i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Abschiebung bei Schwangerschaft https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1194805151 Beitrag begonnen von Hevele am 11.11.2007 um 19:19:11 |
Titel: Abschiebung bei Schwangerschaft Beitrag von Hevele am 11.11.2007 um 19:19:11
Moin,
mir ist folgendes passiert. Ich habe im Juli eine Brasilianerin kennengelernt und einige Wochen mit ihr in Deutschland verbracht. Leider hat sie die Visumsdauer überschritten und wurde auch abgeschoben. Seit 14 Tagen ist sie in Brasilien. Jetzt hat sie mir mitgeteilt, dass sie schwanger ist. Was kann ich machen? Wie kann sie wieder nach Deutschland kommen? Wäre es möglich, dass ich gegen mich selber auf Unterhalt verklage und dieses Geld ihr in Brasilien zukommen lasse, bzw. da ich als Zeitarbeiter wenig verdiene, der Staat dieses Geld verauslagt? |
Titel: Re: Abschiebung bei Schwangerschaft Beitrag von proll am 11.11.2007 um 20:08:24
Hallo,
hast du ein aufenthaltsrechtliches (Aufenthalt im Bundesebiet) oder unterhaltsrechtliches (Kindesunterhalt) Problem. Durch die Abschiebung hat deine Freundin ein Einreise und Aufenthaltsverbot. Das Verbot kann auf Antrag der Betroffenen aufgehoben werden. Eine Voraussetzung ist die Erstattung der Abschiebungskosten. Setze dich dazu mit der ABH in Verbindung, die die Abschiebung durchgeführt hat. Bis du der Vater des Kindes ? Dann kannst du eine Vaterschaftsanerkennung durchführen. Bis zur tatsächlichen Geburt, kann man jedoch noch keine weiteren Rechte wie Aufenthalt oder Geldleistungen ziehen. Wenn du als Deutscher die Vaterschaft anerkennst, wird das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten (man achte auf das Prozedere). Damit wirst du auch grundsätzlich unterhaltspflichtig. Für eine weitere Info wären hier jedoch "Personenstandsrechtler " gefragt. proll |
Titel: Re: Abschiebung bei Schwangerschaft Beitrag von Eduard am 11.11.2007 um 20:09:57 Hevele schrieb am 11.11.2007 um 19:19:11:
Wenn Du Deutscher bist und die Vaterschaft anerkennst (*), könnte sie nach der Geburt des Kindes einen Antrag auf FZF (zum Kind, das aufgrund des Vaters Deutscher ist) stellen. Ob die stattgefundene Abschiebung dabei ein Problem darstellt, kann ich nicht sagen - normalerweise ja, aber wenn ein Kind (das für die Vorgeschichte nichts kann) betroffen ist, sollte eigentlich das Kindeswohl vorgehen. Dazu wissen die ABH-Experten hier im Forum sicher mehr. Hevele schrieb am 11.11.2007 um 19:19:11:
Du kannst Dich nicht selbst verklagen, sie könnte eventuell Dich auf Unterhalt verklagen (etwas kompliziert von Brasilien aus), aber wenn Du sowieso zahlen willst, ist die Klage doch sowieso überflüssig, oder? Falls Du darauf hinauswillst, dass der deutsche Staat an Deiner Stelle Geld nach Brasilien schickt, weil Du nicht leistungsfähig bist - nein. Es gibt zwar in D Unterhaltsvorschuss vom Staat für Kinder, deren Vater nicht zahlt oder zahlen kann, aber nur wenn das Kind in D lebt. Eduard (*) wobei eine solche Vaterschaftsanerkennung auf jeden Fall wohl überlegt sein sollte. Du solltest Dir schon relativ sicher sein, dass Du der Vater bist ... |
Titel: Re: Abschiebung bei Schwangerschaft Beitrag von Hevele am 11.11.2007 um 20:10:33
Wäre es möglich, dass ich gegen mich selber auf Unterhalt verklage und dieses Geld ihr in Brasilien zukommen lasse, bzw. da ich als Zeitarbeiter wenig verdiene, der Staat dieses Geld verauslagt?
