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VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN (Gelesen: 22.040 mal)
MONIKA IBRAHIM
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16.02.2013 um 20:45:47
 
seit 2,5 jahren; bin ich nun mit meinem zukünftigen ehemann zusammen. ich bin deutsche er türke. ich bin 13 jahre älter, geschieden und habe zwei kinder. da ich langezeit sehr unglücklich verheiratet war und nun endlich richtig glücklich bin, haben wir seit mai kontakt zur deutschen botschaft in ankara. wir wollten damit wir auch mal längere zeit zusammen sein können und er ausser vor dem laptop auch mal meine familie richtig kennenlernen kann ein besuchervisum beantragen, wo wir dann auch unsere verlobung geplant hatten, an unserem 2 jährigem kennenlerntag. dieses wurde mit der begründung das keine erkennbaren wieder ausreise nachweise vorliegen abgelhnt. ich fliege seit september 2011 wenn eben möglich alle 6 wochen zu ihm. insgesamt war ich 8 mal bei ihm.am 28 dezember 2012 wollten wir dann heiraten in deutschland und er hatte am 3.  dezember einen erneuten termin bei der deutschen botschaft in ankara. am 17.12.12 habe ich von der auskländerbehörde erfahren das sie ihre zustimmung der botschaft mitgeteilt hat. wir waren so sehr glücklich das wir endlich zusammen sein konnten, aber diese freude hilt nicht lange an. am 19.12.12 bin ich dann zuihm geflogen und wir hatten für den 23.12.12 unsere rücklugtickets gebucht. jedoch kam der reisepass mit dem visum nicht weinend alleine musste ich wieder nach deutschland zu den kindern kehren. am 2. januar erhielt ich dann eine nachricht von der ausländerbehörede, das am 28. januar eine beidseitige befragung stattfinden soll. ich konnte das alles nicht mehr verstehen. die dame der abh und ich standen seit ungeähr 8 monaten regelmäßig in kontakt und sie kannte unsere ganze geschichte und nun sollten wir unsere liebe beweisen ? unentschlossen wir nahmen den termin wahr . nach der befragung haben wir dann über alles gesprochen.es stellte sich raus, das mein zuk. ehemann erst eine unterschrift abgeben sollte und er auch nicht nachlesen konnte was die dame vom konsulat geschrieben hat. im gegensatz zu mir. ich musste am ende alles durchlesen und dann meine unterschrift geben. dann stellten wir fest das ich zum beispiel auf eine frage mit 5 sätzen geantwortet habe und ibrahim auch alles genau gesagt hat, aber weil es kurz und knapp geschrieben werden sollte ? wurde eben nicht alles was wir gesagt haben zu papier gebracht. daraus hinaus kann es natürlich sein das sich das jetzt unterschiedlich anhören kann weinend dann kam in mir die angst hoch und ich habe sofort bei der abh angerufen und auch gesagt wie wir das zu 100 % gleich beantworten sollen wenn die sachbearbeiter unterschiedlich aufschreiben, aber nie genau so wie gesagt. sie sagte mir, machen sie sich keine sorgen, das wird sich wohl alles klären. wieder dachten wir, so jetzt kann unser leben beginnen. nein das visum wurde abgelehnt  weinend weil sie denken er wolle nur nach deutschland und nur darum wolle er mich heiraten  ;d ehrlich das ist unglaublich ;d seit 2,5 jahren sind wir zusammen. seit 1;5 jahren sehen wir uns; es sei denn, wir arbeiten ununterbrochen am laptop. wir stehen am morgen zusammen auf und schlafen am morgen zusammen ein. mein 2 name könnte frau misstrauen heissen aber er ist ein so sehr ehrlicher ung guter mensch. ich bin jetzt 41 jahre alt und habe genug lebenserfahrung und da wollen behörden über 2 menschen urteilen können? wie soll das so gehen ? das ist ungerecht. jetzt haben wir überlegt, was kann das sein und wir vermuten das unsere ehrlichkeit dazu geführt hat. ich wohne mietfrei im haus das meinen eltern gehört und habe dieses auch stolz mitgeteilt weil ich dachte, da ja der lebensunterhalt solange er nicht arbeiten kann gesichert ist sei das problem gelöst. dann arbeite ich bei einer arbeitnehmerüberlassung und als wir entschieden haben zu heiraten haben wir natürlich alles überlegt, wie soll unser leben aussehen, wo werden wir wohnen wo arbeiten. ich habe mit meinem arbeitgeber gesprochen und der sagte, wir werden wenn der hier eine arbeitsstelle für ihn finden. dieses haben wir auch alles so mitgeteilt. dann ist er gefragt worden, warum eine deutsche frau? ibrahim hat natürlich von seinem herzen gesprochen und gesagt das er sich bei mir sicher fühlt da er mir vertraut und sich geborgen fühlt, gefühle die er noch nie hatte. nun hat die dame aber so wie er verstanden hat geschrieben, ich fühle mich bei ihr sicher.
jetzt kommt meine vermutung warum sie so schlecht denken. er spricht von unserer liebe , sie hören aber das ganze gespräch ganz anders ...mietfrei wohnen, frau arbeitet bei einer arbeitnehmerüberlassung und er kann darüber eine arbeit finden ... und die frau gibt ihm sicherheit ...
wir werden jetzt natürlich remonstrieren weil er wird mit falschen menschen in einen topf gemacht das ist absolut nicht ok weinend ich brauche ehrlich eure hilfe. was sollen wir nur machen. wenn ich die kinder nicht hätte wäre ich schon lange hier weg. aber ich trage verantwortung für die zwei . die grosse ist 19 die kleine 16 jahre. ich bitte verzweifelt um rat. wir lieben uns über alles und wollen eine familie sein und endlich jeden tag uns in den armen halten können. warum werden auch ehrliche menschen wie schlecht abgewiesen.  weinend


