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Ermessenseinbürgerung mit Passersatz (Reiseausweis für Ausländer) (Gelesen: 8.017 mal)
Zlatan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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29.08.2014 um 22:09:01
 
Sehr geehrte Forenmitglieder,
da man anscheinend nicht interessiert war , mir in meinem letzten Thread zu helfen (was gewissermaßen meine Schuld war, da ich mich zu lang gefasst habe), hoffe ich, dass es diesmal etwas anders aussehen wird, da sich an meiner Situation etwas geändert hat.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1402518551

Ganz kurz etwas über meine Person:
Geburtsjahr: 1993 (21 Jahre alt), geboren in der BRD, in Bayern
Nationalität: Bosnisch-herzegowinisch (in Wirklichkeit bin ich dort nicht registriert, da das Konsulat meine Anmeldung nicht registrieren wollte, da meine Eltern Ihre Geburtskunden nicht mehr besitzten)
Schulabschluss: mittlere Reife (momentan schulische Ausbildung)
Aufenthaltstitel:
ca. 13/14 Jahre Duldung
7 Jahre (müssten bald 8 Jahre werden) Aufenthaltserlaubnis, seit 01.01.2012 bis 09.2014 Fiktionsbescheinigung.

Wie ich in meinem letzten Thread schon erwähnt habe, habe ich einen Antrag auf Staatenlos gestellt. Zur Sicherheit stellte meine Mutter eine Woche später über unseren Anwalt auf Staatenlosigkeit für die ganze Familie.
2 Monate später (im August) erhielten wir eine Vorladung zur ABH. Uns wurde eine befristete Aufentshaltserlaubnis und einen Reiseausweis für Ausländer "gestattet" (beides können wir erst in 3 Wochen abholen, da alles jetzt über die Bundesdruckerei in Berlin geht).
Gleich nach Erhalt des Briefes (den Brief erhielten wir erst "eine Woche" vor dem Termin, in dieser Zeit mussten Arbeitsbescheinigung, Mietbescheinigung etc. holen) rief meine Mutter unseren Anwalt an, um Ihn darüber zu informieren.
Der war erstmal sauer, da ich parallel dazu einen Antrag gestellt habe, weswegen sein Antrag auf Staatenlosigkeit abgelehnt wurde. Allerdings erklärte ihm meine Mutter, dass ich niemals einen Antrag für einen Reiseausweis für Ausländer gestellt haben (im Brief wird daraufhin hingewiesen, als hätte ich einen Antrag darauf gestellt), sondern einen "Reiseausweis für Staatenlose" (was ich natürlich auch im formlosen Antrag geschrieben habe).
Da parallel keine zwei Anträge laufen können, lehnte die ABH den Antrag des Anwaltes ab.
Nach bisschen Recherche fand er heraus, dass das ein Trick der ABH war, um uns hinzuhalten, da Sie unseren Fall irgendwie lösen mussten.
Allerdings ist das natürlich eine provisorische Entscheidung.
Uns wird es niemals möglich sein, die bosnische Staatsbürgerschaft zu besorgen. Wir haben schon zigmal Negativbescheinigungen von Bosnien bekommen.
Am selben Tag (am 20.08.2014 hatten wir unseren Termin bei der ABH) gingen wir zu unserem Anwalt (was er uns empfahl) und stellte wiederholt einen Antrag auf Staatenlosigkeit.
Nach dem Worten unseren Anwaltes sollte es keine Probleme gehen, als "Staatenlose" akzeptiert zu werden.
Allerdings vertraue ich gar nichts mehr, weswegen ich immer nach Alternativen suche und stundenlang in meiner Freizeit mit ausländerechtlingen Dingen beschäftige und sehr oft stiller Mitleser im Forum bin.

