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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Abschiebung bei Schwangerschaft
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Beitrag begonnen von Hevele am 11.11.2007 um 19:19:11

Titel: Abschiebung bei Schwangerschaft
Beitrag von Hevele am 11.11.2007 um 19:19:11
Moin,

mir ist folgendes passiert. Ich habe im Juli eine Brasilianerin kennengelernt und einige Wochen mit ihr in Deutschland verbracht. Leider hat sie die Visumsdauer überschritten und wurde auch abgeschoben. Seit 14 Tagen ist sie in Brasilien.

Jetzt hat sie mir mitgeteilt, dass sie schwanger ist.

Was kann ich machen? Wie kann sie wieder nach Deutschland kommen? Wäre es möglich, dass ich gegen mich selber auf Unterhalt verklage und dieses Geld ihr in Brasilien zukommen lasse, bzw. da ich als Zeitarbeiter wenig verdiene, der Staat dieses Geld verauslagt?

Titel: Re: Abschiebung bei Schwangerschaft
Beitrag von proll am 11.11.2007 um 20:08:24
Hallo,

hast du ein aufenthaltsrechtliches (Aufenthalt im Bundesebiet) oder unterhaltsrechtliches (Kindesunterhalt) Problem.

Durch die Abschiebung hat deine Freundin ein Einreise und Aufenthaltsverbot. Das Verbot kann auf Antrag der Betroffenen aufgehoben werden. Eine Voraussetzung ist die Erstattung der Abschiebungskosten.
Setze dich dazu mit der ABH in Verbindung, die die Abschiebung durchgeführt hat.

Bis du der Vater des Kindes ? Dann kannst du eine Vaterschaftsanerkennung durchführen. Bis zur tatsächlichen Geburt, kann man jedoch noch keine weiteren Rechte wie Aufenthalt oder Geldleistungen ziehen. Wenn du als Deutscher die Vaterschaft anerkennst, wird das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten (man achte auf das Prozedere). Damit wirst du auch grundsätzlich unterhaltspflichtig.

Für eine weitere Info wären hier jedoch "Personenstandsrechtler " gefragt.

proll

Titel: Re: Abschiebung bei Schwangerschaft
Beitrag von Eduard am 11.11.2007 um 20:09:57

Hevele schrieb am 11.11.2007 um 19:19:11:
Was kann ich machen? Wie kann sie wieder nach Deutschland kommen?

Wenn Du Deutscher bist und die Vaterschaft anerkennst (*), könnte sie nach der Geburt des Kindes einen Antrag auf FZF (zum Kind, das aufgrund des Vaters Deutscher ist) stellen. Ob die stattgefundene Abschiebung dabei ein Problem darstellt, kann ich nicht sagen - normalerweise ja, aber wenn ein Kind (das für die Vorgeschichte nichts kann) betroffen ist, sollte eigentlich das Kindeswohl vorgehen. Dazu wissen die ABH-Experten hier im Forum sicher mehr.


Hevele schrieb am 11.11.2007 um 19:19:11:
Wäre es möglich, dass ich gegen mich selber auf Unterhalt verklage und dieses Geld ihr in Brasilien zukommen lasse, bzw. da ich als Zeitarbeiter wenig verdiene, der Staat dieses Geld verauslagt?


Du kannst Dich nicht selbst verklagen, sie könnte eventuell Dich auf Unterhalt verklagen (etwas kompliziert von Brasilien aus), aber wenn Du sowieso zahlen willst, ist die Klage doch sowieso überflüssig, oder?

Falls Du darauf hinauswillst, dass der deutsche Staat an Deiner Stelle Geld nach Brasilien schickt, weil Du nicht leistungsfähig bist - nein. Es gibt zwar in D Unterhaltsvorschuss vom Staat für Kinder, deren Vater nicht zahlt oder zahlen kann, aber nur wenn das Kind in D lebt.

Eduard

(*) wobei eine solche Vaterschaftsanerkennung auf jeden Fall wohl überlegt sein sollte. Du solltest Dir schon relativ sicher sein, dass Du der Vater bist ...

Titel: Re: Abschiebung bei Schwangerschaft
Beitrag von Hevele am 11.11.2007 um 20:10:33
Wäre es möglich, dass ich gegen mich selber auf Unterhalt verklage und dieses Geld ihr in Brasilien zukommen lasse, bzw. da ich als Zeitarbeiter wenig verdiene, der Staat dieses Geld verauslagt?

