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Bei FZF Ablehnung Klagen bei VGB oder erst Remo??? (Gelesen: 14.667 mal)
reinhard
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Antwort #15 - 31.08.2008 um 12:36:19
 
Das heißt also:

1. Dein Mann hat ein Visum beantragt.
2. Das Visum ist abgelehnt worden.
3. Dein Mann hat remonstriert.
4. Die Botschaft hat eine Anhörung gemacht.
5. Auf das Ergebnis wartet ihr.

Gibt es denn Unterlagen, die die Ausländerbehörde jetzt von Dir haben wollte und die Du nicht geliefert hast? Dann könntest Du etwas tun: Die Unterlagen liefern. Falls Du denkst, sie werden zu Unrecht gefordert: Entscheide, ob Du sie trotzdem lieferst, damit alles schneller geht. Oder weigere Dich.

Ansonsten müsst Ihr jetzt auf die Entscheidung der Botschaft zum Visum warten. Wird es wieder abgelehnt, wird die Ablehnung begründet. Dann könnt ihr beim Verwaltungsgericht Berlin klagen. Dafür ist es für Dich günstig, dass Du die Begründung der Ablehnung kennst, dann musst Du genau darauf eingehen. Jetzt sind es ja mehr oder weniger Vermutungen, warum die ablehnen könnten.

Die Wartezeit kann Dir niemand abnehmen – noch ist Urlaubszeit bzw. die Zeit, wo die in der Urlaubszeit gesammelte Arbeit nach und nach abgearbeitet wird.

Für eine Klage braucht der Anwalt eine Prozessvollmacht, wenn er die Klage einreichen soll, am besten von Euch beiden. Hat er die schon? Das kostet nichts, und Ihr könnt das in der Wartezeit schon mal erledigen. Wenn das Visum doch kommt, wirft er die Vollmacht einfach weg.
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Antwort #16 - 31.08.2008 um 12:47:08
 
Also mein Mann hat am 28.03.08 einen Visum auf FZ gestellt
darauf hin habe ich dann am 31.02.08 einen schreiben von der ABH in Hamburg bekommen.

Ich solle meine Unterlagen einreichen
-Mietvertrag
-Lohnabrechnung
-Arbeitsvertrag
usw bis zum 30.04.08

diese habe ich dann eingericht, am 12.04.08 am 23.04.08 bekam ich einen schreiben von der ABH das die Stellungnahme abgegeben wurde am 23.04.08 für weitere informationen sei die Auslandsvetretung zuständig am 25.04.08 also gleich 2 Tage danach bekam mein Mann die Ablehnung.

In dem drin Stand ich als Refrenzperson hätte im Visumverfahren nicht mitgewirkt und die Unterlagen auf Aufforderung nicht eingereicht
was überhaupt nicht stimmt.

Darauf hin hat mein Anwalt dann Remonstriert, die Auslandsvertretung hat dann einen Brief an meinen Anwalt zugefaxt die ABH in Hamburg nochmal zu beteilligen.

Ich bzw mein Anwalt bekam dann einen Breif in dem drin Stand nach hiesiger Feststellung besitzen Sie die Deutsche Staatsangehörigkeit, für die Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen werden Sie deshalb gebeten am 14.07.08 hier vorzusprechen.

Da war ich nun bei der Vorsprache man kennengelernt habe wo wir uns das erstemal trafen usw.
Das komische ist ja das die erst dann bemerkt haben das ich die Deutsche Staatsangehörigkeit habe nach dem Remo obwohl ich alle unterlagen doch eingereicht habe.

Nun warte ich halt am 14.07.08 war der interview ich hier mein Mann dort in Ankara das regt mich so auf dieses warten.

Vor allem aber das die ABH gelogen hat ich hätte meine Unterlagen nicht eingericht.


