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Meine Akte auf Eis gelegt... (Gelesen: 7.996 mal)
Me4Ever
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Antwort #15 - 09.08.2008 um 10:17:08
 
Ralf schrieb am 08.08.2008 um 20:31:20:
Das Bundesamt hat mitgeteilt, dass kein Widerruf erfolgt,
weil dazu die Voraussetzungen nicht vorliegen, das muss
für die Einbürgerungsbehörde ausreichen.


was kann man denn jetzt machen?

die Akte liegt seit Monaten im Schrank, jedes mal kriege ich eine andere Antwort, "Das BAMF hat den Fall nicht überprüft" , "Das BAMF muss uns die Gründe nennen, wieso kein Widerruf eingeleitet wurde" oder "Die regierung mal in ansbach und mal in München hat uns mitgeteilt bei Irakern .......". und jedesmal wollen sie mir nichts schriftliches geben!!!

so kann meine Akte im Schrank Jahrenlang liegen  Ärgerlich
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Ralf
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Antwort #16 - 09.08.2008 um 13:53:19
 
Me4Ever schrieb am 09.08.2008 um 10:17:08:
Das BAMF muss uns die Gründe nennen, wieso kein Widerruf eingeleitet wurde

Es hat doch den Grund genannt: Weil die Voraussetzungen
nicht vorliegen.

Bajuvarische Windmühlen, *grummel*

Me4Ever schrieb am 09.08.2008 um 10:17:08:
was kann man denn jetzt machen?

Mal ordentlich auf den Putz hauen. Zwinkernd
Die Behörde sollte mal eine Rechtsgrundlage nennen,
nach der das nicht ausreichen sollte.
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Me4Ever
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Antwort #17 - 09.08.2008 um 21:10:23
 
Ralf schrieb am 09.08.2008 um 13:53:19:
Mal ordentlich auf den Putz hauen. Zwinkernd
Die Behörde sollte mal eine Rechtsgrundlage nennen,
nach der das nicht ausreichen sollte.


Ralf, wie gesagt jedesmal sagen sie was anderes, schriftliches wollen die nichts geben! er meinte wir haben die Anweisungen von der Regierung mittelfranken darueber bekommen, dass die Mitteilung des BAMFs nicht ausreichen wäre, er hat es abgesagt, mir diese Anweisung zu zeigen, oder mehr info drüber zu geben, hab alles versucht!

kannst du mir bitte mal sagen, was ich phsykalisch machen kann?

es muss doch jemend geben, der die Arbeit der Behörden kontrolliert?


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Antwort #18 - 09.08.2008 um 23:39:59
 
Es wird dir wohl nicht viel bringen mit einem "beratungsresistenten" ABH-Mitarbeiter weiter zu diskutieren.
Da helfen nur ein Rechtsanwalt (eigene Erfahrung) und die Gerichte.
Zu der Frage, ob dies in deinem konkreten Fall sinnvoll (taktisch klug) wäre, lese noch einmal das was Muleta geschrieben hat. Ich würde mich daran halten.
Die Entscheidung liegt bei dir.
Gruß
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Ralf
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Antwort #19 - 10.08.2008 um 00:41:34
 
Me4Ever schrieb am 09.08.2008 um 21:10:23:
es muss doch jemend geben, der die Arbeit der Behörden kontrolliert? 

Sicher. Deine EBH wird von der staatlichen Mittelbehörde
beaufsichtigt, in diesem Fall ist das anscheinend die
Regierung von Mittelfranken, diese wiederum wird vom
Innenministerium des Landes Bayern beaufsichtigt.

Belgrad schrieb am 09.08.2008 um 23:39:59:
Es wird dir wohl nicht viel bringen mit einem "beratungsresistenten" ABH-Mitarbeiter weiter zu diskutieren.
Da helfen nur ein Rechtsanwalt (eigene Erfahrung) und die Gerichte.

Bin ja eher zurückhaltend, wenn es darum geht, zu
einem Anwalt zu raten. Hier möchte ich da aber mal
zustimmen. Die Kosten dafür werden aber wohl bei
Me4Ever hängen bleiben.
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Me4Ever
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Antwort #20 - 10.08.2008 um 12:25:48
 
was kostet denn ein Anwalt? ich weiss dass das man nicht genau sagen kann, aber sodass er nur das mit der Behörde klärt, vor Gricht glaub ich geht es nicht so weit, weil die EB hat eher keine Grundlage, und das Gesetzt ist auch klar, die wollen nur abwarten bis irgendwas bezüglich Irakern passiert! das kann aber dauern!
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Antwort #21 - 19.10.2008 um 11:43:29
 
UPDATE:

Die EBH Nürberg will inzwischen die Anweisung vom Mittelfranken Regierung bekommen haben, dass bei Irakern die EB Anträge weiter bearbeitet dürfte  Lippen versiegelt

Tja der EB-Test ist jetzt dran  Augenrollen
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