|
Titel: Re: Abschiebung bei Schwangerschaft Beitrag von ronny am 11.11.2007 um 20:13:55 Hevele schrieb am 11.11.2007 um 20:10:33:
Hallo, sicher kannst Du freiwillig Unterhalt nach BRA überweisen, aber den Staat für die Folgen Deiner Freuden einzusetzen wird scheitern ;) Selbst wenn das Kind mal hier leben sollte und UV bekäme, würde sich der Staat das (mit Recht) aufschreiben und von Dir wieder holen ;) Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Abschiebung bei Schwangerschaft Beitrag von Eduard am 11.11.2007 um 20:20:08 schrieb am 11.11.2007 um 20:08:24:
Normalerweise ... wobei ich mich frage, was passiert, wenn die Mutter kein Geld hat, um die Abschiebungskosten zu erstatten. Damit würde im Ergebnis dem deutschen Kind der Aufenthalt in D auf längere Zeit verwehrt. Die Situation ist hier etwas eben doch anders als beim FZF zu Ehepartnern, die es auch einmal ein paar Monate (oder Jahre) allein aushalten. Eduard |
Titel: Re: Abschiebung bei Schwangerschaft Beitrag von ronny am 11.11.2007 um 20:23:30 Eduard schrieb am 11.11.2007 um 20:20:08:
hätte sie +/- jetzt erst mal noch so ca acht Monate Zeit zum Sparen, der Papa auch, um dann die Kosten zusammen zu erstatten ;) |
Titel: Re: Abschiebung bei Schwangerschaft Beitrag von proll am 11.11.2007 um 20:23:41
Eduard,
1. das Kind muss geboren werden 2. das Kind müsste Deutsch sein 3. Ratenzahlung Lösungen gibt es immer. proll |
Titel: Re: Abschiebung bei Schwangerschaft Beitrag von Toppy am 12.11.2007 um 09:58:41
Werte Experten,
bei erfolgter Vaterschaftsanerkennung und gemeinsamen Sorgerecht sehe ich das etwas anders. Mit Geburt wird das Kind Deutscher Staatsbürger und hat ein Recht auf Aufenthalt in Deutschland. Der ausländischen Mutter eines minderjährigen Deutschen die Einreise zum Zwecke §28 zu verweigern aufgrund von nicht bezahlten Abschiebekosten halte ich in diesen Fall für nicht machbar und rechtlich mehr als bedenklich. Liege ich da so falsch? :o -Toppy- |
Titel: Re: Abschiebung bei Schwangerschaft Beitrag von ronny am 12.11.2007 um 10:22:40 Toppy schrieb am 12.11.2007 um 09:58:41:
Nein, aber wenn sie bereits jetzt anfängt zu sparen hat sie zum voraussichtlichen Geburtstermin die Kosten beisammen ;) |
Titel: Re: Abschiebung bei Schwangerschaft Beitrag von Saxonicus am 12.11.2007 um 12:06:28 Toppy schrieb am 12.11.2007 um 09:58:41:
Man wird ihr sicherlich mit dem Kind die Einreise gestatten und zur Bezahlung der Abschiebekosten Ratenzahlung einräumen, aber um die Begleichung der entstandenen Kosten wird sie wohl nicht herumkommen. Zudem hat sie dann auch noch den Vater des Kindes an ihrer Seite, der sicher ebenfalls sein Scherflein dazu beitragen wird. |
Titel: Re: Abschiebung bei Schwangerschaft Beitrag von Eduard am 12.11.2007 um 12:46:57 Saxonicus schrieb am 12.11.2007 um 12:06:28:
So etwas hat Ronny auch schon gesagt, aber wenn ich mich nicht irre, gibt es keine Rechtsgrundlage, den Vater auf Zahlung der Abschiebungskosten zu verpflichten, oder? (ausgenommen natürlich, er hat seinerzeit eine Verpflichtungserklärung unterschrieben) Eduard |
Titel: Re: Abschiebung bei Schwangerschaft Beitrag von proll am 12.11.2007 um 13:02:11 Toppy schrieb am 12.11.2007 um 09:58:41:
Toppy du kannst recht haben, wenn die von mir beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind. Sind sie aber derzeit nicht. Also bis jetzt als rein fiktiv ! Eduard schrieb am 12.11.2007 um 12:46:57:
Den dann Ehemann heranzuziehen sicherlich nicht. Aber im Rahmen des Familieneinkommens könnte dann geprüft werden, welche Summer der Ehefrau zustünde und was davon zur Abgeltung eingesetzt werden kann. Es gibt da ein entsprechendes Urteil des BSG im Zusammenhang mit der Kostenbeiziehung des Schwiegersohns zur Unterbringung der Schwiegereltern in einem Pflegeheim. Wenn der Staat sein Geld berechtigterweise haben will.... proll |
Titel: Familienzusammenführung Beitrag von Hevele am 14.11.2007 um 18:40:03
Moin,
meine Freundin ist wahrscheinlich von mir schwanger. Jetzt würde ich sie gern nach Deutschland holen. Wie ist dies möglich, auch wenn ich ein niedriges Einkommen habe? |
Titel: Re: Familienzusammenführung Beitrag von DonCamillo am 14.11.2007 um 19:04:45
Moin,
1. Vaterschaftsanerkennung 2. Visumantrag, wenn Kind geboren (dt. Botschaft im Heimatland) 3. Einreise der Mutter mit dem deutschen Kind 4. Beantragung der AE für die Mutter 5. Aufnahme der Unterhaltsverpflichtung (Vater) Solltest Du dir nicht sicher sein, dass Du der Vater bist, dann besser abwarten bis das Kind geboren ist und möglicherweise einen DNA-Test durchführen lassen. Ist es Dein Kind, ist es deutsch und bei Einreise der Mutter im Visumverfahren spielt Dein Einkommen keine Rolle ! DC |
Titel: Re: Familienzusammenführung Beitrag von Hevele am 14.11.2007 um 19:11:44
Leider würde sie schon einmal abgeschoben.
