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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Meine Akte auf Eis gelegt...
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Beitrag begonnen von Me4Ever am 14.07.2008 um 14:50:16

Titel: Meine Akte auf Eis gelegt...
Beitrag von Me4Ever am 14.07.2008 um 14:50:16
Hallo,

Heute hab ich erfahren dass meinen Antrag auf eis gelegt wurde.

Vor 2 Monate hat das BAMF in meinem Fall entschieden, dass die Voraussetzung für ein Asylstautswiderruf nicht vorliegt. Die EB-mitarbeiterin meinte heute: neee, das BAMF hat das nicht geprüft, sondern einfach die Anweisung vom BMI bekommen, dass die für Irakern kein Widerrufvervahren mehr einleiten sollten!. das Schreiben vom BAMF hat die aber in der Akte, und da steht es deutlich dass das Verfahren nicht eingeleitet wurde!

ich hab sie dann gefragt ob sie mir das schriftlich geben könnte, Neee das machen wir nicht, sagt sie. jetzt wartet sie auf eine Stellungsnahme vom Landsregierung, dass die EB Antrage weiter bearbeitet werden können, und das über Monate noch dauern kann :(

hilft hier eigentlich einen Rechtanwalt zu engagieren? oder kann mir vielleicht jemand was empfehlen?

Grüße

Titel: Re: Meine Akte auf Eis gelegt...
Beitrag von schweitzer am 14.07.2008 um 17:11:32

Me4Ever schrieb am 14.07.2008 um 14:50:16:
neee, das BAMF hat das nicht geprüft, sondern einfach die Anweisung vom BMI bekommen, dass die für Irakern kein Widerrufvervahren mehr einleiten sollten!. das Schreiben vom BAMF hat die aber in der Akte, und da steht es deutlich dass das Verfahren nicht eingeleitet wurde!


So wie ich das lese, ist das zunächst kein Widerspruch. Dass in Deiner Akte steht, dass ein Widerrufsverfahren nicht eingeleitet wurde, kann eben zwei Gründe haben:

a) Das BAMF sieht tatsächlich keine Gründe, in Deinem Falle ein Widerrufsverfahren einzuleiten.

b) Das BAMF hat kein Widerrufsverfahren eingeleitet, weil es vom BMI die Anweisung bekommen hat, bei Irakern bis auf Weiteres keine Widerrufsverfahren einzuleiten.

Wenn Letzteres zutrifft, so hat das sicher seine Ursache darin , dass gegenwärtig Klagen von Irakern beim EuGH bezüglich Widerruf der Flüchtlingsanerkennung anhängig sind. - Man würde da erst einmal das Ergebnis abwarten wollen.

Es wäre nun zumindest interessant, welche der beiden Varianten bei Dir zutrifft. Aus dem von Dir Geposteten ist das nicht zweifelsfrei zu entnehmen.

Ist es a) - gibt es keinen Grund das Einbürgerungsverfahren "auszusetzen" - Ist es b) wird es ggf. schwieriger - ich vermag es nicht juristisch zu beurteilen, ob ein "Aussetzen" der Einbürgerung mit dem Abwarten der EuGH - Entscheidung hinreichend zu begründen wäre. Persönlich hielte ich das für ziemlich fragwürdig ...

Wenn ich mich nicht sehr täusche, hast Du Deine Flüchtlingsanerkennung schon vor dem 01.01.2005 erhalten - danach hätte das BAMF grundsätzlich sowieso nur noch bis 31.12.2008 Zeit, ein Widerrufsverfahren einzuleiten. (siehe § 73 (7) bzw. (2a) Satz 4  AsylVfG) - Danach wäre das nur noch im Ermessen möglich - wobei in manchen Bundesländern eben auch, wenn "nur" noch das Ermessen besteht, vor Einbürgerungen ohne Ausnahme beim BAMF angefragt wird, ob man den von der Möglichkeit der Ermessensausübung Gebrauch macht. - So gesehen, wäre Dein Problem möglicherweise eben auch nach dem 31.12.2008 noch nicht aus der Welt.  :-/

Insgesamt eine komplizierte Kiste - wahrscheinlich wirklich nicht ohne juritische Hilfe zu klären - wobei ja schon mal sehr hilfreich wäre, genau zu ermitteln, ob in Deinem Falle von der oben genannten Variante a) auszugehen ist oder nicht.

=schweitzer=

Titel: Re: Meine Akte auf Eis gelegt...
Beitrag von Muleta am 14.07.2008 um 17:23:55

schweitzer schrieb am 14.07.2008 um 17:11:32:
Wenn Letzteres zutrifft, so hat das sicher seine Ursache darin , dass gegenwärtig Klagen von Irakern beim EuGH bezüglich Widerruf der Flüchtlingsanerkennung anhängig sind. - Man würde da erst einmal das Ergebnis abwarten wollen.


