Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe! (Gelesen: 14.177 mal)
leo-dann
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 13

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
18.05.2011 um 23:02:41
 
Hallo liebe Experten!
Ich wollte endlich nach 20Jahren in DE mich einbürgern lassen(nur wegen Schicksal meines Kindes).
Dann gab's Problem.
Ich musste entweder einen Russischen Pass vom Konsulat holen oder meine Nichtzugehörigkeit zur deisen Bürgerschaft nachweisen.
Nach einem Antrag beim russischen Generalkonsulat in Hamburg, erhielt ich nach einem Jahr die folgenden Informationen:

Nach den Ergebnissen der konsularischen Prüfung (ab 2010.09.27 № Fall 286000593)
habe ich die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation wegen des Fehlens von
Anmeldung des Wohnsitzes in das Gebiet der Russischen Föderation über 06.02.1992. (nach dem Gesetz der
Russischen Föderation von 28.11.1991g.) verloren.

Ein Antrag auf Wiedererwerb (Erwerb) der verlorenen Staat An. der Russischen Föderation
für mich  ist nur möglich, wenn das Dauer des Wohnsitzes im Gebiet der Russischen Föderation mit
einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis eingehalten ist.
                                    
                                           Um dies zu tun:

1. Der Erwerb einer befristeten Aufenthaltserlaubnis (3 Jahre) in der Russischen Föderation.
          
2. Nach Ablauf der befristeten Aufenthaltserlaubnis (3 Jahre) der Erwerb der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis

der Russischen Föderation.

3. Nach einer gewissen Zeit (1 Jahr) mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis ein Antrag auf

Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation.

Bearbeitungszteit der Dokumente nach der Einreichung eines Antrags auf  Wiedererwerb (Erwerb) der

Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation, beträgt 6 Monate.
      
         Insgesamt Dauer des Aufenthalts im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation wird 4,5 Jahre betragen.

Ein weiteres Verfahren zur Beantragung russischer Staatsbürgerschaft für mich ist ausgeschlossen.
Diese Infos habe ich von dem Russischen Anwalt bekommen der sich mit Russland-Rechte beschäftigt![/b]
So wie ich mich schon seit 21 Jahren rechtmäßig mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland aufhalte, ist der Wiedererwerb  von Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation
mit Durchführung der oben genannten gesetzlichen Voraussetzungen absolut unzumutbar.

Das Problem mit Konsulat:
Russisches Generalkonsulat in Hamburg ist nicht in der Lage eine Bescheinigung mit  Voraussetzungen für den Wiedererwerb Rus. Bürgerschaft auszuhändigen,
die auf das allgemeine Recht hinweisen, so wie der Text des gewünschten Dokuments nicht  der Verwaltungsvorschrift des Konsulats entspricht und nicht als Vorlage der konsulariischer Reglametsform ist.

Meine ABE besteht auf Wiedererwerb der Rus.Sta. oder auf Vorllegen der o.g.Bescheinigung was ich weder noch schaffen kann.

Kennt sich jemand damit aus? Kann ich einfach nicht den Staatenlosen Pass anklagen?

Leon Dannenberg <leo-dann@mail.ru>:


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
leo-dann
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 13

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Antwort #1 - 18.05.2011 um 23:09:04
 
Hier habe ich versuch den Nachweis anzuhängen.
Ob das klappt?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
leo-dann
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 13

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Antwort #2 - 19.05.2011 um 06:48:35
 
Habe gerade von jemandem erfahren, dass die in DE anerkante Staatenlose werden niemals in DE eingebürgert und können nach einer Zeit abgeschoben werden.
Stimmt das?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Antwort #3 - 19.05.2011 um 06:50:38
 
leo-dann schrieb am 19.05.2011 um 06:48:35:
Stimmt das? 

Nein. Es geht Ihnen nicht schlechter oder besser als anderen
"Nicht-Deutschen".
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Antwort #4 - 19.05.2011 um 07:45:02
 
leo-dann schrieb am 18.05.2011 um 23:02:41:
Kennt sich jemand damit aus? Kann ich einfach nicht den Staatenlosen Pass anklagen?