Titel: Re: Abschiebung bei Schwangerschaft
Beitrag von ronny am 11.11.2007 um 20:13:55

Hevele schrieb am 11.11.2007 um 20:10:33:
Wäre es möglich, dass ich gegen mich selber auf Unterhalt verklage und dieses Geld ihr in Brasilien zukommen lasse, bzw. da ich als Zeitarbeiter wenig verdiene, der Staat dieses Geld verauslagt?


Hallo,

sicher kannst Du freiwillig Unterhalt nach BRA überweisen, aber den Staat für die Folgen Deiner Freuden einzusetzen wird scheitern ;)

Selbst wenn das Kind mal hier leben sollte und UV bekäme, würde sich der Staat das (mit Recht) aufschreiben und von Dir wieder holen ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Abschiebung bei Schwangerschaft
Beitrag von Eduard am 11.11.2007 um 20:20:08

schrieb am 11.11.2007 um 20:08:24:
Durch die Abschiebung hat deine Freundin ein Einreise und Aufenthaltsverbot. Das Verbot kann auf Antrag der Betroffenen aufgehoben werden. Eine Voraussetzung ist die Erstattung der Abschiebungskosten.


Normalerweise ... wobei ich mich frage, was passiert, wenn die Mutter kein Geld hat, um die Abschiebungskosten zu erstatten.  Damit würde im Ergebnis dem deutschen Kind der Aufenthalt in D auf längere Zeit verwehrt. Die Situation ist hier etwas eben doch anders als beim FZF zu Ehepartnern, die es auch einmal ein paar Monate (oder Jahre) allein aushalten.

Eduard

Titel: Re: Abschiebung bei Schwangerschaft
Beitrag von ronny am 11.11.2007 um 20:23:30

Eduard schrieb am 11.11.2007 um 20:20:08:
wenn die Mutter kein Geld hat, um die Abschiebungskosten zu erstatten.


hätte sie +/- jetzt erst mal noch so ca acht Monate  Zeit zum Sparen, der Papa auch, um dann die Kosten zusammen zu erstatten ;)

Titel: Re: Abschiebung bei Schwangerschaft
Beitrag von proll am 11.11.2007 um 20:23:41
Eduard,

1. das Kind muss geboren werden
2. das Kind müsste Deutsch sein
3. Ratenzahlung

Lösungen gibt es immer.

proll

Titel: Re: Abschiebung bei Schwangerschaft
Beitrag von Toppy am 12.11.2007 um 09:58:41
Werte Experten,

bei erfolgter Vaterschaftsanerkennung und gemeinsamen Sorgerecht sehe ich das etwas anders.
Mit Geburt wird das Kind Deutscher Staatsbürger und hat ein Recht auf Aufenthalt in Deutschland. Der ausländischen Mutter eines minderjährigen Deutschen die Einreise zum Zwecke §28 zu verweigern aufgrund von nicht bezahlten Abschiebekosten halte ich in diesen Fall für nicht machbar und rechtlich mehr als bedenklich.
Liege ich da so falsch?  :o

-Toppy-

Titel: Re: Abschiebung bei Schwangerschaft
Beitrag von ronny am 12.11.2007 um 10:22:40

Toppy schrieb am 12.11.2007 um 09:58:41:
Liege ich da so falsch?


Nein, aber wenn sie bereits jetzt anfängt zu sparen hat sie zum voraussichtlichen Geburtstermin die Kosten beisammen ;)

Titel: Re: Abschiebung bei Schwangerschaft
Beitrag von Saxonicus am 12.11.2007 um 12:06:28

Toppy schrieb am 12.11.2007 um 09:58:41:
Mit Geburt wird das Kind Deutscher Staatsbürger und hat ein Recht auf Aufenthalt in Deutschland. Der ausländischen Mutter eines minderjährigen Deutschen die Einreise zum Zwecke §28 zu verweigern aufgrund von nicht bezahlten Abschiebekosten halte ich in diesen Fall für nicht machbar und rechtlich mehr als bedenklich.
Liege ich da so falsch?  :o


Man wird ihr sicherlich mit dem Kind die Einreise gestatten und zur Bezahlung der Abschiebekosten Ratenzahlung einräumen, aber um die Begleichung der entstandenen Kosten wird sie wohl nicht herumkommen.
Zudem hat sie dann auch noch den Vater des Kindes an ihrer Seite, der sicher ebenfalls sein Scherflein dazu beitragen wird.