Das BAMF steckt aber wegen  § 73 Abs. 7 AsylVfG in der Klemme - eine Entscheidung des EuGH bis zum 31.12.2008 ist nicht zu erwarten... Wenn deshalb jetzt massenhaft Widerrufsbescheide rausgehen könnte die Entscheidung des EuGH eine teure Angelegenheit für das BAMF werden. Wenn jetzt nichts passiert, wäre das politisch unerwünscht.

Muleta

Titel: Re: Meine Akte auf Eis gelegt...
Beitrag von schweitzer am 14.07.2008 um 17:28:22

Muleta schrieb am 14.07.2008 um 17:23:55:
Das BAMF steckt aber wegen§ 73 Abs. 7 AsylVfG in der Klemme - eine Entscheidung des EuGH bis zum 31.12.2008 ist nicht erwarten...


Na ja, das ist mir schon klar, muleta - deshalb hatte ich ja gepostet:


schweitzer schrieb am 14.07.2008 um 17:11:32:
hätte das BAMF grundsätzlich sowieso nur noch bis 31.12.2008 Zeit, ein Widerrufsverfahren einzuleiten. (siehe § 73 (7) bzw. (2a) Satz 4AsylVfG) - Danach wäre das nur noch im Ermessen möglich - wobei in manchen Bundesländern eben auch, wenn "nur" noch das Ermessen besteht, vor Einbürgerungen ohne Ausnahme beim BAMF angefragt wird, ob man den von der Möglichkeit der Ermessensausübung Gebrauch macht. - So gesehen, wäre Dein Problem möglicherweise eben auch nach dem 31.12.2008 noch nicht aus der Welt.  


Ist es denn dem Einbürgerungsbewerber zuzumuten bei so einer Konstellation möglicherweise jahrelang warten zu müssen? - Das ist genau das, was IMHO juristisch zu beurteilen wäre - oder gibt es da "übertragbare" Erfahrungen?

=schweitzer=

Titel: Re: Meine Akte auf Eis gelegt...
Beitrag von Muleta am 14.07.2008 um 18:08:35

schweitzer schrieb am 14.07.2008 um 17:28:22:
Ist es denn dem Einbürgerungsbewerber zuzumuten bei so einer Konstellation möglicherweise jahrelang warten zu müssen? - Das ist genau das, was IMHO juristisch zu beurteilen wäre - oder gibt es da "übertragbare" Erfahrungen?


wer unbedingt eine Entscheidung vor dem 31.12.2008 haben will, der wird auch seinen Widerruf bekommen - das bringt die Einbürgerung aber nicht schneller zum Abschluss. Lass uns im Dezember darüber nochmal diskutieren...

Muleta

Titel: Re: Meine Akte auf Eis gelegt...
Beitrag von Me4Ever am 14.07.2008 um 18:29:10
Hallo schweitzer,


schweitzer schrieb am 14.07.2008 um 17:11:32:
Insgesamt eine komplizierte Kiste - wahrscheinlich wirklich nicht ohne juritische Hilfe zu klären - wobei ja schon mal sehr hilfreich wäre, genau zu ermitteln, ob in Deinem Falle von der oben genannten Variante a) auszugehen ist oder nicht.


wie sollte das wissen? die Mitarbeiterin hat mir das Schreiben vom BAMF nur kurz gezeigt, ich könnte aber lesen und fett geschrieben dass die Voraussetzung für ein Widerruf liegt nicht vor. Unten war auch ein kästchen, was nicht eingekreuzt war, ich hatte leider keine Zeit zu lesen was daneben stand, aber ich gehe davon aus dass das ein Muster Schreiben vom BAMF ist, also vielleicht hast du auch mal so ein Schreiben in der Hand gehabt. die EB-Mitarbeiterin hat es abgesagt, mir eine Kopie vom Schreiben zu geben!

Trotz die hat nur allgemein über Iraker geredet, aber die hat nur die "b" Variante erwähnt, man kann es annehmen dass mein Fall auch darunter fällt!

ABER:
wenn das BAMF die Anfragen von den Behörden antwortet, heisst es auch das sie wollen dass die Anträge bei den Behörden weiter bearbeitet werden, ansonsten hätten sie die Anfragen nicht beantwortet, und damit hätte man mitwarten müssen.

Zweitens ich gehe davon aus, dass das BAMF meine Akte in diesem Jahr nicht nochmal bearbeitet, da das BAMF auch was anderes hat!

