Danke dass Ihr alle so schnell geantwortet habt!
Eigentlich brauche ich diesen Staatenlosen Pass garnicht und es mir nur um Einbürgerung geht!
Aber ohne Sta.An. gibt es keine Identität(laut ABH), obwohl die mich und mein Problem schon seit 21 Jahren kennen.
Ich dachte, dass eine Einbürgerung nur dann erfolgen kann wenn der betroffene irgenwelchen Pass vorliegt, was auch mir immer
ABH erzählt hat.
Ich habe noch nie einen Pass der Rus.Föd. besitz, nur den UdSSR Pass, mit welchem ich nach DE im Jahr 1990 eingereist bin. Der Pass ist 1995 abgelaufen und als ich 1996 versucht habe einen neuen im Rus.Kons.HH zu beantragen war schon das für mich zu spät, die Staa.An. wurde am 06.02.1992 verloren.
Sie werden fragen warum ich solange gewartet habe?
Ganz einfach,: da ich unter Asylverfahren ad 1990-1996 stand,
war mein UdSSR Pass im
ABH eingezogen gehalten und nur 1996 als ich in DE Bleiberecht bekamm wurde mir den Pass gegen Unterschrift ausgehändigt um zum Konsulat zu fahren und den zu verlängern.!
Aus dem Konsulat wurde ich dahmals 1996 in "netter Form" weg gebetten und natürlich keine Bescheinigung über Ablehnung gekriegt (was da bis jetzt so üblich ist). Gott sei Dank noch gesund davon gekommen:)
Es gag viel Stress danach auch beim
ABH, aber letztendlich die damahlige Bezirksregierung hat meine Lage akzeptiert und ich einen "Reisedokumet" bekommen habe.
Danach 2002 habe ich einen "Reisepass für Ausländer " mit unbefristeter
AE bekommen und den immer weiter ruhig besitzt bis ich mich über eine Einbürgerung bei ABE vorgesprochen hatte.
Da ging es wieder los und wie....
Alte, dahmalige Beamten sind schon weg und die neu wollten nichts davon hören, dass ich kein Bürger der Rus.Föd. bin und nie gewesen.
Sie wollten nur den Rus. gültigen Pass haben.
Mein "Reisepass für Ausländer " wurde mir entzogen und ein "Ausweisersatz" für 6 Monate ausgestellt bis die Ganze Sache durch ist.
Weiss ich aber nicht mehr od das irgendwann durch sein kann, ich bin einfach in einen Kreis geraten woraus keinen ausweg führt.
Dann ab 2010 habe ich diesen "Ausweisersatz" was in meiner Lage so peinlich zu besitzen.
Ich bin schon seit 20Jahren(ununterbrochn,sogar in Asylverfahren Zeit) in einer Firma als Angestellter tätig bin und es öfter dazu kommt, dass ich mich ab und zu ausweisen muss was ich mit allen Mitteln ausweichen möchte. Na ja das ist nicht das Problem.
Auch meine Tochter wird bald 16 und Ihre
AE läuft ab, was dann?
Also, im
ABH wollen dass ich Wiedererwerb der Rus.Sta. beantrage oder der Bescheinigung vom Konsulat kriege dass es nicht möglich ohne Wohnsitz in RUS. wäre, was ich weder noch beschaffen kann.
Anwälte wissen auch nicht was mann in solcher Lage macht. Vielleich kennt jemanbd einen guten erfahrenen Anwalt der vom Konsulat solche Bescheinigung für mir bekommt!?
Sorry für grammatische Fehler. Ich schreibe selten, da im Aussendienst angestellt.