Titel: Re: Abschiebung bei Schwangerschaft
Beitrag von Eduard am 12.11.2007 um 12:46:57

Saxonicus schrieb am 12.11.2007 um 12:06:28:
Zudem hat sie dann auch noch den Vater des Kindes an ihrer Seite, der sicher ebenfalls sein Scherflein dazu beitragen wird.


So etwas hat Ronny auch schon gesagt, aber wenn ich mich nicht irre, gibt es keine Rechtsgrundlage, den Vater auf Zahlung der Abschiebungskosten zu verpflichten, oder? (ausgenommen natürlich, er hat seinerzeit eine Verpflichtungserklärung unterschrieben)

Eduard

Titel: Re: Abschiebung bei Schwangerschaft
Beitrag von proll am 12.11.2007 um 13:02:11

Toppy schrieb am 12.11.2007 um 09:58:41:
Werte Experten, ...


Toppy du kannst recht haben, wenn die von mir beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind. Sind sie aber derzeit nicht. Also bis jetzt als rein fiktiv !


Eduard schrieb am 12.11.2007 um 12:46:57:
gibt es keine Rechtsgrundlage, den Vater auf Zahlung der Abschiebungskosten zu verpflichten, oder?

Den dann Ehemann heranzuziehen sicherlich nicht. Aber im Rahmen des Familieneinkommens könnte dann geprüft werden, welche Summer der Ehefrau zustünde und was davon zur Abgeltung eingesetzt werden kann.
Es gibt da ein entsprechendes Urteil des BSG im Zusammenhang mit der Kostenbeiziehung des Schwiegersohns zur Unterbringung der Schwiegereltern in einem Pflegeheim.

Wenn der Staat sein Geld berechtigterweise haben will....

proll

Titel: Familienzusammenführung
Beitrag von Hevele am 14.11.2007 um 18:40:03
Moin,

meine Freundin ist wahrscheinlich von mir schwanger. Jetzt würde ich sie gern nach Deutschland holen. Wie ist dies möglich, auch wenn ich ein niedriges Einkommen habe?

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von DonCamillo am 14.11.2007 um 19:04:45
Moin,

1. Vaterschaftsanerkennung
2. Visumantrag, wenn Kind geboren (dt. Botschaft im Heimatland)
3. Einreise der Mutter mit dem deutschen Kind
4. Beantragung der AE für die Mutter
5. Aufnahme der Unterhaltsverpflichtung (Vater)

Solltest Du dir nicht sicher sein, dass Du der Vater bist, dann besser
abwarten bis das Kind geboren ist und möglicherweise einen DNA-Test
durchführen lassen. Ist es Dein Kind, ist es deutsch und bei Einreise der
Mutter im Visumverfahren spielt Dein Einkommen keine Rolle !


DC

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von Hevele am 14.11.2007 um 19:11:44
Leider würde sie schon einmal abgeschoben.

Kann sie auch schon vor Geburt des Kindes einreisen, um es hier zur Welt zu bringen?

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von proll am 14.11.2007 um 19:13:51
Hast du nicht hier

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1194805151

schon deine Antworten bekommen ?

proll

Titel: Re: Abschiebung bei Schwangerschaft
Beitrag von Tippi am 14.11.2007 um 19:32:10
Ich hab das mal an deinen ersten Thread gehängt.

Proll hat Recht, du hast bereits auf alle deine Fragen eine
Antwort bekommen. Hast du sie gelesen?

Es dürfte nichts mehr hinzuzufügen sein.

Was genau ist noch unklar?


Titel: Re: Abschiebung bei Schwangerschaft
Beitrag von schweitzer am 14.11.2007 um 21:04:34

Tippi schrieb am 14.11.2007 um 19:32:10:
du hast bereits auf alle deine Fragen eine
Antwort bekommen.


Ich glaube (wenn ich nichts überlesen habe), eine Antwort auf die letzte Frage:


Hevele schrieb am 14.11.2007 um 19:11:44:
Kann sie auch schon vor Geburt des Kindes einreisen, um es hier zur Welt zu bringen?


war noch nicht dabei.  ;) Die kommt jetzt:

Nein, abgesehen von allem anderen was hier tatsächlich schon gepostet wurde und zu beachten ist: Sollte das Kind aufgrund eindeutig feststehender Vaterschaft (durch Dich) ein Deutsches sein, so müsste es erst geboren sein, damit die ausländische Mutter ggf. mit ihm gemeinsam nach Deutschland einreisen kann.