Liebe Grüsse Hatice

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Antwort #17 - 31.08.2008 um 13:46:22
 
Klagen im VGB haben wir noch nicht mein Anwalt meinte erst Remo ist besser. Nun warten wir halt auf die Antwort manchmal frag ich mich ob ich schon jetzt Klagen sollte aber noch ist ja nicht Abgelehnt aber das Visum genehmigt auch nicht. Wie soll ich jetzt vorgehen lieber jetzt doch klagen oder auf die Antwort Abwarten???
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Antwort #18 - 31.08.2008 um 14:17:20
 
Hatice80 schrieb am 31.08.2008 um 12:47:08:
Da war ich nun bei der Vorsprache man kennengelernt habe wo wir uns das erstemal trafen usw.
Das komische ist ja das die erst dann bemerkt haben das ich die Deutsche Staatsangehörigkeit habe nach dem Remo obwohl ich alle unterlagen doch eingereicht habe.


Eine Frage, mich interessiert warum es zu diesen Missverständnis der ABH kam,
Du schreibst Du bist gebürtige Deutsche, sind deine Eltern auch Deutsch?
Gebürtig Deutsch heißt nicht unbedingt das Du keine weitere Staatsangehörigkeit hast (durch Abstammung von Elterne erworben) und auch nicht, das Du nicht früher mal länger im Ausland gelebt hast,
vielleicht kannst Du ja auch hierzu etwas sagen..
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Antwort #19 - 31.08.2008 um 14:27:36
 
Hatice80 schrieb am 31.08.2008 um 13:46:22:
Klagen im VGB haben wir noch nicht mein Anwalt meinte erst Remo ist besser. Nun warten wir halt auf die Antwort manchmal frag ich mich ob ich schon jetzt Klagen sollte aber noch ist ja nicht Abgelehnt aber das Visum genehmigt auch nicht. Wie soll ich jetzt vorgehen lieber jetzt doch klagen oder auf die Antwort Abwarten???


Besser abwarten. Es kann sein, dass nur Unterlagen verwechselt wurden. Dann kann die Remonstration erfolgreich sein und er bekommt ein Visum - die Klage wäre überflüssig.

Dein Anwalt müsste in der Klage ja auch schreiben, dass die Remonstration läuft, und dann würde das Gericht sowieso erstmal warten, wie die Remonstration ausgeht.

Sagst Du noch mal, ob du zwei Staatsangehörigkeiten hast? Oder hast Du schon längere Zeit im Herkunftsland deines Mannes gelebt?
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Antwort #20 - 31.08.2008 um 16:41:23
 
nein bin gebürgte Deutsche habe seit 10 Jahren die Deutsche Staatsangehörigkeit. Bin in Hamburg geboren und aufgewachsen habe nur die Deutsche Staatsangehörigkeit nicht Doppelt also Deutsche und Türkische Staatsangehörigkeit nur Deutsche.

Also lieber abwarten mit Klage im VWG meinte mein Anwalt auch ich fragte ihm ob wir nicht gleich vor der Remo KLagen sollten er meinte Klage weg ist der letzte weg lieber Remo daran hielt ich mich dann aber es dauert ja auch ewig.

Obwohl ich alle Unterlagen eingereicht habe das man meinte ich hätte diese nicht eingreicht ärgert mich total.

Die können doch nicht übersehen haben das ich Deutsche Staatsangehörigkeit habe ist ne dume ausrede.

Habe auch alles eingericht gehabt das schrieb auch mein Anwalt in dem Remo Brief wozu ich gestzlich gar nicht verpflichtet wäre das war mir egal konnte ja alles einreichen Mietvertrag Einkommensnachweise usw.

Danke für eure Antworten Lieb gruss Hatice
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Antwort #21 - 31.08.2008 um 17:30:27
 
Hatice80 schrieb am 31.08.2008 um 16:41:23:
nein bin gebürgte Deutsche habe seit 10 Jahren die Deutsche Staatsangehörigkeit. Bin in Hamburg geboren und aufgewachsen habe nur die Deutsche Staatsangehörigkeit nicht Doppelt also Deutsche und Türkische Staatsangehörigkeit nur Deutsche.



??
nein bin gebürtige Deutsche habe seit 10 Jahren die Deutsche Staatsangehörigkeit.

