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Verpflichtserklaerung verloren, nochmalige? (Gelesen: 5.713 mal)
Tattiana
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Russland
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24.04.2011 um 20:37:00
 
Hallo!
Vor kurzem habe ich eine Verpflichtserklaerung fuer meinen Neffen gemacht. Die habe ich (eigentlich nicht ich, aber ist irrelevant) leider verloren. Ich wollte fragen, wie man eine nochmalige VE macht. Alles von vorne an, also alle Dokumente sammeln und einige Tage warten? Oder geht es bei einer nochmaligen VE schneller (da alle noetigen Papiere schon vorhanden sind)/ anders? Vielen Dank im Voraus!


Ich wünsche allen Frohe Ostern! Schöne Feiertage!
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 24.04.2011 um 21:04:38
 
Tattiana schrieb am 24.04.2011 um 20:37:00:
Oder geht es bei einer nochmaligen VE schneller (da alle noetigen Papiere schon vorhanden sind)/ anders? Vielen Dank im Voraus!

Möglicherweise verfügt die ausstellende Behörde über eine Kopie der VE und kann sie nochmal ausfertigen.

Versuch macht kluch.
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Tattiana
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Russland
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Antwort #2 - 24.04.2011 um 21:13:16
 
Saxonicus schrieb am 24.04.2011 um 21:04:38:
Möglicherweise verfügt die ausstellende Behörde über eine Kopie der VE und kann sie nochmal ausfertigen.

Versuch macht kluch.


Ich wuerde gerne genau wissen:)
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 24.04.2011 um 21:42:36
 
Tattiana schrieb am 24.04.2011 um 21:13:16:
Ich wuerde gerne genau wissen:)


Dann ruf die ausstellende Behörde Dienstag früh an, ob sie die VE noch mal ausstellen können. Dann weißt Du es.
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Tattiana
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Russland
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Antwort #4 - 24.04.2011 um 21:50:55
 
reinhard schrieb am 24.04.2011 um 21:42:36:
Dann ruf die ausstellende Behörde Dienstag früh an, ob sie die VE noch mal ausstellen können. Dann weißt Du es.


Ich werde sogar hinfahren:) Aber es ist wichtig fuer mich, die Antwort auf meine Frage fueher zu bekommen.

Zwinkernd
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #5 - 25.04.2011 um 02:35:13
 
Tattiana schrieb am 24.04.2011 um 21:50:55:
Aber es ist wichtig fuer mich, die Antwort auf meine Frage fueher zu bekommen.

Da wir aber hier im Forum keine Hellseher sind, wird Dir auch keiner die Frage beantworten können, da mußt Du schon an Ort und Stelle nachfragen.
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 25.04.2011 um 08:05:47
 
Selbstverständlich hat die ALB Unterlagen über die Aussstellung. Die meisten dürften es auch jederzeit per Tastendruck vom EDV System erhalten.
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 25.04.2011 um 12:25:49
 
Die ausstellende Behörde hat nicht nur "Unterlagen über die Ausstellung", sondern sie hat ein zweites Original.

Möglicherweise ist diese Behörde ja bereit, das vorhandene Zweit-Original per Fax bzw. eingescannt per email an die zuständige AV zu schicken.
Oder auch einfach eine Kopie zu machen, diese Kopie zu beglaubigen und Dir auszuhändigen.

Die erste Variante sehe ich jede Woche - und bei uns werden unmittelbar von der ABH in die AV versandte Unterlagen wie Originale behandelt.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Tattiana
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Russland
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Antwort #8 - 25.04.2011 um 13:13:05
 
Zitat:
Selbstverständlich hat die ALB Unterlagen über die Aussstellung. Die meisten dürften es auch jederzeit per Tastendruck vom EDV System erhalten.


Danke! Das, was Sie mir als PN geschickt haben, ist auch sehr hilfreich!

Petersburger schrieb am 25.04.2011 um 12:25:49:
Die ausstellende Behörde hat nicht nur "Unterlagen über die Ausstellung", sondern sie hat ein zweites Original.Möglicherweise ist diese Behörde ja bereit, das vorhandene Zweit-Original per Fax bzw. eingescannt per email an die zuständige AV zu schicken.Oder auch einfach eine Kopie zu machen, diese Kopie zu beglaubigen und Dir auszuhändigen.Die erste Variante sehe ich jede Woche - und bei uns werden unmittelbar von der ABH in die AV versandte Unterlagen wie Originale behandelt.


Oh je...wenn ich das nur frueher gewusst haette! Eine Kopie! Ich muss morgen bei der Botschaft in Moskau anrufen, ob ihnen die Kopie wirklich genuegt...als ich Informationen ueber die benoetigten Dokumente gelesen habe, stand dort, dass die VE im Original eingereicht werden soll. Aber jetzt habe ich alles nochmal ueberprueft, und in einem anderen Infoblatt steht es, dass es auch eine Kopie sein darf...

Eins ist klar - es ist moeglich eine ErsatzVE innerhalb eines Besuches morgen zu kriegen. Es war sehr wichtig fuer mich.

Vielen Dank!!!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 25.04.2011 um 13:59:42
 
Dein Partner muss die VE im Orginal mit sich führen. Für die Unterlagen reicht der AV die Kopie.
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Tattiana
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Antwort #10 - 25.04.2011 um 14:08:50
 
Zitat:
Dein Partner muss die VE im Orginal mit sich führen.


Diesen Satz habe ich nicht verstanden...
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Antwort #11 - 25.04.2011 um 16:16:29
 
Tattiana schrieb am 25.04.2011 um 14:08:50:
Diesen Satz habe ich nicht verstanden...

Er muß es deshalb mitführen, weil die Grenzbehörden bei der Einreise nach Deutschland möglicherweise danach fragen könnten.
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Antwort #12 - 25.04.2011 um 16:53:16
 
Da reicht aber auch eine Kopie.
Im Visumsystem ist ja zu sehen, daß die Visumbeantragung mit einer VE erfolgte, wann und wo die ausgestellt ist.
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 26.04.2011 um 06:58:37
 
Soweit ich die VE Formulare kenne steht da drauf, dass das Orginal mitzuführen ist. Dürfte dann vom Goodwill des Beamten hängig sein, wie es weitergeht.

Gesetzt den Fall, dass der Visuminhaber in der Schleiferfahndungszone kontrolliert wird, dann hat dort die Polizei auch Zugriff zum Visumsystem? 

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Antwort #14 - 26.04.2011 um 13:48:11
 
Schön. Auf dem Formular also.
Ich habe gerade eines in der Hand ... kannst Du mir auch sagen, wo ich das suchen muß?


Und was steht im Gesetz als Einreisevoraussetzungen?
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