Für die Mutter wäre  dann ein Familiennachzug zu einem deutschen Kind zur Ausübung der Personensorge in familiärer Gemeinschaft in Deutschland möglich. Die Ausübung der Personensorge ist aber (logisch) erst nach der Geburt des Kindes realisierbar. - Bis dahin gäbe es also gar keine Rechtsgrundlage für eine Aufenthaltserteilung in Deutschland. Nach der Geburt würde es diese in Gestalt des § 28 (1) Nr. 3 AufenthG dann geben.

=schweitzer=

[edit]Habe gerade gesehen, das proll ziemlich weit oben in dem thread doch schon kurz was zu der Frage gesagt hat:
Zitat:
Bis zur tatsächlichen Geburt, kann man jedoch noch keine weiteren Rechte wie Aufenthalt oder Geldleistungen ziehen.
Ist vielleicht für Hevele ein bisschen untergegangen, deshalb mögen meine etwas ausführlicheren Erläuterungen zu seiner Frage vielleicht doch nützlich sein. [/edit]

Titel: Re: Abschiebung bei Schwangerschaft
Beitrag von Tippi am 14.11.2007 um 21:09:56
Sorry schweitzer, aber für mich waren alle Fragen beantwortet.

[edit]hab jetzt erst deine Änderung gelesen schweitzer , dann ist ja
jetzt alles klar.[/edit]

Titel: Unterhaltspflichen im Ausland
Beitrag von Hevele am 18.11.2007 um 17:59:18
Moin,

vielleicht habe ich diese Frage schon gestellt, aber inwieweit bin ich als Vater einem im Nicht-Eu-Ausland geborenen Kind unterhaltspflichtig? Was könnt ihr mir empfehlen, wenn ich als AN ein geringes Einkommen erhalte, und selber ergänzendes ALG 2 beantragen muss?

Titel: Re: Abschiebung bei Schwangerschaft
Beitrag von trixie am 18.11.2007 um 18:21:55
Kurz gesagt:

Wenn die Vaterschaft anerkannt ist, bist du bereits vor der Geburt der Mutter gegenüber unterhaltspflichtig; nach der Geburt auch dem Kind.

Aber ich verstehe deine Frage so, ob dir durch die Unterhaltspflicht ein höherer Betrag zur Grundsicherung zusteht. Das ist leider bei fehlender Bedarfsgemeinschaft nicht der Fall. Das ist das verzwickte am Sozialrecht. Lebst du mit Mutter und Kind zusammen, wird dir ergänzendes Alg 2 bezahlt, ohne dass sich Schulden aufbauen.
Lebt die Mutter mit Kind nicht mit dir zusammen, bekommst du nur das für dich notwendige Arbeitslosengeld. Die Mutter und das Kind haben einen Unterhaltsanspruch gegen dich, der wenn du ihn nicht bezahlen kannst sich zu einem Schuldenberg ansammelt.

trixie

Titel: Re: Abschiebung bei Schwangerschaft
Beitrag von Tippi am 18.11.2007 um 18:23:30
Die Vorgeschichte ist hier zu finden - ich hab das angehängt.


Titel: Re: Abschiebung bei Schwangerschaft
Beitrag von Hevele am 18.11.2007 um 18:44:12

trixie schrieb am 18.11.2007 um 18:21:55:
Kurz gesagt:
Die Mutter und das Kind haben einen Unterhaltsanspruch gegen dich, der wenn du ihn nicht bezahlen kannst sich zu einem Schuldenberg ansammelt.

trixie



Ja, aber kann ich die Vaterschaft anerkennen, und DER STAAT tritt in Vorausleistung für meine Unterhaltspflichten, falls ich nicht zahlen kann, wenn das Kind und die Mutter in AUSLAND leben?

Titel: Re: Abschiebung bei Schwangerschaft
Beitrag von trixie am 18.11.2007 um 18:49:21

Hevele schrieb am 18.11.2007 um 18:44:12:
DER STAAT tritt in Vorausleistung für meine Unterhaltspflichten,

Das tut er nicht. Unterhaltsvorschussleistungen könnte nur die Mutter dann erhalten, wenn sie in Deutschland lebt. Eine Unterhaltsklage könnte sie zwar vom Ausland aus betreiben, bringt aber nichts, weil keiner den von ihr geforderten Unterhalt - zeitweise - übernimmt.

trixie

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