Daddys' Änderung:
1. Wie bei uns üblich... eigene Frage = eigener Thread...
2. Die überflüssige Umfrage hab' ich mal gelöscht...
3. eine Bitte... Absätze und die Benutzung von GROß- und klein- Schreibung erleichtern das Lesen

Danke!
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« Zuletzt geändert: 16.02.2013 um 21:05:28 von Daddy »  
 
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reinhard
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Antwort #1 - 16.02.2013 um 21:06:32
 
Er kann natürlich remonstrieren (Du nicht).

Aber dazu sollte er die Gründe für die Ablehnung sehr genau wissen oder ahnen, damit er die Remonstration sehr gezielt begründen kann. Die Remonstration wird aber von den gleichen Behörden beantwortet, die schon den Visumantrag abgelehnt haben. Insofern müsste er die gleichen Leute mit guten, neuen Argumenten überzeugen.

Die andere Möglichkeit ist dann die Klage. Zuständig ist das Verwaltungsgericht Berlin, die Klage richtet sich gegen das Auswärtige Amt (da hängt die Botschaft dran). Dafür ist es empfehlenswert, einen Anwalt zu suchen, der sich mit sowas auskennt. Rechne mit 1000 bis 2000 Euro und einem Jahr Dauer.

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Antwort #2 - 16.02.2013 um 21:36:49
 
rheinhard, vielen Dank für diese Hilfestellung. Die Ausländerbehörde hat mir mitgeteilt das allein die Aussage das ich bei einer Arbeitnehmerüberlassung arbeite, von dem Konsulat falsch verstanden werden kann.Aber was erwarten die denn ? Sollen wir lügen , das ist für mich alles ganz unverständlich wenn so etwas auf eine Eheschließung  zum Zweck der Einreise  bedeuten soll. Wir haben für alles eine Erklärung nur muss man uns auch lassen diese ausspechen zu lassen und nicht nur uns einfach hören...bzw. ihm, denn die dame bei der ABH sagte sie sieht alles ganz ganz positiv, aber sie kennt auch unsere  ganze Lebensgeschichte bis zum heutigen Tag..
Wie erfahren wir aber die genauen Gründe ?  Schockiert/Erstaunt bis lang sind das alles nur vermutungen die wir haben.Wer wird uns diese genauen Gründe mitteilen können ? Über einen Anwalt ?
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reinhard
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Antwort #3 - 16.02.2013 um 22:27:21
 
Wenn er klagt, kann sein Anwalt Akteneinsicht beantragen. In der Akte findet er dann auch die Notizen der Sachbearbeiter.

Er kann auch bei der Botschaft Akteneinsicht beantragen, ohne Anwalt.

Du bist im Prinzip an der Antragstellung ja nicht beteiligt, weil Du schon in Deutschland lebst und als Deutsche auch kein Visum brauchst. Aber wenn die Ausländerbehörde Dir Informationen gibt, kannst Du die natürlich nutzen, um ihm bei der Remonstration behilflich zu sein. Eine Remonstration hat, da sie an die gleiche Behörde geht, eben nur Sinn, wenn sie wirklich etwas Neues bringt und "genau trifft". Sonst kann er im Grunde genommen gleich klagen.
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Antwort #4 - 17.02.2013 um 06:26:33
 