Du kannst einen Reiespass für Staatenlose beantragen (formlos schriftlich, günstigenfalls mit Begründung) und für den Fall der Ablehnung um schriftlichen, begründeten Bescheid ersuchen. Damit könntest Du in der Folge Rechtsmittel gegen die Negativentscheidung einlegen.

Ich würde das Ganze aber an Deiner Stelle vorher wirklich gründlich abwägen - ggf. unter Hinzuziehung eines in solchen Fragen versierten Anwalts.

Warum?

Die Ausstellung eines Reiseauseweises für Staatenlose kann grundsätzlich nur in Betracht kommen, wenn soweit irgendmöglich alle Restzweifel daran ausgeräumt sind, dass der Antragsteller nicht doch eine andere Staatsangehörigkeit besitzen oder auf zumutbare Weise (wieder)erlangen könnte. (Das hat damit zu tun, dass die Ausstellung eines Reiseausweises durch die Bundesrepublik Deutschland im Zweifel einen Eingriff in die Passhoheit eines anderen Staates darstellen würde - dies aber ist ein sehr sensibler Bereich!) -

Was "zumutbar" ist, ist dabei letztlich immer nur bezogen auf den konkreten Einzelfall wirklich sachgerecht zu beurteilen. - Dazu ist aber umfangreiche Detailkenntnis aller relevanten Umstände, Sachverhalte usw. notwendig. - So etwas ist aus einem (Laien)forum heraus unmöglich seriös leistbar.

Insoweit werden wir Deinen "Fall" hier leider nicht lösen können.


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
katran76
Senior Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 162

München, Bayern, Germany
München
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Antwort #5 - 19.05.2011 um 08:44:31
 
leo-dann schrieb am 18.05.2011 um 23:02:41:
Hallo liebe Experten!
Ich wollte endlich nach 20Jahren in DE mich einbürgern lassen(nur wegen Schicksal meines Kindes).
Dann gab's Problem.
Ich musste entweder einen Russischen Pass vom Konsulat holen oder meine Nichtzugehörigkeit zur deisen Bürgerschaft nachweisen.

Aber, wie ich das sehe, ist deine "Nichtzugehörigkeit zur deisen Bürgerschaft" nachgewiesen.
Warum solltest du diese wiedererwerben um sie dann gleich wieder aufzugeben?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Eduard
Silver Member
****
Offline


Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Antwort #6 - 19.05.2011 um 10:14:52
 
Stimme grundsätzlich Schweizer zu, der TS wird nicht umhin kommen, einen Anwalt einzuschalten.

Allerdings sehe ich hier einige "red herrings" (im Deutschen würde man sagen "Holzwege"):

1. Die Frage nach dem Pass:

Zitat:
Kann ich einfach nicht den Staatenlosen Pass anklagen?


Dir geht es doch im Grunde nicht um den Pass als Staatenloser, sondern um eine Einbürgerung, oder?

Von daher würde ich mich nicht weiter mit dem Pass aufhalten, sondern - sofern alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind - die Einbürgerung beantragen und - wenn diese abgelehnt wird - dagegen klagen.

2. Die Frage, ob es zumutbar ist die russische Staatsangehörigkeit zu erwerben:

Zitat:
ist der Wiedererwerb  von Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation  mit Durchführung der oben genannten gesetzlichen Voraussetzungen absolut unzumutbar.


Das ist völlig irrelevant. Auch wenn es nur eine Unterschrift auf einem Formular kosten würde, die russische Staatsangehörigkeit zu erwerben - es gibt keine Rechtsgrundlage dafür, von einem Einbürgerungsbewerber zu verlangen, eine Staatsangehörigkeit zu erwerben, die er nicht hat. (*)

Ist denn von Seiten der Behörde unstrittig, dass der TS die russische Staatsangehörigkeit derzeit nicht besitzt?