Kann sie auch schon vor Geburt des Kindes einreisen, um es hier zur Welt zu bringen? |
Titel: Re: Familienzusammenführung Beitrag von proll am 14.11.2007 um 19:13:51
Hast du nicht hier
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1194805151 schon deine Antworten bekommen ? proll |
Titel: Re: Abschiebung bei Schwangerschaft Beitrag von Tippi am 14.11.2007 um 19:32:10
Ich hab das mal an deinen ersten Thread gehängt.
Proll hat Recht, du hast bereits auf alle deine Fragen eine Antwort bekommen. Hast du sie gelesen? Es dürfte nichts mehr hinzuzufügen sein. Was genau ist noch unklar? |
Titel: Re: Abschiebung bei Schwangerschaft Beitrag von schweitzer am 14.11.2007 um 21:04:34 Tippi schrieb am 14.11.2007 um 19:32:10:
Ich glaube (wenn ich nichts überlesen habe), eine Antwort auf die letzte Frage: Hevele schrieb am 14.11.2007 um 19:11:44:
war noch nicht dabei. ;) Die kommt jetzt: Nein, abgesehen von allem anderen was hier tatsächlich schon gepostet wurde und zu beachten ist: Sollte das Kind aufgrund eindeutig feststehender Vaterschaft (durch Dich) ein Deutsches sein, so müsste es erst geboren sein, damit die ausländische Mutter ggf. mit ihm gemeinsam nach Deutschland einreisen kann. Für die Mutter wäre dann ein Familiennachzug zu einem deutschen Kind zur Ausübung der Personensorge in familiärer Gemeinschaft in Deutschland möglich. Die Ausübung der Personensorge ist aber (logisch) erst nach der Geburt des Kindes realisierbar. - Bis dahin gäbe es also gar keine Rechtsgrundlage für eine Aufenthaltserteilung in Deutschland. Nach der Geburt würde es diese in Gestalt des § 28 (1) Nr. 3 AufenthG dann geben. =schweitzer= [edit]Habe gerade gesehen, das proll ziemlich weit oben in dem thread doch schon kurz was zu der Frage gesagt hat: Zitat:
|
Titel: Re: Abschiebung bei Schwangerschaft Beitrag von Tippi am 14.11.2007 um 21:09:56
Sorry schweitzer, aber für mich waren alle Fragen beantwortet.
[edit]hab jetzt erst deine Änderung gelesen schweitzer , dann ist ja jetzt alles klar.[/edit] |
Titel: Unterhaltspflichen im Ausland Beitrag von Hevele am 18.11.2007 um 17:59:18
Moin,
vielleicht habe ich diese Frage schon gestellt, aber inwieweit bin ich als Vater einem im Nicht-Eu-Ausland geborenen Kind unterhaltspflichtig? Was könnt ihr mir empfehlen, wenn ich als AN ein geringes Einkommen erhalte, und selber ergänzendes ALG 2 beantragen muss? |
Titel: Re: Abschiebung bei Schwangerschaft Beitrag von trixie am 18.11.2007 um 18:21:55
Kurz gesagt:
Wenn die Vaterschaft anerkannt ist, bist du bereits vor der Geburt der Mutter gegenüber unterhaltspflichtig; nach der Geburt auch dem Kind. Aber ich verstehe deine Frage so, ob dir durch die Unterhaltspflicht ein höherer Betrag zur Grundsicherung zusteht. Das ist leider bei fehlender Bedarfsgemeinschaft nicht der Fall. Das ist das verzwickte am Sozialrecht. Lebst du mit Mutter und Kind zusammen, wird dir ergänzendes Alg 2 bezahlt, ohne dass sich Schulden aufbauen. Lebt die Mutter mit Kind nicht mit dir zusammen, bekommst du nur das für dich notwendige Arbeitslosengeld. Die Mutter und das Kind haben einen Unterhaltsanspruch gegen dich, der wenn du ihn nicht bezahlen kannst sich zu einem Schuldenberg ansammelt. trixie |
Titel: Re: Abschiebung bei Schwangerschaft Beitrag von Tippi am 18.11.2007 um 18:23:30
Die Vorgeschichte ist hier zu finden - ich hab das angehängt.
|
Titel: Re: Abschiebung bei Schwangerschaft Beitrag von Hevele am 18.11.2007 um 18:44:12 trixie schrieb am 18.11.2007 um 18:21:55:
Ja, aber kann ich die Vaterschaft anerkennen, und DER STAAT tritt in Vorausleistung für meine Unterhaltspflichten, falls ich nicht zahlen kann, wenn das Kind und die Mutter in AUSLAND leben? |
Titel: Re: Abschiebung bei Schwangerschaft Beitrag von trixie am 18.11.2007 um 18:49:21 Hevele schrieb am 18.11.2007 um 18:44:12:
Das tut er nicht. Unterhaltsvorschussleistungen könnte nur die Mutter dann erhalten, wenn sie in Deutschland lebt. Eine Unterhaltsklage könnte sie zwar vom Ausland aus betreiben, bringt aber nichts, weil keiner den von ihr geforderten Unterhalt - zeitweise - übernimmt. trixie |
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |