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Abschiebung bei Schwangerschaft (Gelesen: 9.233 mal)
Hevele
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11.11.2007 um 19:19:11
 
Moin,

mir ist folgendes passiert. Ich habe im Juli eine Brasilianerin kennengelernt und einige Wochen mit ihr in Deutschland verbracht. Leider hat sie die Visumsdauer überschritten und wurde auch abgeschoben. Seit 14 Tagen ist sie in Brasilien.

Jetzt hat sie mir mitgeteilt, dass sie schwanger ist.

Was kann ich machen? Wie kann sie wieder nach Deutschland kommen? Wäre es möglich, dass ich gegen mich selber auf Unterhalt verklage und dieses Geld ihr in Brasilien zukommen lasse, bzw. da ich als Zeitarbeiter wenig verdiene, der Staat dieses Geld verauslagt?
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 11.11.2007 um 20:08:24
 
Hallo,

hast du ein aufenthaltsrechtliches (Aufenthalt im Bundesebiet) oder unterhaltsrechtliches (Kindesunterhalt) Problem.

Durch die Abschiebung hat deine Freundin ein Einreise und Aufenthaltsverbot. Das Verbot kann auf Antrag der Betroffenen aufgehoben werden. Eine Voraussetzung ist die Erstattung der Abschiebungskosten.
Setze dich dazu mit der ABH in Verbindung, die die Abschiebung durchgeführt hat.

Bis du der Vater des Kindes ? Dann kannst du eine Vaterschaftsanerkennung durchführen. Bis zur tatsächlichen Geburt, kann man jedoch noch keine weiteren Rechte wie Aufenthalt oder Geldleistungen ziehen. Wenn du als Deutscher die Vaterschaft anerkennst, wird das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten (man achte auf das Prozedere). Damit wirst du auch grundsätzlich unterhaltspflichtig.

Für eine weitere Info wären hier jedoch "Personenstandsrechtler " gefragt.

proll
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Eduard
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Antwort #2 - 11.11.2007 um 20:09:57
 
Hevele schrieb am 11.11.2007 um 19:19:11:
Was kann ich machen? Wie kann sie wieder nach Deutschland kommen?

Wenn Du Deutscher bist und die Vaterschaft anerkennst (*), könnte sie nach der Geburt des Kindes einen Antrag auf FZF (zum Kind, das aufgrund des Vaters Deutscher ist) stellen. Ob die stattgefundene Abschiebung dabei ein Problem darstellt, kann ich nicht sagen - normalerweise ja, aber wenn ein Kind (das für die Vorgeschichte nichts kann) betroffen ist, sollte eigentlich das Kindeswohl vorgehen. Dazu wissen die ABH-Experten hier im Forum sicher mehr.

Hevele schrieb am 11.11.2007 um 19:19:11:
Wäre es möglich, dass ich gegen mich selber auf Unterhalt verklage und dieses Geld ihr in Brasilien zukommen lasse, bzw. da ich als Zeitarbeiter wenig verdiene, der Staat dieses Geld verauslagt?


Du kannst Dich nicht selbst verklagen, sie könnte eventuell Dich auf Unterhalt verklagen (etwas kompliziert von Brasilien aus), aber wenn Du sowieso zahlen willst, ist die Klage doch sowieso überflüssig, oder?

Falls Du darauf hinauswillst, dass der deutsche Staat an Deiner Stelle Geld nach Brasilien schickt, weil Du nicht leistungsfähig bist - nein. Es gibt zwar in D Unterhaltsvorschuss vom Staat für Kinder, deren Vater nicht zahlt oder zahlen kann, aber nur wenn das Kind in D lebt.

Eduard

(*) wobei eine solche Vaterschaftsanerkennung auf jeden Fall wohl überlegt sein sollte. Du solltest Dir schon relativ sicher sein, dass Du der Vater bist ...
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Hevele
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Antwort #3 - 11.11.2007 um 20:10:33
 
Wäre es möglich, dass ich gegen mich selber auf Unterhalt verklage und dieses Geld ihr in Brasilien zukommen lasse, bzw. da ich als Zeitarbeiter wenig verdiene, der Staat dieses Geld verauslagt?
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ronny
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Antwort #4 - 11.11.2007 um 20:13:55
 
Hevele schrieb am 11.11.2007 um 20:10:33:
Wäre es möglich, dass ich gegen mich selber auf Unterhalt verklage und dieses Geld ihr in Brasilien zukommen lasse, bzw. da ich als Zeitarbeiter wenig verdiene, der Staat dieses Geld verauslagt?


Hallo,

sicher kannst Du freiwillig Unterhalt nach BRA überweisen, aber den Staat für die Folgen Deiner Freuden einzusetzen wird scheitern Zwinkernd

Selbst wenn das Kind mal hier leben sollte und UV bekäme, würde sich der Staat das (mit Recht) aufschreiben und von Dir wieder holen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #5 - 11.11.2007 um 20:20:08
 
Zitat:
Durch die Abschiebung hat deine Freundin ein Einreise und Aufenthaltsverbot. Das Verbot kann auf Antrag der Betroffenen aufgehoben werden. Eine Voraussetzung ist die Erstattung der Abschiebungskosten.


Normalerweise ... wobei ich mich frage, was passiert, wenn die Mutter kein Geld hat, um die Abschiebungskosten zu erstatten.  Damit würde im Ergebnis dem deutschen Kind der Aufenthalt in D auf längere Zeit verwehrt. Die Situation ist hier etwas eben doch anders als beim FZF zu Ehepartnern, die es auch einmal ein paar Monate (oder Jahre) allein aushalten.

Eduard
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ronny
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Antwort #6 - 11.11.2007 um 20:23:30
 
Eduard schrieb am 11.11.2007 um 20:20:08:
wenn die Mutter kein Geld hat, um die Abschiebungskosten zu erstatten.


hätte sie +/- jetzt erst mal noch so ca acht Monate  Zeit zum Sparen, der Papa auch, um dann die Kosten zusammen zu erstatten Zwinkernd
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Antwort #7 - 11.11.2007 um 20:23:41
 
Eduard,

1. das Kind muss geboren werden
2. das Kind müsste Deutsch sein
3. Ratenzahlung

Lösungen gibt es immer.

proll
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Toppy
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Antwort #8 - 12.11.2007 um 09:58:41
 
Werte Experten,

bei erfolgter Vaterschaftsanerkennung und gemeinsamen Sorgerecht sehe ich das etwas anders.
Mit Geburt wird das Kind Deutscher Staatsbürger und hat ein Recht auf Aufenthalt in Deutschland. Der ausländischen Mutter eines minderjährigen Deutschen die Einreise zum Zwecke §28 zu verweigern aufgrund von nicht bezahlten Abschiebekosten halte ich in diesen Fall für nicht machbar und rechtlich mehr als bedenklich.
Liege ich da so falsch?  Schockiert/Erstaunt

-Toppy-
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Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom
 
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Antwort #9 - 12.11.2007 um 10:22:40
 
Toppy schrieb am 12.11.2007 um 09:58:41:
Liege ich da so falsch?


Nein, aber wenn sie bereits jetzt anfängt zu sparen hat sie zum voraussichtlichen Geburtstermin die Kosten beisammen Zwinkernd
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Saxonicus
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Antwort #10 - 12.11.2007 um 12:06:28
 
Toppy schrieb am 12.11.2007 um 09:58:41:
Mit Geburt wird das Kind Deutscher Staatsbürger und hat ein Recht auf Aufenthalt in Deutschland. Der ausländischen Mutter eines minderjährigen Deutschen die Einreise zum Zwecke §28 zu verweigern aufgrund von nicht bezahlten Abschiebekosten halte ich in diesen Fall für nicht machbar und rechtlich mehr als bedenklich.
Liege ich da so falsch?  Schockiert/Erstaunt


Man wird ihr sicherlich mit dem Kind die Einreise gestatten und zur Bezahlung der Abschiebekosten Ratenzahlung einräumen, aber um die Begleichung der entstandenen Kosten wird sie wohl nicht herumkommen.
Zudem hat sie dann auch noch den Vater des Kindes an ihrer Seite, der sicher ebenfalls sein Scherflein dazu beitragen wird.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Eduard
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Antwort #11 - 12.11.2007 um 12:46:57
 
Saxonicus schrieb am 12.11.2007 um 12:06:28:
Zudem hat sie dann auch noch den Vater des Kindes an ihrer Seite, der sicher ebenfalls sein Scherflein dazu beitragen wird.


So etwas hat Ronny auch schon gesagt, aber wenn ich mich nicht irre, gibt es keine Rechtsgrundlage, den Vater auf Zahlung der Abschiebungskosten zu verpflichten, oder? (ausgenommen natürlich, er hat seinerzeit eine Verpflichtungserklärung unterschrieben)

Eduard
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Antwort #12 - 12.11.2007 um 13:02:11
 
Toppy schrieb am 12.11.2007 um 09:58:41:
Werte Experten, ...


Toppy du kannst recht haben, wenn die von mir beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind. Sind sie aber derzeit nicht. Also bis jetzt als rein fiktiv !

Eduard schrieb am 12.11.2007 um 12:46:57:
gibt es keine Rechtsgrundlage, den Vater auf Zahlung der Abschiebungskosten zu verpflichten, oder?

Den dann Ehemann heranzuziehen sicherlich nicht. Aber im Rahmen des Familieneinkommens könnte dann geprüft werden, welche Summer der Ehefrau zustünde und was davon zur Abgeltung eingesetzt werden kann.
Es gibt da ein entsprechendes Urteil des BSG im Zusammenhang mit der Kostenbeiziehung des Schwiegersohns zur Unterbringung der Schwiegereltern in einem Pflegeheim.

Wenn der Staat sein Geld berechtigterweise haben will....

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Antwort #13 - 14.11.2007 um 18:40:03
 
Moin,

meine Freundin ist wahrscheinlich von mir schwanger. Jetzt würde ich sie gern nach Deutschland holen. Wie ist dies möglich, auch wenn ich ein niedriges Einkommen habe?
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DonCamillo
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Antwort #14 - 14.11.2007 um 19:04:45
 
Moin,

1. Vaterschaftsanerkennung
2. Visumantrag, wenn Kind geboren (dt. Botschaft im Heimatland)
3. Einreise der Mutter mit dem deutschen Kind
4. Beantragung der AE für die Mutter
5. Aufnahme der Unterhaltsverpflichtung (Vater)

Solltest Du dir nicht sicher sein, dass Du der Vater bist, dann besser
abwarten bis das Kind geboren ist und möglicherweise einen DNA-Test
durchführen lassen. Ist es Dein Kind, ist es deutsch und bei Einreise der
Mutter im Visumverfahren spielt Dein Einkommen keine Rolle !


DC
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