Grüße,

Titel: Re: Meine Akte auf Eis gelegt...
Beitrag von Me4Ever am 15.07.2008 um 10:18:13
... ich hätte nur gern wissen, ob ein Anwalt da was machen kann, oder wäre es dann nur geld verschwendung?

Titel: Re: Meine Akte auf Eis gelegt...
Beitrag von schweitzer am 15.07.2008 um 10:28:27

Me4Ever schrieb am 14.07.2008 um 18:29:10:
die EB-Mitarbeiterin hat es abgesagt, mir eine Kopie vom Schreiben zu geben!


Ich bezweifle das dies korrekt war. Nicht erst seit dem Informationsfreiheitsgesetz hast Du IMHO sehr wohl das Recht, auf Deine Kosten, eine Kopie von Unterlagen aus Deiner Akte zu bekommen. - In Deinem Falle wäre das sehr hilfreich, weil Du diese Kopie einer guten Beratungsstelle oder einem Anwalt vorlegen, und daraufhin wohl hinreichend sicher beurteilt werden könnte, ob die Aussage des BAMF der "Variante a)"   entspricht. -

Wenn ja, und sich die EBH weiter stur stellt, würde sich ein Anwalt aus meiner Sicht schon lohnen ...  (Hinsichtlich der kosten könnte ein Anwalt sicher eine Prognose geben - solange sich das ganze im außergerichtlichen Bereich bewegt dürften da aber keine Unsummen auf Dich zukommen - die Kosten für eine/n Erstkontakt/Erstberatung müsstest Du allerdings schon investieren ...)


=schweitzer=

Titel: Re: Meine Akte auf Eis gelegt...
Beitrag von Me4Ever am 15.07.2008 um 10:43:45
Danke für die schnelle antwort


schweitzer schrieb am 15.07.2008 um 10:28:27:
Ich bezweifle das dies korrekt war. Nicht erst seit dem Informationsfreiheitsgesetz hast Du IMHO sehr wohl das Recht, auf Deine Kosten, eine Kopie von Unterlagen aus Deiner Akte zu bekommen. - In Deinem Falle wäre das sehr hilfreich, weil Du diese Kopie einer guten Beratungsstelle oder einem Anwalt vorlegen, und daraufhin wohl hinreichend sicher beurteilt werden könnte, ob die Aussage des BAMF der "Variante a)"   entspricht. -



eine Kopie hätte ich auch gern, Die Mitarbeiterin meinte dass das Dokument "behörden internes" wäre! hab ich troztdem das recht eine kopie zu bekommen? wie du gesagt hast, das hilft!

Titel: Re: Meine Akte auf Eis gelegt...
Beitrag von inge am 15.07.2008 um 11:27:23

Zitat:
hab ich troztdem das recht eine kopie zu bekommen?

Jein.
Das IFG wird gerne mit dem Stempel "VS - NfD" ausgehebelt. In den meisten Fällen vermutlich nicht rechtens, aber dann müsste man einen Anwalt und das Gericht bemühen, um die Freigabe zu erzwingen.
Allerdings weiß ich nicht, ob das IFG bei "Akteneinsicht in die eigene Akte" überhaupt zieht. Dazu gibt es ja bereits Vorschriften und die gehen dann entpsrechend vor.


Zitat:
(3) Regelungen in anderen Rechtsvorschriften über den Zugang zu amtlichen Informationen gehen mit Ausnahme des § 29 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und des § 25 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch vor.

IFG ist eher dazu gedacht, "allgemeine" Dokumente (Verwaltungsvorschriften, interne Anweisungen etc) von einer Behörde zu erhalten.

Titel: Re: Meine Akte auf Eis gelegt...
Beitrag von schweitzer am 15.07.2008 um 11:36:32
Hmm, IFG ist m.E. in der Tat hier nicht der wirklich richtige Ansatz. Ich sehe eindeutig den § 29 VwVfG als einschlägig an - dieser lautet:


Zitat:
§ 29 VwVfG
Akteneinsicht durch Beteiligte
  Teil II (Allgemeine Vorschriften über das Verwaltungsverfahren)
     Abschnitt 1 (Verfahrensgrundsätze)

(1) Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Satz 1 gilt bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens nicht für Entwürfe zu Entscheidungen sowie die Arbeiten zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung. Soweit nach den §§ 17 und 18 eine Vertretung stattfindet, haben nur die Vertreter Anspruch auf Akteneinsicht.
(2) Die Behörde ist zur Gestattung der Akteneinsicht nicht verpflichtet, soweit durch sie die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt, das Bekanntwerden des Inhalts der Akten dem Wohle des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde oder soweit die Vorgänge nach einem Gesetz oder ihrem Wesen nach, namentlich wegen der berechtigten Interessen der Beteiligten oder dritter Personen, geheim gehalten werden müssen.
(3) Die Akteneinsicht erfolgt bei der Behörde, die die Akten führt. Im Einzelfall kann die Einsicht auch bei einer anderen Behörde oder bei einer diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erfolgen; weitere Ausnahmen kann die Behörde, die die Akten führt, gestatten.