Ich bin hier geboren, aufgewachsen, bestens integriert und besitze einen größeren Wortschaft, wie manch einer mit deutschen Eltern.
Wie kann es sein, dass ich aufgrund der Bürokratie wie Mensch zweiter Klasse behandelt werde?
Gegenwärtig ist es mir nicht möglich (zurzeit besitze ich immernoch eine Fiktionsbescheinigung, bis mir der eAT und der Reiseausweis ausgestellt werden) mich in einer Fahrschule einzutragen oder auch einen Nebenjob zur schulischen Ausbildung zu machen (oftmals wird meine Fiktionsbescheinigung nicht akzeptiert). Ich fühl mich hier wie ein rechtsloses Tier, während den sogenannten "Russlanddeutschen" (die oftmals die deutsche Kultur verabscheuen und die deutsche Sprache nicht sauber erlernen wollen) und den "Türken" die Deutschen Pässe hintergeworfen werden, während ehrliche Leute, leider ohne Pässe wie ein Dreckspackt behandelt werden. Seit dem Zeitpunkt, als meinen Eltern die Arbeitserlaubnis erteilt wurde, waren Sie nie mehr als 2 Monate arbeitslos.
Entschuldigt für den sogenannten "Gefühlausbruch", allerdings würdet ihr das gleiche wie ich empfinden, wenn Ihr in meiner Positz wärt.

Jetzt komme ich endlich zu meiner Frage:
Da es mir zu lange dauert, bis ich als Staatenloser akzeptiert werde (trotz der zusichernden Worte unseren Anwaltes, bin ich da sehr misstrauisch), würde ich gern wissen, ob ich durch eine "Ermessenseinbürgerung" eingebürgert werden kann. Habe sämtliche Seiten und Fälle im Internet durchforstet, allerdings finde ich nichts genauses darüber, da es recht ungewöhnlich ist, dass jemand keinen "Nationalpass" hat.

Ich hoffe, dass sich einige diesmal für meinen Fall interessieren und mir Anhaltspunkte geben können, wie ich weiter vorgehen sollte.

Möchte nicht den selben Fehler machen, etwas kaputt zu machen (wären vielleicht jetzt schon als Staatenlose anerkannt, wenn ich keinen Antrag dazu parallel gestellt hätte), nur weil ich, ohne es mit dem Anwalt abzusprechen gemacht habe.

Vielen Dank im Voraus!
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Antwort #1 - 29.08.2014 um 22:20:54
 
Ohne zweifelsfrei bestätigte Staatenlosigkeit - und damit ist eine de jure Staatenlosigkeit gemeint, es darf also keine StaAng bestehen, nicht nur eine de facto bei der man eine StAnG zwar besitzt, aber keine Rechte daraus ableitet (in Deutschland oft als ungeklärt erfasst) - wird auch eine Ermessenseinbürgerung nicht gehen. Auch hier gilt das Prinzip, dass Mehrstaatlichkeit vermieden werden sollte, deshalb wird man auch seitens die Aufgabe der bish. StAnG verlangen bzw. Nachweise darüber fordern, dass eine solche nicht existiert. Es kommt hier darauf an, ob BiH nur bestätigt hat, dass ihr nicht registriert seid oder ob ihr die BiH-StAnG nicht erworben habt.

Außerdem muss Deine Identität geklärt werden, das scheint ja auch nicht ganz geregelt zu sein http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1402518551/3#3
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Antwort #2 - 29.08.2014 um 23:47:40
 
Zitat:
Ohne zweifelsfrei bestätigte Staatenlosigkeit - und damit ist eine de jure Staatenlosigkeit gemeint, es darf also keine StaAng bestehen, nicht nur eine de facto bei der man eine StAnG zwar besitzt, aber keine Rechte daraus ableitet (in Deutschland oft als ungeklärt erfasst) - wird auch eine Ermessenseinbürgerung nicht gehen. Auch hier gilt das Prinzip, dass Mehrstaatlichkeit vermieden werden sollte, deshalb wird man auch seitens die Aufgabe der bish. StAnG verlangen bzw. Nachweise darüber fordern, dass eine solche nicht existiert. Es kommt hier darauf an, ob BiH nur bestätigt hat, dass ihr nicht registriert seid oder ob ihr die BiH-StAnG nicht erworben habt.

Außerdem muss Deine Identität geklärt werden, das scheint ja auch nicht ganz geregelt zu sein http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1402518551/3#3


Danke für die Antwort Bayraqiano.
Die Sache sieht so aus. Meine Eltern sind in Bosnien gemeldet, allerdings meine Schwester und ich nicht.
Das BiH Konsulat wollte uns nicht anmelden, da meine Eltern weder eine Geburtsurkunde noch einen bosnischen Pass besaßen.
Offiziell haben unsere Eltern keine BiH Staatesbürgerschaft (es wird, sie Du schon sagtest, von der ABH angenommen, dass wir ein Recht darauf hätten).
Soweit ich es von Dir verstanden habe, bestehen also keine Zweifel dass ich ein Recht auf Staatenlosigkeit besitze, wodurch ich mich danach einbürgern könnte?

Edit: Meine Eltern besitzen haufenweise Negativbescheinigungen, die aussaugen, dass sie keine BiH Staatsangehörige sind.
Früher haben meine Eltern auch versucht, sich in BiH einzubürgern, allerdings wurden jedesmal Dokumente von uns verlangt, die meine Eltern nicht besitzen, da sie damals schleunigst aufgrund der damaligen Kriegssituation verschwinden mussten.
Auch die ABH ist sich bewusst, dass die BiH-Behörden und ihre Konsulaten in Deutschland sich nicht kooperativ zeigen.


"Außerdem muss Deine Identität geklärt werden, das scheint ja auch nicht ganz geregelt zu sein http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1402518551/3#3 [/quote]"

Das verstehe ich nicht ganz. Ich bin hier geboren, was auch durch die Geburtsurkunde bestätigt ist. Der Name wurde mir von meinen Eltern gegeben (kein Staat gibt ja den Bürgern den Namen), weswegen logischerweise meine Identität klar ist.
Aber falls es notwendig wäre, meine Identität zu klären, können das nur meine Eltern machen. Das BiH Konsulat würde mich nicht reinlassen, weswegen ich andersweitig meine BiH Staatsbürgerschaft nicht besorgen kann.

Also steht nichts im Wege, dass der Antrag zur Staatenlosigkeit abgelehnt wird`
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« Zuletzt geändert: 30.08.2014 um 00:03:08 von Zlatan »  
 
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Antwort #3 - 01.09.2014 um 15:55:05
 
Falls das irgendwie relevant ist.
Beim letzen Termin habe ich mitgekriegt das der Satz "Die Personalangaben beruhen auf die alleine Aussage des Ausländers" (oder so ähnlich) nicht in dem Reiseausweis für Ausländer stehen wird.
Ist demnach die Identität geklärt.
Auch im früheren "Ausweisersatz" stand dieser Satz nur bei meinem Eltern.


PS: Das erste mal, wo ich von meiner "ungeklärten Identität" die Rede war, war bei der Einbürgerungsstelle. Allerdings hat die Frau nicht mal auf die Fiktionsbescheinigung reingesehen oder auch meinen Namen im Computer eingegeben. Ihre Vermutung basierte nur auf meine mündliche Beschreibung meines Falls (im Zimmer saß ich keine 2 Minuten und wurde schon abgewimmelt).
Noch nie hörte ich, dass bei mir von einer "ungeklärten Identität" die Rede war.

Also würde ich gerne wissen, ob das stimmt, was ich gerade beschreibe. Oder es für alle "Ausländer" gilt, die keine Staatsbürgerschaft besitzen (und das auch für die mit einer BRD Geburtsurkunde und ohne dem speziellen Satz im Ausweis?).
Auf eine Antwort würde ich mich sehr freuen.