Hatice, bist Du erst 10 Jahre alt??
Woher stammen deine Eltern und welche Staatsangehörigkeit haben Deine Eltern?
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Antwort #22 - 31.08.2008 um 17:52:22
 
Bin gebürtige Eingebürte Deutsche meine Eltern haben die Türkische Staatsangehörigkeit ich habe nur die Deutsche Staatsangehörigkeit
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Antwort #23 - 31.08.2008 um 17:55:42
 
Gebürtige eingebürgert Deutsche?

Dann muss ich Dich informieren, soweit Deine Eltern nicht bereits vor Deiner Geburt in Deutschland eingebürgert wurden (d.h. bei Deiner Geburt nur Deutsche Staatsangehörige waren),
bist Du auch Türkin durch Geburt:

Zitiere:

1. Durch Abstammung

A) Durch die Geburt

Artikel 1
Kinder, die innerhalb oder außerhalb der Türkei von einem türkischen Vater abstammen oder von einer türkischen Mutter geboren werden, besitzen von Geburt an die türkische Staatsangehörigkeit.

Quelle
http://www.tbb-berlin.de/de/information/stag/Tuerkisches%20Staatsangehoerigkeits...

Bei einer Einbürgerung in Deutschland, kannst Du die türkische Staatsangehörigkeit verloren haben, dazu müsstest aus der türk. Sta. entlassen wurden sein,
zitiere:
Artikel 20
Die Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit bedarf unter den unten genannten Voraussetzungen der Genehmigung des Ministerrates:
a)      Urteilsfähig und volljährig sein,
b)      (Aufgehoben durch das Gesetz vom 7.6.1995 Nr. 4112, Art. 1)
c)      Aus irgendeinem Grund die Staatsangehörigkeit eines fremden Staates erworben zu haben oder den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit glaubhaft zu machen.
Mit der Aushändigung der Entlassungsurkunde gemäß Art. 22 wird die türkische Staatsangehörigkeit verloren.
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Muleta
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Antwort #24 - 31.08.2008 um 18:43:03
 
Einbeck schrieb am 31.08.2008 um 17:30:27:
nein bin gebürtige Deutsche habe seit 10 Jahren die Deutsche Staatsangehörigkeit.

Hatice, bist Du erst 10 Jahre alt??


Lexikon der unausrottbaren und häufigen Missverständnisse:
Laie Fachchinesich
gebürtige Deutsche in Deutschland geboren - hat nix mit der Staatsangehörigkeit zu tun
Visum Aufenthaltstitel jeder Art, insbes. auch Aufenthaltserlaubnis
Staatsangehörigkeit kriegen 1.) Pass erhalten, 2.) eingebürgert werden. Häufig sehr unklare Verwendung
keine Straftaten keine Verurteilungen mit Ausnahme von aufenthaltsrechtlichen Straftaten, Beförderungserschleichung, Sozialleistungsbetrug, Steuerhinterziehung, häuslicher Gewalt und BTM in geringen Mengen
Ausweisung 1.) Abschiebung, 2.) Ausweisung - idR ist den Betroffenen schon im Ansatz der Unterschied nicht klar
LU gesichert 1.) LU durch legale nachweisbare Erwerbstätigkeit oder Vermögen gesichert, 2.) Kein Sozialleistungsbezug aber kein Nachweis über die Herkunft der Mittel vorhanden

ich finde, das braucht man nicht in jedem Fall auf's Neue wieder durchhecheln - ein einfacher Hinweis auf die (vermutlich) richtige Terminologie genügt meistens.

Muleta
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Antwort #25 - 31.08.2008 um 19:01:53
 
@muleta
normalerweise hast Du damit Recht, aber Hatice pendelt noch zwischen verschiedenen Aussagen.

@Hatice
Ich habe jetzt verstanden: Deine Eltern hatten die türkische Staatsangehörigkeit, als Du geboren wurdest, Du hast sie auch bekommen. Vor 10 Jahren bist Du eingebürgert worden.