(*) Dies kann auch nicht aufgrund der Passpflicht gefordert werden, vgl. VG Karlsruhe, 26.2.2003:
Zitat:
Das gegenüber einem vollziehbar ausreisepflichtigen, passlosen und nach Auffassung der Ausländerbehörde staatenlosen Ausländer verfügte Gebot, Antragsformulare für eine "Einbürgerung" auszufüllen, konkretisiert weder eine der in § 40 AuslG (AuslG 1990) oder in § 25 DVAuslG (AuslG1990DV) genannten subjektiven Rechtspflichten des Ausländers oder eine ihnen zuzuordnende oder aus ihnen ableitbare Nebenpflicht noch eine verfahrensrechtliche Mitwirkungspflicht nach § 70 AuslG (AuslG 1990). Es kann auch nicht auf § 4 Abs 1 AuslG (AuslG 1990) oder die polizeirechtliche Generalklausel gestützt werden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
davith
Junior Top-Member
**
Offline


Hmmm...


Beiträge: 223
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Antwort #7 - 19.05.2011 um 12:05:33
 
Welche AE und was von Pass hast Du jetzt?

Ohne es zu wissen, kann man deine Fragen nicht beantworten - es gibt zu viele verschiedene Konstellationen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Antwort #8 - 19.05.2011 um 18:10:21
 
Die von Dir angehängte Bescheinigung ist das Beste, was Du von russischen Behörden bekommen kannst.

Damit ist klar, daß Du die russische StAng niemals hattest.
Nicht: Du hast sie verloren (schriebst Du oben). Du hattest sie nie.



Übrigens: Mich würde mal das russischsprachige Original dieser Bescheinigung interessieren. Ob Du das hier auch so anhängen könntest?
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
leo-dann
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 13

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Antwort #9 - 19.05.2011 um 18:55:20
 
Danke dass Ihr alle so schnell geantwortet habt!
Eigentlich brauche ich diesen Staatenlosen Pass garnicht und es mir nur um Einbürgerung geht!
Aber ohne Sta.An. gibt es keine Identität(laut ABH), obwohl die  mich und mein Problem schon seit 21 Jahren kennen.
Ich dachte, dass eine Einbürgerung nur dann erfolgen kann wenn der betroffene irgenwelchen Pass vorliegt, was auch mir immer ABH erzählt  hat.
Ich habe noch nie einen Pass der Rus.Föd. besitz, nur den UdSSR Pass, mit welchem ich nach DE im Jahr 1990 eingereist bin. Der Pass ist 1995 abgelaufen und als ich  1996 versucht habe einen neuen im Rus.Kons.HH zu beantragen war schon das  für mich zu spät, die Staa.An. wurde am 06.02.1992 verloren.
Sie werden fragen warum ich solange gewartet habe?
Ganz einfach,: da ich unter Asylverfahren ad 1990-1996 stand,
war mein UdSSR  Pass im ABH eingezogen gehalten und nur 1996 als ich in DE Bleiberecht bekamm wurde mir den Pass gegen Unterschrift ausgehändigt um zum Konsulat zu fahren und den zu verlängern.!

Aus dem Konsulat wurde ich dahmals 1996  in "netter Form" weg gebetten und natürlich keine Bescheinigung über Ablehnung gekriegt (was da bis jetzt so üblich ist). Gott sei Dank noch gesund davon gekommen:)

Es gag viel Stress danach auch beim ABH, aber letztendlich die damahlige Bezirksregierung hat meine Lage akzeptiert und ich einen "Reisedokumet" bekommen habe.
Danach 2002 habe ich einen "Reisepass für Ausländer " mit unbefristeter AE bekommen und den immer weiter ruhig besitzt bis ich mich über eine Einbürgerung bei ABE vorgesprochen hatte.
Da ging es wieder los und wie....
Alte, dahmalige Beamten sind schon weg und die neu wollten nichts davon hören, dass ich kein Bürger der Rus.Föd. bin und nie gewesen.
Sie wollten nur den Rus. gültigen Pass haben.
Mein "Reisepass für Ausländer " wurde mir entzogen und ein "Ausweisersatz" für 6 Monate ausgestellt bis die Ganze Sache durch ist.
Weiss ich aber nicht mehr od das irgendwann durch sein kann, ich bin einfach in einen Kreis geraten woraus keinen ausweg führt.
Dann ab 2010 habe ich diesen "Ausweisersatz" was in meiner Lage so peinlich zu besitzen.
Ich bin schon seit 20Jahren(ununterbrochn,sogar in Asylverfahren Zeit) in einer Firma als Angestellter tätig bin und es öfter dazu kommt, dass ich mich ab und zu ausweisen muss was ich mit allen Mitteln ausweichen möchte. Na ja das ist nicht das Problem.
Auch meine Tochter wird bald 16 und Ihre AE läuft ab, was dann?
Also, im ABH wollen dass ich   Wiedererwerb der Rus.Sta. beantrage oder der Bescheinigung vom Konsulat kriege dass es nicht möglich ohne Wohnsitz in RUS. wäre, was ich weder noch beschaffen kann.
Anwälte wissen auch nicht was mann in solcher Lage macht. Vielleich kennt jemanbd einen guten erfahrenen Anwalt der vom Konsulat solche Bescheinigung für mir bekommt!?
Sorry für grammatische Fehler. Ich schreibe selten, da im Aussendienst  angestellt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
leo-dann
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 13