Sehr interessant und aufschlussreich ist in diesem Kontext eine Webseite, die zwar in und  für Baden-Württemberg erstellt worden ist, die aber Zuständigkeiten und Verfahren im Kontext von Verwaltungssachen sehr schön erläutert. Du findest sie hier. -

Nach meiner Einschätzung dürfte danach eine so pauschale Aussage, wie die der Sachbearbeiterin, dass es sich bei dem Papier vom BAMF um etwas "Behördeninternes" handele, für eine Ablehnung der Einsichtnahme bzw. Ausferigung einer Kopie nicht haltbar sein.


=schweitzer=

Titel: Re: Meine Akte auf Eis gelegt...
Beitrag von Muleta am 15.07.2008 um 12:21:01

schweitzer schrieb am 15.07.2008 um 11:36:32:
Nach meiner Einschätzung dürfte danach eine so pauschale Aussage, wie die der Sachbearbeiterin, dass es sich bei dem Papier vom BAMF um etwas "Behördeninternes" handele, für eine Ablehnung der Einsichtnahme bzw. Ausferigung einer Kopie nicht haltbar sein.


natürlich gibt es das (durchsetzbare) Recht auf Akteneinsicht in einer solchen Situation. In diesem Zusammenhang verweise ich auch mal auf die schon legendären Kapriolen der ABH in D. (laufend dokumentiert in der ANA-ZAR - Quelldokumente leider nicht öffentlich) und ein Urteil des VG Frankfurt (7 E 2249/07). Für die Einbürgerungsakte dürfte insoweit nichts Wesentlich anderes gelten.

Muleta

Titel: Re: Meine Akte auf Eis gelegt...
Beitrag von Me4Ever am 08.08.2008 um 10:37:56
da bin ich wieder, eine Kopie hab ich jetzt, danke an alle, und war wieder bei der EBH Nürnberg, ich wurde gesagt, wir haben die anweisung von der Regierung in mittelfrnaken, dass die EBH beim BAMF fragen sollte "Wieso wird kein widerrufverfahren eingeleleitet!!", und haben die mir auch gesagt "vielleicht diesbezüglich antwortet und das BAMF nicht!" und jetzt? meinte er "nichts, abwarten!"

wieso gibts dann Gesetze, wenn die Behörde ihre eigene machten?

könnt ihr mir bitte empfehlen was ich tun kann?

Der BAMF Bescheid, hab ja beigefügt!

Grüße

bamf_mod.JPG (58 KB | 200 )

Titel: Re: Meine Akte auf Eis gelegt...
Beitrag von Ulf am 08.08.2008 um 13:44:21

Me4Ever schrieb am 14.07.2008 um 14:50:16:
Vor 2 Monate hat das BAMF in meinem Fall entschieden, dass die Voraussetzung für ein Asylstautswiderruf nicht vorliegt. Die EB-mitarbeiterin meinte heute: neee, das BAMF hat das nicht geprüft,


Lt. Scan ist geprüft.

Gruß, ULF

Titel: Re: Meine Akte auf Eis gelegt...
Beitrag von Ralf am 08.08.2008 um 20:31:20
Eben, Ulf.


Me4Ever schrieb am 08.08.2008 um 10:37:56:
dass die EBH beim BAMF fragen sollte "Wieso wird kein widerrufverfahren eingeleleitet!!",  

Das Bundesamt hat mitgeteilt, dass kein Widerruf erfolgt,
weil dazu die Voraussetzungen nicht vorliegen, das muss
für die Einbürgerungsbehörde ausreichen.

