der chinisiche Botschaft in deutshland bescheinigt und bestätigt .

in diese bescheinigung steht china als Geburtsort .

diese chinise ist aber tatsächlich in Vietnam geboren, seine Eltern haben dort jemandem besucht und dabei zufälligerweise in Vietnam geboren , durch diese Geburt erhält diese chinise selbstverständlich die vietnamisische staatsangehörigkeit nicht .

diese chinise bekam dan später seine eigene Reisepass aus welschem grund auch immer mit china als Geburtsort .

jetzt fragt sich der chinise, ist meine falsche Geburtsort in china als chinisische staatsangehörige war enscheidend für meine einbürgerung ? droht mich die Rücknahme meine einbürgerung ?


zweite fall ,

Ein Palästinenser  ist nach  § 10 StAG  Anspruchseinbürgerung  eigebürgert  .

lebt seit 20 jahren in Deutschland .

war als Flüchtlinge anerkant hinsichtlich syrien ,

der besaß ein Syriche Reiseausweis für Palästininser.

der ist aber in den Lebanon geboren , seine Eltern waren dort auf besuch und zufälligerweise dort geboren .

aus welschem grund auch immer wurde das Geburtsort in syria eingetragen .

Seine identätit wurde von der General delegation Palästina bescheinigt und bestätigt .


jetzt fragt sich der man , ist meine falsche Geburtsort in syria als Palästinenser  war enscheidend für meine einbürgerung ? droht mich die Rücknahme meine einbürgerung ?
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« Zuletzt geändert: 28.05.2015 um 07:08:13 von Mick »  
 
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Antwort #18 - 27.05.2015 um 22:27:44
 
Warum sollen wir hier Fragen beantworten, wenn Du Dir "Informationen" nur ausdenkst? Das Forum ist eher für ernsthafte Fragen gedacht.
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Antwort #19 - 28.05.2015 um 07:10:26
 
reinhard schrieb am 27.05.2015 um 22:27:44:
Das Forum ist eher für ernsthafte Fragen gedacht. 

Jepp, und daher wird hier geschlossen.

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Es gibt die Möglichkeit, Beiträge zu ändern. Jedenfalls für
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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