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Warten seit langem auf Visum.. (Gelesen: 2.752 mal)
tantalos
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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09.07.2007 um 17:06:29
 
Hallo,

ich habe mich für Studium-Visumverlaengerung vor 10 Monaten
beantragt als ich in Deutschland war. Dannach bin ich ausgereist. Mein Visum ist zu ende gegangen. Ich konnte nach Deutschland nicht verreisen.Ich bin zur Zeit ausserhalb Deutschland. Ich habe 1 paar mal e-mail geschickt um meine Situation zu klaeren. Auslaenderbehörde hat zu meiner
Uni einen Brief geschickt um zu wissen ob ich richtig studiere oder nicht. Seitdem habe ich kein Antwort bekommen. Wenn es so weiter geht, werde ich wahrscheinlich von meiner Uni exmatrikuliert weil mein Studiumgebühr nicht bezahlt habe. Ich verstehe einfach nicht warum ich kein Antwort von der Behörde bekomme. Bitte helfen Sie mir diese Situation zu verstehen.  Es darf sich auch nicht so lange warten lassen, oder?

tantalos
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 09.07.2007 um 19:58:48
 
Zitat:
Ich verstehe einfach nicht warum ich kein Antwort von der Behörde bekomme. Bitte helfen Sie mir diese Situation zu verstehen.

Antwort auf WAS? EMails sind immer noch im Verwaltungsbereich eher ungewöhnlich und einen Antrag kann man so schon mal gar nicht abgeben.

Deine AE ist abgelaufen? Dann ab zur BOTSCHAFT! Die ABH kann dir keine AE geben, weil du ja nicht in D bist. Um einzureisen brauchst du also ein Visum.
Vorher bei ABH anrufen und Lage abklären, denn die müssen (dem Visum) ja zustimmen.

BTW: Wie kannst du "ordnungsgemäß" studieren, wenn du 10 Monate nicht in D bist? Hast du dich von der Uni beurlauben lassen?
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 09.07.2007 um 21:26:47
 
inge schrieb am 09.07.2007 um 19:58:48:
Deine AE ist abgelaufen? Dann ab zur BOTSCHAFT! Die ABH kann dir keine AE geben, weil du ja nicht in D bist. Um einzureisen brauchst du also ein Visum.
Vorher bei ABH anrufen und Lage abklären, denn die müssen (dem Visum) ja zustimmen.

BTW: Wie kannst du "ordnungsgemäß" studieren, wenn du 10 Monate nicht in D bist? Hast du dich von der Uni beurlauben lassen?


Tja, die ABH hätte eine Fiktionsbescheinigung ausstellen können. Nach Ausreise, die mehr als 6 Monate her ist, ist in der Tat die Botschaft zuständig. Wiedereteilung eines Visums zu Studienzwecken dürfte allerdings schwierig werden, wenn es schon Probleme mit dem Studienfortschritt gab.

Gruß, ULF
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tantalos
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 10.07.2007 um 15:35:11
 

Als ich in Deutschland war, habe ich mich von der Uni beurlauben lassen.
Letzte E-mail der  ABH gehört zum Januar 2007. Sie haben geschrieben
dass ich von weiteren Nachfragen abzusehen. Ich vermute dass ich nicht mehr nach Deutschland verreisen darf. Ich bin total ratlos.

tantalos
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 10.07.2007 um 16:01:51
 
tantalos schrieb am 10.07.2007 um 15:35:11:
Ich vermute dass ich nicht mehr nach Deutschland verreisen darf.


dito


DC
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #5 - 10.07.2007 um 17:55:35
 
ulf schrieb am 09.07.2007 um 21:26:47:
Tja, die ABH hätte eine Fiktionsbescheinigung ausstellen können.

Hi,
eher "müssen". Im Übrigen gebe ich Dir Recht, klingt danach
als sei die Ausreise so lange her, dass eine Zuständigkeit von
Inlandsbehörden mangels gewöhnlichem Aufenthalt nicht mehr
gegeben ist.

@DC: Wenn Du das Board weiterhin mit nichtssagendem Spam
zumüllst, dann machst Du eine Pause. Wenn Du keinen Bock
hast, etwas Sachliches beizutragen, dann lass es ganz sein.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Zeppelin
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für die Venus


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
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Antwort #6 - 11.07.2007 um 07:39:45
 
tantalos schrieb am 10.07.2007 um 15:35:11:
Als ich in Deutschland war, habe ich mich von der Uni beurlauben lassen.
Letzte E-mail der  ABH gehört zum Januar 2007. Sie haben geschrieben
dass ich von weiteren Nachfragen abzusehen. Ich vermute dass ich nicht mehr nach Deutschland verreisen darf. Ich bin total ratlos.

tantalos

Hast Du Dich denn nach der Beurlaubung ordentlich bei der Uni zurückgemeldet, d.h. bist Du wieder eingeschrieben?
Vielleicht ist da etwas schief gelaufen, sodaß die Uni die Frage der ABH nicht beantwortet?

Schreibe doch mal etwas mehr über den Grund der Beurlaubung und zu weiteren Einzelheiten des Studienverlaufs.
Hattest Du vor der Ausreise die Zustimmung der ABH eingeholt, das Du mehr als 6 Monate wegbleiben darfst, ohne das Deine AE verfällt?

Ohne mehr Fakten kann man hier wenig mehr raten, als schon geschrieben wurde.

Zeppelin
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