Titel: Re: Meine Akte auf Eis gelegt...
Beitrag von Me4Ever am 09.08.2008 um 10:17:08

Ralf schrieb am 08.08.2008 um 20:31:20:
Das Bundesamt hat mitgeteilt, dass kein Widerruf erfolgt,
weil dazu die Voraussetzungen nicht vorliegen, das muss
für die Einbürgerungsbehörde ausreichen.


was kann man denn jetzt machen?

die Akte liegt seit Monaten im Schrank, jedes mal kriege ich eine andere Antwort, "Das BAMF hat den Fall nicht überprüft" , "Das BAMF muss uns die Gründe nennen, wieso kein Widerruf eingeleitet wurde" oder "Die regierung mal in ansbach und mal in München hat uns mitgeteilt bei Irakern .......". und jedesmal wollen sie mir nichts schriftliches geben!!!

so kann meine Akte im Schrank Jahrenlang liegen  >:(

Titel: Re: Meine Akte auf Eis gelegt...
Beitrag von Ralf am 09.08.2008 um 13:53:19

Me4Ever schrieb am 09.08.2008 um 10:17:08:
Das BAMF muss uns die Gründe nennen, wieso kein Widerruf eingeleitet wurde

Es hat doch den Grund genannt: Weil die Voraussetzungen
nicht vorliegen.

Bajuvarische Windmühlen, *grummel*


Me4Ever schrieb am 09.08.2008 um 10:17:08:
was kann man denn jetzt machen?

Mal ordentlich auf den Putz hauen. ;)
Die Behörde sollte mal eine Rechtsgrundlage nennen,
nach der das nicht ausreichen sollte.

Titel: Re: Meine Akte auf Eis gelegt...
Beitrag von Me4Ever am 09.08.2008 um 21:10:23

Ralf schrieb am 09.08.2008 um 13:53:19:
Mal ordentlich auf den Putz hauen. ;)
Die Behörde sollte mal eine Rechtsgrundlage nennen,
nach der das nicht ausreichen sollte.


Ralf, wie gesagt jedesmal sagen sie was anderes, schriftliches wollen die nichts geben! er meinte wir haben die Anweisungen von der Regierung mittelfranken darueber bekommen, dass die Mitteilung des BAMFs nicht ausreichen wäre, er hat es abgesagt, mir diese Anweisung zu zeigen, oder mehr info drüber zu geben, hab alles versucht!

kannst du mir bitte mal sagen, was ich phsykalisch machen kann?

es muss doch jemend geben, der die Arbeit der Behörden kontrolliert?



Titel: Re: Meine Akte auf Eis gelegt...
Beitrag von Belgrad am 09.08.2008 um 23:39:59
Es wird dir wohl nicht viel bringen mit einem "beratungsresistenten" ABH-Mitarbeiter weiter zu diskutieren.
Da helfen nur ein Rechtsanwalt (eigene Erfahrung) und die Gerichte.
Zu der Frage, ob dies in deinem konkreten Fall sinnvoll (taktisch klug) wäre, lese noch einmal das was Muleta geschrieben hat. Ich würde mich daran halten.
Die Entscheidung liegt bei dir.
Gruß

Titel: Re: Meine Akte auf Eis gelegt...
Beitrag von Ralf am 10.08.2008 um 00:41:34

Me4Ever schrieb am 09.08.2008 um 21:10:23:
es muss doch jemend geben, der die Arbeit der Behörden kontrolliert?  

Sicher. Deine EBH wird von der staatlichen Mittelbehörde
beaufsichtigt, in diesem Fall ist das anscheinend die
Regierung von Mittelfranken, diese wiederum wird vom
Innenministerium des Landes Bayern beaufsichtigt.


Belgrad schrieb am 09.08.2008 um 23:39:59:
Es wird dir wohl nicht viel bringen mit einem "beratungsresistenten" ABH-Mitarbeiter weiter zu diskutieren.
Da helfen nur ein Rechtsanwalt (eigene Erfahrung) und die Gerichte.

Bin ja eher zurückhaltend, wenn es darum geht, zu
einem Anwalt zu raten. Hier möchte ich da aber mal
zustimmen. Die Kosten dafür werden aber wohl bei
Me4Ever hängen bleiben.

Titel: Re: Meine Akte auf Eis gelegt...
Beitrag von Me4Ever am 10.08.2008 um 12:25:48
was kostet denn ein Anwalt? ich weiss dass das man nicht genau sagen kann, aber sodass er nur das mit der Behörde klärt, vor Gricht glaub ich geht es nicht so weit, weil die EB hat eher keine Grundlage, und das Gesetzt ist auch klar, die wollen nur abwarten bis irgendwas bezüglich Irakern passiert! das kann aber dauern!

Titel: Re: Meine Akte auf Eis gelegt...
Beitrag von Me4Ever am 19.10.2008 um 11:43:29
UPDATE:

Die EBH Nürberg will inzwischen die Anweisung vom Mittelfranken Regierung bekommen haben, dass bei Irakern die EB Anträge weiter bearbeitet dürfte  :-X

Tja der EB-Test ist jetzt dran  ::)

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