er hat sich noch nie etwas zu schúlden kommen lassen, ist nicht vorbestraft oder ähnliches, sind denn wenn blossse vermutungen seitens des konusulates vorliégen, die chance für uns sehr gut ? er spricht super gut deutsch. nur weil die botschaft ofmals auch  ´mir bekannt negative erfahrungen gemacht hat, können die das dann trotzdem wenn wir beweisen können das er das nicht beabsichtigt zu heiraten um hier her zu kommen, uns das zuammenleben solange ich noch die verantwortung für die kinder trage verbieten, oder haben wir wenn wir in der türkei heiraten würden besser chancen das wir schnell zusammen sein können ? ich kann nicht schlafen bin nur noch nervös
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Antwort #5 - 17.02.2013 um 06:35:49
 
hm ich lese gerade ich habe keinen eigenen Thread. Wie kann ich das schaffen ich habe das nicht anders gefunden
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Muleta
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Antwort #6 - 17.02.2013 um 09:42:57
 
Die Chancen für die Erteilung des Visums steigen nicht, wenn bereits in der Türkei geheiratet wurde. Das bringt nichts.

Ohne Klage und Akteneinsicht ist in solchen Fällen nichts zu machen. Und dafür wirst Du vermutlich einen Anwalt brauchen, der Dir dann auch sagt, wo genau die Probleme/Abweichungen liegen.

Ohne Akten bleibt alles Spekulation und an sowas beteiligen wir uns hier im Forum nicht.

Und bitte: Erstmal die Gedanken etwas strukturieren und dann aufschreiben. Mit Absätzen! Solche "ich-schreibe-einfach-runter-was-mir-gerade-in-den-Sinn-kommt"-Texte kann niemand vernünftig lesen.
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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Antwort #7 - 17.02.2013 um 10:18:05
 
Hallo!

Bitte keine doppelten threads . Wirst schon gelesen. Doppelpost gelöscht.
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Antwort #8 - 17.02.2013 um 10:29:01
 
Anwalt wird sowieso eingeschaltet das wir  als normalperson da nichts gegen Vorurteile  schaffen können haben wir ja deutlich erfahren müssen. Das wird dadurch nur sehr lang gezogen und verursacht unnötige Kosten.
Und natürlich bin ich durcheinander, weil ich das alles nicht mehr verstehen kann.
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Antwort #9 - 17.02.2013 um 10:54:31
 
ich habe noch eine Frage. Im Internet schreibt ein Anwalt dieses :

Sobald in Deutschland alle Voraussetzungen für eine Eheschließung geschaffen wurden und das örtliche Standesamt Ihnen den Eheschließungstermin bestätigt hat, besteht ein Anspruch auf die Erteilung des Heiratsvisums analog §§ 6 Abs.4, 28 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG. Das Recht, als Deutscher Staatsangehöriger mit seinem Ehegatten in Deutschland leben zu dürfen, ist verfassungsrechtlich geschützt, Art. 6 GG

Unsere Anmeldung zur Eheschließung am 28.12.12 lag dem Konsulat vor.

Wie vertragen sich diese Art. des GG ? zum Schutz der Familie, unsere Familie meine Kinder ich & Ibrahim leiden durch die Trennung, da wir kein normales Familienleben führen können.
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Antwort #10 - 17.02.2013 um 10:58:35
 
Wenn aber ein Verdacht besteht, dass die Ehe nur dem Ehegatten einen Aufenthaltsrecht beschaffen soll, und eine eheliche LG nicht angestrebt wird (§27 Abs. 1a Nr. 1 AufenthG), ist das aber nicht vom GG abgedeckt.

Insofern muss man bei einer solchen Ablehnung klagen.
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Antwort #11 - 17.02.2013 um 11:00:49
 
selbst die Standesbeamtin war sprachlos. Sie sagte mir das Standesamt prüft ausführlich ob eine Ehe geschlossen werden kann. Sie kann das ganze auch nicht verstehen.
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Antwort #12 - 17.02.2013 um 11:03:55
 
Das Standesamt prüft nur die formellen Eheschließungsvoraussetzungen. Für die ausländerrechtliche Seite ist man nicht zuständig. Nur weil es keine rechtlichen Bedenken gegen die Eheschließung selbst git heißt das noch lange nicht, dass die Behörden von einer ehelichen LG ausgehen müssen und entsprechend auch Visum und AE erteilen.

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Antwort #13 - 17.02.2013 um 11:14:54
 
haben wir denn eine Chance auch bei einer Remonstration wenn er dann hoffentlich mal die Chance bekommt in ganzen Sätzen gehört zu werden ? Der Anwalt sagte mir als ich kurz mit Ihm telefoniert habe das wir auch für eine Remonstration hohe Chancen haben.
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reinhard
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Antwort #14 - 17.02.2013 um 12:32:03
 
Die Remonstration reicht er schriftlich ein, da wird niemand gehört.
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