Dann müsste das Visum eigentlich erteilt werden, denke ich. Wenn die Ausländerbehörde etwas verwechselt hat, also zum Beispiel aus Versehen erst eingetragen hat, dass Du (noch) Türkin bist, oder irgendwelche Unterlagen als "nicht geliefert" eingetragen hat, dann kann das ein Fehler sein, der jetzt mit der Remonstration geklärt wird.

Ich bleibe bei meinem Rat, erst mal den zweiten Bescheid abzuwarten. Dich über die Ausländerbehörde zu ärgern, falls sie diesen Fehler gemacht hat, ist verständlich – es lässt sich aber jetzt nicht mehr ändern und ist ja anscheinend auch aufgeklärt.

Zu unseren Unsicherheiten und Nachfragen: Wenn Du vor 10 Jahren eingebürgert wurdest, dass bist Du "gebürtige Türkin" - aber eben in Deutschland geboren. Hier wird immer gefragt, ob Du "schon immer" Deutsche warst oder erst später geworden bist. Wenn Du nämlich längere Zeit als Türkin in der Türkei gelebt hättest, würdest Du hier andere Tipps bekommen.
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Antwort #26 - 31.08.2008 um 19:05:24
 
Die Entlassung wurde längst Genehmigt vor 10 Jahren schon.
Habe die Deutsche Staatsangehörigkeit aber was mich interessiert warum die ABH überhaupt so reagiert hat man kann doch nicht übersehn das ich die Deutsche Staatsangehörigkeit habe.

Erst nach dem Remonstrationsschreiben haben sie da anders reagiert und mich zum interview geladen davor gar nichts nur unterlagen verlangt und der Auslandsvertretung mitgeteilt ich hätte die Unterlagen auf Aufforderung nicht eingereicht ist doch totale lüge.
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Antwort #27 - 31.08.2008 um 19:09:33
 
@hatice
Warum solch ein Fehler passiert, kann Dir hier niemand sagen. In der Ausländerbehörde sitzen auch nur Menschen.

Mit der Remonstration hast Du jetzt anscheinend alle Missverständnisse aufgeklärt. Ich hoffe, jetzt klappt es auch mit dem Visum.
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Antwort #28 - 31.08.2008 um 20:07:37
 
Vielen dank für deine Antworten Reinhard mir bleibt ja eh nichts übrig ausser warten es macht mich nur irre.

PS. Bin Eingebürgerte Tükin habe nie im AUsland gelebt oder TR nur zu Urlaub

Hoffe mal das es diesmal klappt, sonst beleibt ja als nächstes der Klageweg in VGB


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Antwort #29 - 31.08.2008 um 22:41:04
 
Hatice80 schrieb am 31.08.2008 um 20:07:37:
Bin Eingebürgerte Tükin habe nie im AUsland gelebt oder TR nur zu Urlaub


Ich war ja ziemlich hartnäckig und beharrlich, betimmte Informationen sind aber sehr wichtig für uns, auch um korrekt Antworten zu können.
@Muleta hat Recht mit Erläuterung was bestimmte Begriffe bedeuten wäre es sicherlich schneller und einfacher gewesen.

Fehler, wie diese passieren, da gibt es einige Möglichkeiten.
Das Melderegister, die Meldedatei mit Deinen Personalien,
war inkorrekt (hierauf greift die ABH in Ihrer täglichen Arbeit zurück)

Oder im Visaantragsfprmular wurdest Du versehentlich zur Türkin oder Deutsch/Türkin gemacht, ja oder Kommunikations-/Übermittlungsfehler, Verständnisfehler, falsch gelesen, vieles möglich.

Dies alles ist aber jetzt auch uninteressant, Du hast gegenüber der ABh ja alles geklärt und richtiggestellt, die ABH dürfte daher ein korrigierte Stellungnahme an die Botschaft abgegeben haben.
Diese wird die Stellungnahme umsetzen.

Nun heißt es Geduld haben, gut Ding braucht weile, noch ist Sommer und Ferienzeit, Kollegen sind im Urlaub, werden versetzt und ziehen um, das Personal ist knapp, da dauert es evtl. etwas länger als sonst.
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