Hi,
ist sicher ein wenig spekulativ. Aber ich meine schon,
dass man aus dem Ausgangspost lesen kann, dass die
Zurückstufung deswegen erfolgen soll, weil eben die
48 Monate Bezug von § 3 - Leistungen früher noch
nicht voll waren. Und nun soll eben aufgrund der Neu-
regelung aufgestockt werden.
Wenn dem so ist - und das liegt nahe - dann erübrigt
sich jede Frage nach Ethnie, Staatsangehörigkeit oder
sonstwas. Dann kann man, das entsprechende Wissen
vorausgesetz, diese Frage
Winterraven schrieb am 27.11.2007 um 12:24:31:Jetzt stellt sich für mich die Frage, kann ich als Verweiß auf dieses Urteil die Sozialstelle darauf verweisen, dass die Familie nicht zurückgestuft werden darf, auch wenn wir uns in Thüringen befinden?
beantworten. Eben so, wie schweitzer es in Post #2
getan hat.
Und um das klarzustellen: Es gibt
keinerlei Grund dafür
einen Ton anzuschlagen, wie es in Posting #3 gemacht
wurde. Wer sich an diese Grundregeln eines freundlichen
Umgangs miteinander nicht halten kann, der bekommt
eben dafür seine immerhin 4. rote Karte.
Der Fred ist geschlossen,
TS kann mir gerne eine Stellung-
nahme per PN übermitteln, ich werde diese dann anhängen
und ggf. den Fred für sachliche Antworten öffnen.