PS: Hab nochmals im Internet recherchiert. Bei Leuten, die in der Bundesrepublik Deutschland geboren sind, wird niemals von einer "ungeklärten" Identität gesprochen, nur von einer "ungeklärten Staatsbürgerschaft".
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« Zuletzt geändert: 01.09.2014 um 16:09:54 von Zlatan »  
 
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Antwort #4 - 01.09.2014 um 16:08:00
 
Der Zusatz interessiert die Einbürgerungsbehörde überhaupt nicht, weil die Festellungen im Aufenthaltsrecht für das Einbürgerungsverfahren nicht bindend sind (BVerwG, Urt. v. 01.09.2011 - 5 C 27.10 - Rn. 14). Die Identität ist insofern im Einbürgerungsverfahren gesondert nachzuweisen. Und da die Identität der Eltern nicht geklärt ist, kann man alleine aufgrund der Geburt im Bundesgebiet nichts für das Kind herleiten.

Mir ist insofern auch nicht ganz klar, wie Deine Eltern in BiH registriert sind aber keine BiH-StAnG haben.
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Antwort #5 - 01.09.2014 um 16:13:20
 
Zitat:
Der Zusatz interessiert die Einbürgerungsbehörde überhaupt nicht, weil die Festellungen im Aufenthaltsrecht für das Einbürgerungsverfahren nicht bindend sind (BVerwG, Urt. v. 01.09.2011 - 5 C 27.10 - Rn. 14). Die Identität ist insofern im Einbürgerungsverfahren gesondert nachzuweisen. Und da die Identität der Eltern nicht geklärt ist, kann man alleine aufgrund der Geburt im Bundesgebiet nichts für das Kind herleiten.

Mir ist insofern auch nicht ganz klar, wie Deine Eltern in BiH registriert sind aber keine BiH-StAnG haben.


BiH möchte meine Eltern die Staatsbürgerschaft/Pässe aufgrund der fehlenden Geburtsurkunden nicht geben.
Allerdings wurden die Geburtsurkunden im Krieg zerstört. (Das Rathaus (oder wo auch immer die Sachen waren) wurde von den Feinden damals niedergebrannt).
Es existierten Eintragungen in der Universität Sarajevo, dass meine Mutter studiert hat, allerdings wurden diese Eintragungen gelöscht (2 Jahre nach Austritt meistens)
Meine Eltern haben einen Wohnsitz vor dem Krieg gehabt. Aber das reicht den Behörden in BiH nicht. Dem Konsulat interessiert es nicht und weißt uns darauf hin, die Geburtsurkunden zu beschaffen (obwohl der Staat dafür verantwortlich wäre für seine Bürger) und die Behörden unten machen so gut wie gar nichts.

Allerdings würde ich gern wissen, ob durch meine Schilderung die Akzeptanz der Staatenlosigkeit möglich wäre?

PS: Ob meine Eltern die BiH Staatsangehörigkei haben oder nicht (hab meine Eltern diesbezüglich selber gefragt) wissen Sie selber nicht, da BiH uns nie darauf eine Antwort gegeben hat (das weiß nur die ABH). Wir haben nur Negativbescheinigung darauf bekommen, dass wir die Pässe nicht bekommen.

Allerdings schließe ich daraus aus, dass wir keine haben, da mal unser früherer Anwalt in Bosnien (der nur aufs Geld hinaus war) ein Antrag auf Einbürgerung (Naturalisierung) gestellt hat.
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Antwort #6 - 01.09.2014 um 16:22:49
 
Dass Euch kein Pass ausgestellt werden kann (wg. mangelnden Urkunden) ist keineswegs mit Staatenlosigkeit gleichzusetzen. M.E. scheint es so, als wärt ihr derzeit lediglich de facto Staatenlos (= ungeklärte StAnG) und somit kann man Euch keinen RA für Staatenlose ausstellen.

Für das Einbürgerungsverfahren wird man auch entsprechende Nachweise verlangen, sofern hier nicht ausnahmsweise darauf verzichtet wird.
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Antwort #7 - 01.09.2014 um 16:29:45
 
Zitat:
Dass Euch kein Pass ausgestellt werden kann (wg. mangelnden Urkunden) ist keineswegs mit Staatenlosigkeit gleichzusetzen. M.E. scheint es so, als wärt ihr derzeit lediglich de facto Staatenlos (= ungeklärte StAnG) und somit kann man Euch keinen RA für Staatenlose ausstellen.