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Antwort #10 - 19.05.2011 um 19:01:54
 
Hier ist Original, der Name ist auch echt,habe nichts zu Verbergen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
leo-dann
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 13

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Antwort #11 - 19.05.2011 um 19:15:06
 
Stimmt, ich habe wirklich nie eine Staa.An der neuen Rus.Föd. ab 06.02.1992 gehabt.
Mein Asylantrag in DE (Verfahren 1990-96) wurde zwar abgelehnt aber auf Grund meiner politischen Lage habe ich trotzdem 1996 das Bleiberecht in DE bekommen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Antwort #12 - 19.05.2011 um 19:21:54
 
Meine Vermutung war leider richtig:

Die Übersetzung ist nicht genau genug; sie gibt die Aussagen der russischen Originalbescheinigung nicht so exakt wieder, wie es wünschenswert und möglicherweise für Dich erforderlich ist.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
leo-dann
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 13

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Antwort #13 - 19.05.2011 um 22:33:55
 
Mir ist diese Übersetzung auch gleich nicht gefallen, aber ich stand unter Zeitdruck und ohne dieser Bescheinigung wäre mein Ausweisersatz nicht verlängert.
In der Übersetzung deutet sich alles darauf an, als hätte ich StAn erhalten können wenn ich einen Antrag gestellt hätte!
Obwohl im Original ist das nur eine allgemeine Text-Form und auch nur eine Bemerkung dass ich dahmals 1992 keinen Antrag gestellt habe.
Ich habe mich so auf diese Antwort vom Konsulat gefreut und dachte es steht meiner Einbürgerung nichts mehr im Wege, auch nach dem Telefonat mit dem ABH habe ich über Bescheinigung erzählt wobei ist mit zuerst ein Staatenloser Pass zugesagt wurde, aber als ich zur Beamten kamm, erlebte ich eine Böse Überraschung;
Dieser Übersetzung klingt so unkorrekt, besonders mit "keinem Antrag sich gewand" was dem Behörde sofort ins Ohr pfeift.
Genau daswegen hat der Beamte gesagt; Ah, wir sind noch nicht durch, du sollst die StAn wieder zu erwerben versuchen oder Bescheinigung mit Voraussetzungen vom Konsulat besorgen was deine Person angeht und wir werden dann entscheiden od die unzumutbar sind.
Können Sie mir eine Richtige Übersetzung machen, die Kosten egal!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Antwort #14 - 19.05.2011 um 22:42:03
 
leo-dann schrieb am 19.05.2011 um 19:15:06:
Stimmt, ich habe wirklich nie eine Staa.

Doch, die hattest Du wohl durch Geburt: Sowjetunion.

Oder irre ich mich da so sehr?


Die Übersetzung könnte ich natürlich machen, aber ich bin kein beeidigter Übersetzer - das würde Dir nicht weiterhelfen.

Im Übrigen steht noch eine Antwort aus nach Deinem gegenwärtigen Dokument.  Zwinkernd

Änderung:

Aber bitte keine weitern Anhänge mit ungeschwärzten Personendaten.  hä?

Und: Das Verfahren zum Erwerb der russischen StAng ist so auch nicht ganz korrekt, wie es oben beschrieben steht.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema