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Deutsche Botschaft antwortet nicht ... (Gelesen: 13.782 mal)
Themen Beschreibung: Deutsche Botschaft antwortet nicht! ...
Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #30 - 23.10.2014 um 08:01:33
 
KaHaFeIb schrieb am 23.10.2014 um 07:47:55:
Ich kann eine Remonstration schreiben und wenn diese fehlschlägt, ist es immer noch möglich zu klagen? 


in der Praxis ist das normalerweise so, weil in einer Remonstrationsbescheidung üblicherweise ein neuer Bescheid ergeht, so dass mit dem neuen Bescheid auch eine neue Klagefrist beginnt. Das ist üblich, es besteht aber auf ein solches Vorgehen kein Anspruch.

Im Übrigen ist eine Remonstration eben in solchen Konstellationen meist aussichtslos und damit eben in der Regel Zeitverschwendung.

KaHaFeIb schrieb am 23.10.2014 um 07:47:55:
Ich hätte noch eine Frage .... ist es meinem Mann denn jetzt noch möglich, ein Visum zum Besuch zu beantragen?


beantragen kann er alles. Aber er wird es wegen Zweifeln an der Rückkehrwilligkeit nie und nimmer bekommen.
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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fijifranny
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Antwort #31 - 23.10.2014 um 13:34:03
 
Hallo
So eine Gemeinheit. Na viel Glueck. Wisst Ihr denn ungefahr welche Fragen Ihr beide "falsch" beantwortet habt?

Also theoretisch kann dein Mann schon ein Besuchervisum beantragen. Aber die Warscheinlichkeit das es abgelehnt wird ist gross. Kommt auch darauf an woher dein mann ist und was er verdient usw. Die Behoerden wissen ja auch dass er eigentlich in Deutschland leben will. aber versuchen kann man es.

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Antwort #32 - 23.10.2014 um 23:09:12
 
Änderung:
Im Übrigen ist eine Remonstration
 eben in solchen Konstellationen meist aussichtslos und damit eben in der Regel Zeitverschwendung. 


Habe heute mit dem Anwalt telefoniert und der sagte genau das auch, dass eine Remonstration Zeitverschwendung wäre.

Werde jetzt am Montag mit ihm die Klage machen.

Hoffentlich klappt alles und es dauert nicht zu lange.

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Antwort #33 - 23.10.2014 um 23:19:29
 
[quote author=11293039283D5C0 link=1413466709/30#30 date=1414044093
beantragen kann er alles. Aber er wird es wegen Zweifeln an der Rückkehrwilligkeit nie und nimmer bekommen. [/quote]

ja, das hatte ich mir auch schon gedacht, leider ...

dann werde halt ich ihn wieder besuchen, so bald das bei mir möglich ist. Habe zwei schulpflichtige Kinder aus erster Ehe und bin daher feriengebunden ....
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Antwort #34 - 23.10.2014 um 23:24:23
 
fijifranny schrieb am 23.10.2014 um 13:34:03:
Hallo
So eine Gemeinheit. Na viel Glueck. Wisst Ihr denn ungefahr welche Fragen Ihr beide "falsch" beantwortet habt?

Also theoretisch kann dein Mann schon ein Besuchervisum beantragen. Aber die Warscheinlichkeit das es abgelehnt wird ist gross. Kommt auch darauf an woher dein mann ist und was er verdient usw. Die Behoerden wissen ja auch dass er eigentlich in Deutschland leben will. aber versuchen kann man es


Danke, das wünsche ich dir auch.

Die Fragen hat er leider versemmelt, weil er so sehr aufgeregt war und wir kein Hochzeitsfest hatten ....  Griesgrämig
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Antwort #35 - 02.11.2014 um 14:08:32
 
So, ich möchte einen kurzen Zwischenstand berichten:

Wir haben jetzt einen Rechtsanwalt eingeschaltet, der recht gut sein soll (und auch der Einzige im Thema Ausländerrecht ist in unserer kleinen Stadt) .

Wir klagen jetzt gegen diesen Beschluss der ABH und müssen warten, bis die Unterlagen von der Deutschen Botschaft hier sind.

Auch schrieb ich eine Mail an den Support von WhatsApp und fordete deun Chatverlauf unserer Gespräche an.

Eine Reise nach Jordanien habe ich auch gebucht, damit ich meinen Mann besuche.

Hoffentlich schaffen wir das, dieses Urteil der Scheinehe zu widerlegen ...

LG
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Antwort #36 - 02.11.2014 um 16:53:48
 
Der Rechtsanwalt wird es wissen:

Ihr könnt nicht gegen einen Beschluss der ABH klagen.

Der Antragsteller kann gegen den Bescheid der Botschaft klagen. Die Klage richtet er in Berlin gegen das Auswärtige Amt. Das Gericht wird dann die ABH "beiladen", erst damit ist sie beteiligt.
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Antwort #37 - 02.11.2014 um 21:46:17
 
upps ... ja reinhard, so meinte ich das .... für mich ist das immer wieder sehr verwirrend mit all diesen Ämtern ... Zunge Zwinkernd
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reinhard
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Antwort #38 - 02.11.2014 um 21:56:25
 
Dass Du es so meintest, ist klar. Du hast ja mit dem Anwalt gesprochen. Ich schreibe das nur, weil später andere Deine Fragen und Antworten lesen und sich so das Nachfragen sparen können.
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Antwort #39 - 03.11.2014 um 16:08:42
 
KaHaFeIb schrieb am 02.11.2014 um 14:08:32:
Auch schrieb ich eine Mail an den Support von WhatsApp und fordete deun Chatverlauf unserer Gespräche an.


Ist der Chatverlauf gelöscht?

Ansonsten kannst du ihn dir selbst per E-Mail zu schicken. Einfach den Chat öffnen, in den Einstellungen (drei Punkte) auf Mehr klicken und den Punkt Chat per E-Mail versenden anklicken. Der Rest ist selbsterklärend.
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Antwort #40 - 03.11.2014 um 17:53:55
 
danke hush,  das werde ich ab jetzt mit meinem noch vorhandenem Chatverlauf machen.

Aber leider ist der vergangene Verlauf des letzten Dreivierteljahres gelöscht.

Hoffentlich ist das möglich, dass WhatsApp mir den schickt.
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Antwort #41 - 19.05.2015 um 18:27:10
 
hallo,

wollte mich einmal melden nach so langer Zeit ...

Inzwischen haben wir Stellung genommen zu sämtlichen Widersprüchen bei der der zeitgleichen Befragung, habe sämtliche Chatverläufe des letzten Dreivierteljahres beigelegt und auch die Fotos der Besuche ... außerdem war ich im Februar noch einmal zu Besuch bei meinem Mann ....

Wir haben dem Auswärtigen Amt einen Vergleich vorgeschlagen, dass wir auf die Klage verzichten und dieses im Gegenzug das Visum erteilt bei sämtlicher Kostenübernahme von unserer Seite ....

Nach erstmaligem Zögern hat die Deutsche Botschaft letzte Woche schließlich unserem Anwalt eine Email geschickt, dass das Visum jetzt erteilt werden würx
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Antwort #42 - 19.05.2015 um 18:38:15
 
... erteilt werden würde.

Sie schrieben die Uhrzeit, wann er kommen kann und dass er seinen Pass,  Passfotos und die Reisedaten mitbringen solle.

Als mein Mann jetzt diese Woche dort war schien anfangs alles ok zu sein und sie machten einen Termin für die kommende Woche, wenn das Visum endgültig abzuholen wäre.

Aber auf dem Nachhauseweg rief die Botschaft meinen Mann an, dass sie nochmals Fingerabdrücke bräuchten und er am kommenden Tag nochmal kommen soll.

An diesem Tag nahmen sie die Fingerabdrücke, legten eine vollkommen neue Bearbeitungsnummer an und gaben ihm die Passbilder wieder mit nachHause.
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Antwort #43 - 19.05.2015 um 18:44:08
 
.... und sie sagten, dass sie sich wieder telefonisch melden würden.

Jetzt sind wir vollkommen verwirrt, was das jetzt zu bedeuten hat  Traurig

Und der Anwalt ist dummerweise gerade jetzt eine Woche in Urlaub.
Traurig
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Antwort #44 - 19.05.2015 um 21:36:57
 
Was denkt Ihr, was das zu bedeuten hat?

Ist das alles normal?
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