Für das Einbürgerungsverfahren wird man auch entsprechende Nachweise verlangen, sofern hier nicht ausnahmsweise darauf verzichtet wird.


Danke für die Antwort erstmal!
Ob wir de jure oder de facto staatenlos sind, wissen wir selber nicht, da die Behörden in BiH nicht direkt mit uns kommunizieren (seit 2 Jahren nur mit der ABH).
Laut unserem Anwalt sollte dem Reiseausweis für Ausländer nichts im Wege stehen, da er einen ähnlichen Fall wie uns hatte und er für diese Familien die Akzeptanz der Staatenlosigkeit erlangte.
Aber selbst wenn uns der RA für Staatenlose nicht gewährt wird, kann dann bei mir eine Ausnahme gemacht werden, da der Staat BiH unsere Staatsbürgerschaft schlampig und uninteressiert bearbeitet?
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Antwort #8 - 01.09.2014 um 16:34:50
 
Zlatan schrieb am 01.09.2014 um 16:29:45:
Laut unserem Anwalt sollte dem Reiseausweis für Ausländer nichts im Wege stehen, da er einen ähnlichen Fall wie uns hatte und er für diese Familien die Akzeptanz der Staatenlosigkeit erlangte.

Gut, der Rechtsanwalt wird den Akentinhalt inkl. Schreiben der BiH-Behörden kennen. Sofern er sich da sicher ist kann es ja schlecht stehen. Bleibt dann die Entscheidung der ABH abzuwarten.

Ohne RA für Staatenlose bleibt ein Einbürgerungsverfahren ein Problem, weil man damit quasi eine "zweite Front" eröffnen würde und die Sache mit der ungeklärten StAnG mit ABH und EBH klären muss. Oder man bestreiten irgendwann den Rechtsweg (Ausgang offen).
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Antwort #9 - 10.09.2014 um 01:24:43
 
Zitat:
Gut, der Rechtsanwalt wird den Akentinhalt inkl. Schreiben der BiH-Behörden kennen. Sofern er sich da sicher ist kann es ja schlecht stehen. Bleibt dann die Entscheidung der ABH abzuwarten.

Ohne RA für Staatenlose bleibt ein Einbürgerungsverfahren ein Problem, weil man damit quasi eine "zweite Front" eröffnen würde und die Sache mit der ungeklärten StAnG mit ABH und EBH klären muss. Oder man bestreiten irgendwann den Rechtsweg (Ausgang offen).



Was wäre (und dieser Fall wäre nicht sehr unwahrscheinlich), wenn ich weder den Reiseausweis für Staatenlose bekommen noch den bosnischen Reisepass? Wie könnte ich sonst zu einer gesicherten Identität kommen? Könnte ich vor dem Gericht gehen oder wie würde das aussehen?
Ich meine es kann doch keine Lösung sein, dauerhaft in dieser Perspekttivlosigkeit zu leben (hab noch vor, nach der Berufsoberschule mein Studium zu machen). 

Könnte ich dann unter Hinnahme der Mehrstaatlichkeit (ohne Vorzeigen des bosnischen Reiseausweises) eingebürgert werden und gebe es sonstige Alternativen?
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Antwort #10 - 10.09.2014 um 09:16:06
 
Zlatan schrieb am 10.09.2014 um 01:24:43:
Wie könnte ich sonst zu einer gesicherten Identität kommen?

Der Schlüssel wird letzendlich darin liegen, dass die Identität Deiner Eltern irgendwie geklärt ist. Wenn das der Fall ist, ist es Deine auch.

Zlatan schrieb am 10.09.2014 um 01:24:43:
Könnte ich vor dem Gericht gehen oder wie würde das aussehen?

