Me4Ever schrieb am 14.07.2008 um 14:50:16:neee, das
BAMF hat das nicht geprüft, sondern einfach die Anweisung vom BMI bekommen, dass die für Irakern kein Widerrufvervahren mehr einleiten sollten!. das Schreiben vom
BAMF hat die aber in der Akte, und da steht es deutlich dass das Verfahren nicht eingeleitet wurde!
So wie ich das lese, ist das zunächst kein Widerspruch. Dass in Deiner Akte steht, dass ein Widerrufsverfahren nicht eingeleitet wurde, kann eben zwei Gründe haben:
a) Das
BAMF sieht tatsächlich keine Gründe, in Deinem Falle ein Widerrufsverfahren einzuleiten.
b) Das
BAMF hat kein Widerrufsverfahren eingeleitet, weil es vom BMI die Anweisung bekommen hat, bei Irakern bis auf Weiteres keine Widerrufsverfahren einzuleiten.
Wenn Letzteres zutrifft, so hat das sicher seine Ursache darin , dass gegenwärtig Klagen von Irakern beim EuGH bezüglich Widerruf der Flüchtlingsanerkennung anhängig sind. - Man würde da erst einmal das Ergebnis abwarten wollen.
Es wäre nun zumindest interessant, welche der beiden Varianten bei Dir zutrifft. Aus dem von Dir Geposteten ist das nicht zweifelsfrei zu entnehmen.
Ist es a) - gibt es keinen Grund das Einbürgerungsverfahren "auszusetzen" - Ist es b) wird es ggf. schwieriger - ich vermag es nicht juristisch zu beurteilen, ob ein "Aussetzen" der Einbürgerung mit dem Abwarten der EuGH - Entscheidung hinreichend zu begründen wäre. Persönlich hielte ich das für ziemlich fragwürdig ...
Wenn ich mich nicht sehr täusche, hast Du Deine Flüchtlingsanerkennung schon vor dem 01.01.2005 erhalten - danach hätte das
BAMF grundsätzlich sowieso nur noch bis 31.12.2008 Zeit, ein Widerrufsverfahren einzuleiten. (siehe § 73 (7) bzw. (2a) Satz 4 AsylVfG) - Danach wäre das nur noch im Ermessen möglich - wobei in manchen Bundesländern eben auch, wenn "nur" noch das Ermessen besteht, vor Einbürgerungen ohne Ausnahme beim
BAMF angefragt wird, ob man den von der Möglichkeit der Ermessensausübung Gebrauch macht. - So gesehen, wäre Dein Problem möglicherweise eben auch nach dem 31.12.2008 noch nicht aus der Welt.
Insgesamt eine komplizierte Kiste - wahrscheinlich wirklich nicht ohne juritische Hilfe zu klären - wobei ja schon mal sehr hilfreich wäre, genau zu ermitteln, ob in Deinem Falle von der oben genannten Variante a) auszugehen ist oder nicht.
=schweitzer=