Hallo tapir,
tapir schrieb am 29.05.2008 um 15:55:33:Es ist davon auszugehen, dass wir in Zukunft "hinkende Ehen" bekommen werden: Wirksam nach religiösem, unwirksam nach staatlichem Recht.
Ich glaube nicht, dass man nach jetziger bei einer rein religiösen Eheschließung in Deutschland dies als eine "hinkenden Ehe" bezeichnen kann, weil eben vom "religiöse Recht" kein besonderer "personenstandsrechtlicher" Status abgeleitet werden kann (im Gegenzug zu einer nach einer anderen staatlichen (dann auch religiösen) Ordnung geschlossenen Ehe).
Zitat:Weil angesichts der überzogenen Dokumentenanforderungen oft standesamtliche Ehen nur mit völlig unverhältnismäßigem Aufwand möglich sind.
Ich habe tagtäglich mit Eheschließungen zu tun. Überzogene Dokumentenanforderungen sind da die Ausnahme! Es gibt solche überzogenen Anforderungen, die Ursachen dafür liegen nicht immer im PStG selbst.
Zitat:Natürlich nimmt diesen Aufwand auf sich, wer sonst Gefahr läuft, seinen Aufenthaltsstatus zu verlieren bzw. gar nicht erst einen zu erhalten. Personen mit gesichertem Aufenthaltsstatus, aber einer Auslandsbiographie werden davon absehen, wenn von der zivilen Eheschließung für sie nichts abhängt,
Das sieht nach meinen Erfahrungen aber auch anders aus. Die meisten binationalen (also auch rein ausländischen) Eheschließungen werden ohne (größere) Probleme geschlossen. Die meisten Schwierigekeiten bei solchen Eheschließungen, zumindest in meinem Zuständigkeitsbereich, betreffen die Namensführung bzw. -schreibweise.
Zitat:Personen mit gesichertem Aufenthaltsstatus, aber einer Auslandsbiographie werden davon absehen, wenn von der zivilen Eheschließung für sie nichts abhängt, ihnen aber die religiöse Ehe wichtig ist.
Nun, für jeden Ehegatten gibt es nach einer Eheschließung (erhebliche) rechtliche Änderungen.
Mir war nach meiner zivilen Eheschließung die religiöse Ehe auch wichtig, deshalb habe ich, wie Millionen vor mir, nochmals "kirchlich" geheiratet (dieser Tag ist auch unser "Hochzeitstag").
Naiv wie ich bin, sehe nach dem Wegfall der §§ 67, 67a PStG ich keine größeren Probleme auf uns zukommen. Natürlich wird es Diskussionen, evtl. auch in diesem Forum, geben. Diskussionen über Sinn und Zweck von Gesetzen, über (mögliche) Verfassungsverstöße etc. gab es schon immer und wird es auch immer geben. Aber eine rechtliche oder tatsächliche Bedeutung haben solche Diskussionen nicht oft.
Zitat:Ja, old Bismarck 4ever...
non, non mon monsieur: Vive Napolèon!
Blaise
P.S.: jetzt fehlt noch eine ... nein, einige davon
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einige Gauloise...
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und natürlich Annett! Dann können wir die ganze Nacht disputieren ...
(das ist
Annett)