Du kannst zumindest gegen die Ablehnung des RA für Staatenlose klagen. Du kannst aber auch einen RA für Ausländer beantragen damit Du ein Reiseausweis besitzst, in diesem Fall wäre aber Deine Staatenlosigkeit nicht bestätigt.

Zlatan schrieb am 10.09.2014 um 01:24:43:
Könnte ich dann unter Hinnahme der Mehrstaatlichkeit (ohne Vorzeigen des bosnischen Reiseausweises) eingebürgert werden und gebe es sonstige Alternativen? 

Naja das wäre eine Einzelfallentscheidung und wohl davon abhängig, dass sich Deine StAnG überhaupt erstmal klären lässt. Deshalb auch der Ratschlag Dich erstmal um das ausländerrechtliche Verfahren zu kümmern ehe Du überhaupt an eine Einbürgerung deknen kannst.
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Antwort #11 - 10.09.2014 um 14:30:52
 
@ Zlatan: Du schreibst, dass deine Eltern Negativatteste haben, das mag sein, nur ein Negativattest besagt nur, dass man zum Datum der  Ausstellung nicht in der Evidenz der Staatsangehörigen aufscheint und keinen Feststellungsantrag gestellt hat, es sagt nicht aus, dass man keinen Rechtsanspruch auf die jeweilige Staatsangehörigkeit hat.

Und genau das ist der Unterschied zwischen de facto staatenlos und de jure staatenlos, so lange du bzw. ihr nicht nachweisen könnt, dass ihr auch keinen Anspruch auf die BIH Staatsangehörigkeit habt, werdet ihr von der ABH/EBH nicht als de jure staatenlos anerkannt werden.

Ausweg: Feststellungsantrag beim BIH Konsulat einbringen, eventuell über einen RA in Bosnien direkt.

Ich habe selbst genau dieses Problem, mit Negativattesten aus CRO und SRB kann ich die Wände tapezieren, Feststellungsantrag in CRO läuft, in SRB verlangt man Unterlagen von mir, die ich nicht beibringen kann.
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Antwort #12 - 10.09.2014 um 22:55:46
 
Ich bedanke mich nochmals vielmals für das Interesse  an meinem Fall Bayraqiano und deiner informativen Hilfe. So etwas ist heutzutage nicht selbstverständlich.
Der Reiseausweis für Ausländer wurde mir genehmigt (obwohl ich ausdrücklich auf einen RA für Staatenlose im formlosen Antrag gebeten haben, was offensichtlich ignoriert worden ist). Uns wurde eine Aufenthaltserlaub für 2 Jahre erteilt. Den RA für Ausländer erhalte ich in 8 Tagen (in momentan in der Bearbeitung).
Hab nochmals in den Unterlagen meiner Eltern nachgeschaut. Soweit ich sehen ist das Problem, dass der Geburtsort beider Elternteile unbekannt ist (Eintragungen lassen sich in BiH nicht finden). Allerdings gibt es haufenweise Erklärungen, dass meine Eltern in Sarajevo registriert sind.
Das ist wohl der Anhaltspunkt, warum die ABH annimmt, dass wir ein Recht auf die bosnische Staatsbürgerschaft haben.
Auf normalem Weg wird BiH meinen Eltern keine Geburtsurkunden ausstellen.
Allerdings haben wir eine Person über Kontakte gefunden, die in einem Amt für Menschen, deren Dokumente im Krieg zerstört worden sind. Diese Person hat den Behörden einen Antrag auf Erstellung der Geburtsurkunden gestellt. Ob der Antrag gebilligt wird oder nicht, steht in den Sternen. (Das alles läuft parallel zum Staatenlosenantrag vom Anwalt).
Falls sich etwas an meiner Situation ändert, werde ich mich hier melden.
Eine letzte Frage hätte ich allerdings noch.
Uns wurde eine Aufenthaltserlaubnis auf 2 Jahre gegeben, obwohl mein Vater länger als 60 Monate (Mindestvoraussetung für eine NE) und auch meine Mutter dürfte fast die 60 Monate (vielleich liegt sie sogar drüber, je nachdem ob Nebenjobs gezählt werden) erreicht haben. Mein Vater hatte zeitweise auch 2 Jobs gemacht (Vollzeit + Mini-Job). Zudem bekommen wir außer Kindergeld (und Bafög, was allerdings nicht gezählt nicht) nichts vom Staat.  Den Lebensunterhalt decken meine Eltern selbstständig (auch ohne Kindergeld verdienen sie genug, um eine vierköpfige Familie zu ernähren).
Hätten wir nicht eine Niederlassungserlaubnis bekommen sollen?
Oder hat es etwas mit der ungeklärten Identität zu tun?
Oder versucht die ABH (möchte den ABH-Mitarbeiter hier nicht nahe treten) uns einfach "auszutricksen"? Den Paragrahen unser AE kenne ich leider nicht, da der RA für Ausländer noch in der Bundesdruckerei ist.


