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§ 2 AsylbLG und erneute Kürzung durch EU-Richtlinienanpassungsgesetz (Gelesen: 2.186 mal)
gc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag § 2 AsylbLG und erneute Kürzung durch EU-Richtlinienanpassungsgesetz
28.11.2007 um 21:05:13
 
Die ab dem 28.08.07 geltende Erweiterung der Wartefrist des § 2 AsylbLG (Anspruch auf Leistungen auf dem Niveau des Sozialhilfe nach dem SGB XII) von 36 auf 48 Monate infolge einer Änderung des AsylbLG durch das EU-Richtlinienanpassungsgesetz führt mancherorts zu einer erneuten Absenkung der Leistungen für weitere 12 Monate auf das Niveau des § 3 AsylbLG.

Das bedeutet eine Leistungskürzung auf 225 statt 347 €/Monat (bzw. auf  noch geringere Beträge für Haushaltsangehörige), ggf. statt Bargeld sogar nur noch Sachleistungen (Gutscheine, Essenspakete) und 40,90 €/Monat Taschengeld, Entzug der Krankenversichertenkarte, usw.

Die erneute Kürzung trifft auch Flüchtlinge, die ggf. bereits seit Jahren Leistungen nach § 2 AsylbLG erhalten, und möglicherweise sogar ein tendenziell auf Dauer angelegtes Bleiberecht (Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG) besitzen. Kürzung und Sachleistungen führen verständlicherweise zu Unmut bei den davon betroffenen Flüchtlingen.

Nach der vorliegenden Rechtsprechung zur Wartefrist des § 2 AsylbLG spricht einiges dafür, auch die Zeitdauer bereits bisher gewährter  Leistungen nach § 2 AsylbLG auf die 48-Monatsfrist anzurechnen. Zumindest Hessen, Brandenburg und Sachsen halten eine rückwirkende Kürzungspraxis für unzulässig, wenn die Summe der Bezugsdauer von Leistungen nach § 2 und nach § 3 AsylbLG bereits mehr als 48 Monate beträgt. Berlin gewährt darüber hinaus auch Bestandsschutz für alle bisher nach § 2 AsylbLG Leistungsberechtigten.

Es ist aus der Begründung des EU-Richtlinienanpassungsgesetz nicht erkennbar, dass die Konsequenz einer rückwirkenden Leistungskürzung durch die Ausweitung der Frist auf 48 Monate so vom Gesetzgeber bewusst gewollt war. Es spricht einiges dafür, dass der Gesetzgeber - der lediglich die Zahl "36" durch die Zahl "48" ersetzt hat - das Problem schlicht übersehen hat.

Sehr aufschlussreich ist hierzu ist die Argumentation im Erlass des Sächsischen Innenministerium vom 17.09.2007 zu § 2 AsylbLG:
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/zuwg/Sachsen_Par2_48Monate.pdf

Auch die hierzu bisher bekannt gewordene Rechtsprechung hält die Kürzung für unzulässig, wenn die Summe der Bezugsdauer von Leistungen nach § 2 und nach § 3 AsylbLG bereits mehr als 48 Monate beträgt. So das SG Braunschweig S 20 AY 57/07 ER, B.v. 12.10.07 http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2092.pdf, das SG Würzburg, B. v. 30.10.2007, S 15 AY 18/07 ER, http://www.asyl.net/dev/M_Doc_Ordner/11842.pdf sowie auch einen Bestandsschutz anerkennend das SG Duisburg S 2 AY 36/07 ER, B.v. 08.11.07, http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2107.pdf

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Winterraven
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Antwort #1 - 29.11.2007 um 10:48:37
 
Heute Morgen den Wiederspruch abgeschickt, ma gucken was zurück kommt vom Landratsamt in Meiningen.

Die Politiker als auch normale Büger beschweren sich immer wieder, dass sich die hier im Lande lebenden Ausländer nicht integrieren wollen, aber auf den Weg dahin werden unglaublich viele Steine gelegt und sehr fragwürdige Entscheidungen getroffen.
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Zkai
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Antwort #2 - 29.11.2007 um 11:14:06
 
Winterraven schrieb am 29.11.2007 um 10:48:37:
Die Politiker als auch normale Büger beschweren sich immer wieder, dass sich die hier im Lande lebenden Ausländer nicht integrieren wollen, aber auf den Weg dahin werden unglaublich viele Steine gelegt und sehr fragwürdige Entscheidungen getroffen.


Und die Integration erfolgt nun durch erhöhte Leistungen?  Augenrollen

Ich weise da auch auf die vereinfachten Möglichkeiten zum Erhalt einer Arbeitserlaubnis hin. In dem Bereich hat sich ja auch einiges getan. Und dann gibts ja, falls sie die Vorraussetzungen erfüllen, ja noch die Bleiberechtsregelungen.. inklusive Arbeitserlaubnis.

Jo, ich weiss.. Einen Job zu finden ist nicht einfach, aber auch diese Möglichkeiten bestehen und es ist halt einfacher geworden von seiten der Behörden.
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Mick
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Antwort #3 - 29.11.2007 um 11:55:18
 
Die Info von gc genügt. Damit der Fred nicht wegen
Stammtisch im User landet oder zerredet wird:

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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