@ planloser
Danken für deinen Post hier.
Also würde ein Feststellungsantrag ausreichen, um den RA für Staatenlose zu bekommen?
Wie lange würde die Prozedur schätzungsweise dauern?
Was wenn wir aber keine gescheite Antwort von BiH bekommen und die weiterhin von uns verlangen (was einfach unmöglich ist) Geburtsurkunden vorzulegen um die Staatsbürgerschaft zu erlangen.
Die ABH kann doch von uns nicht das unmöglich verlangen, wenn BiH kein Interesse daran hat, uns die Pässe auszustellen.
Wäre es dann wenigsten für meiner Schwester und mir möglich, RA für Staatenlose zu bekommen (wir beide sind dort unten nicht registriert)?
Dürfte ich dir eine PM schreiben, wenn ich bezüglich des Feststellungsantrags weitere Fragen habe?
(Wie wird das überhaupt gestellt und wie nennt sich das?)


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Antwort #13 - 10.09.2014 um 23:19:55
 
Zlatan schrieb am 10.09.2014 um 22:55:46:
Hätten wir nicht eine Niederlassungserlaubnis bekommen sollen?
Oder hat es etwas mit der ungeklärten Identität zu tun? 

Eine NE § 26 Abs. 4 AufenthG kann Euch im Ermessenswege auch ohne geklärte Identität erteilt werden (vgl. § 5 Abs. 3 AufenhG). Allerdings hättet ihr auch explizit eine NE beantragen müssen, zudem müssen die Voraussetzungen dafür gegeben sein (u.a. anrechenbarer siebenjähriger Aufenthalt; dazu müsste mehr über Eure Aufenthaltshistorie bekannt sein).
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Antwort #14 - 11.09.2014 um 06:37:57
 
Ich gehe davon aus, dass auch deine Schwester und du keinen Reiseausweis für Staatenlose bekommen könnt, denn vermutlich habt ihr Anspruch auf die BIH Staatsbügerschaft. Daher werdet auch ihr einen Feststellungsantrag einbringen müssen. Wie lange es in BIH bei der geschilderten Ausgangslage dauert bis der Bescheid der zuständigen Behörde ergeht kann ich nicht beurteilen oder abschätzen, ich würde allerdings auf eher lange bis sehr lange tippen.

Es ist für den Status de jure staatenlos vollkommen egal ob ihr registriert oder was auch immer oder nicht seid, die entscheidende Frage ist ob ihr gemäß BIH Recht die Staatsbürgerschaft besitzt oder eben nicht. Wie du in meinem Profil -Staatsangehörigkeit ungeklärt- siehst kämpfe ich mit dem gleichen Problemen, mit dem Unterschied dass bei mir 2 Nachfolgestaaten des Ex-YU involviert sind.


Deine Frage wegen PM: Kannst du mir schreiben, aber ich bin auch nicht der große Experte im Staatsbürgerschaftsrecht der Ex-YU Staaten (und meine BKS Sprachkenntnisse sind äusserst bescheiden).
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