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Wohnung+KV (Gelesen: 7.854 mal)
malaika
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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01.05.2006 um 20:12:35
 
Hallo,

ich wüsste gerne, ob es bei jemandem der Fall war, dass der Vermieter es NICHT erlaubt hat, dass der Ehepartner mit in die WOhnung einzieht. Ich lebe auf nur 29qm und hab Angst, dass mein Vermieter mir einen Strich durch unsre Planung macht...
Dann noch was ganz andres- weiß jemand ob ich noch mit familienversichert - bei einer privaten Kasse- sein kann, wenn ich verheiratet bin? Danke!!
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Kim-Hoan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 01.05.2006 um 21:48:13
 
- Nachzug Ehepartner -

Ich stand vor einigen Jahren vor dem ähnlichen Problem. Grundtenor der Rechtsauskunft die ich damals erhielt:
Zitat:
Wenn ein Ehepartner nachträglich in eine Wohnung zuziehen will, kann der Vermieter dies in der Regel nicht ablehnen. Er muss ihn aber nicht in den Mietvertrag aufnehmen.


Deinerseits besteht allerdings die Pflicht, den Vermieter zu informieren. Die Nichtaufnahme in den Vertrag als Mieter kann je nach Umständen positive (Haftungspflicht) oder auch negative Folgen haben.
Mögliche Ausnahmen "zur Regel" sind mir nicht bekannt.

Kim-Hoan 
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Abu
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Antwort #2 - 01.05.2006 um 23:30:51
 
malaika schrieb am 01.05.2006 um 20:12:35:
ich wüsste gerne, ob es bei jemandem der Fall war, dass der Vermieter es NICHT erlaubt hat, dass der Ehepartner mit in die WOhnung einzieht. Ich lebe auf nur 29qm und hab Angst, dass mein Vermieter mir einen Strich durch unsre Planung macht...


Zitat:
Die Aufnahme von Ehegatten, Eltern und Kindern in die Wohnung zählt nicht als Untermiete und ist deshalb auch nicht erlaubnispflichtig. Heiratet ein Mieter, so kann also der Ehegatte in die Wohnung miteinziehen, ohne daß der Vermieter gefragt werden müßte.
( Mieterverein München )

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Kim-Hoan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 02.05.2006 um 05:07:15
 
Hier nochmal die Grundaussage eines BGH-Urteils:


Für die Aufnahme eines Lebensgefährten in eine gemietete Wohnung bedarf der Mieter der Erlaubnis des Vermieters. Auf die Erteilung der Erlaubnis hat er im Regelfall einen Anspruch.


Hier Nachzulesen !
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Lisette
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 02.05.2006 um 06:30:38
 
Hallo,

"in der Regel" bedeutet unter anderem: wenn keine Überbelegung eintritt. Ob das hier schon der Fall ist, habe ich nicht im Kopf.

Grüße         Lisette
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Abu
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Antwort #5 - 02.05.2006 um 09:59:29
 
Kim-Hoan schrieb am 02.05.2006 um 05:07:15:
Hier nochmal die Grundaussage eines BGH-Urteils:


Für die Aufnahme eines Lebensgefährten in eine gemietete Wohnung bedarf der Mieter der Erlaubnis des Vermieters. Auf die Erteilung der Erlaubnis hat er im Regelfall einen Anspruch.


Hier Nachzulesen !

In dem Urteil geht es um den"nichtehelichen oder gleichgeschlechtlichen Lebensgefährten"; in der Ursprungsfrage hingegen um den Ehegatten.

Noch einmal: Für die Aufnahme des Ehegatten bedarf es nicht der Erlaubnis des Vermieters.

Abu
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Lisette
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 02.05.2006 um 10:25:34
 
Wo steht das?

Grüße         Lisette
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Antwort #7 - 02.05.2006 um 10:56:05
 
Lisette schrieb am 02.05.2006 um 10:25:34:
Wo steht das?

Grüße         Lisette

Wo steht was?

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Kim-Hoan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 02.05.2006 um 11:33:59
 
@Abu 
"Lebensgefährte oder Ehepartner" - ich war damals LG und bin es nach 10 Jahren auch noch. Smiley Ich habe die Rechtsauskunft von damals wiedergegeben und aktuell dazu noch mal gegoogelt.

Fazit: Wenn man den Vermieter informiert, egal ob Ehepartner oder Lebensgefährte - man macht jedenfalls nichts falsch !

Ausnahme zur Regel - von Lisette:
[quote]..wenn keine Überbelegung eintritt. Ob das hier schon der Fall ist, habe ich nicht im Kopf. .. [quote]
Ich/Wir hatten damals das Problem, obwohl der Wohnraum wesentlich grösser war, Formulierungen im Formularvertrag. Dort war vorgedruck und ausgefüllt:
..3. Die Mieträume dürfen vom Mieter nur zu Wohnzwecken genutzt werden. Die Gesamtszahl der Personen, die die Wohnung beziehen werden - bewohnen - beträgt 1 Person. ....

Also auch nochmal Mietvertrag studieren !

Gruß
Kim-Hoan

Ich bin weder Mietrechtsexperte, noch ... Ich wollte einfach nur nach "Besten Wissen" Erfahrungen weitergeben

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 02.05.2006 um 13:18:31
 
Hi Lisette,

ich meine, mal was von 12 m² pro Person als Minimum-Grenze gehört zu haben...Das gilt aber für andere Zwecke (angemessern Wohnraum Sozialhilfe etc.)
Für Dich gilt, dass Dein Mann mit einziehen darf, auch wenn es eng wird.
In der Regel machen die Vermieter bei Verheirateten auch keine Probleme, da sie (wenn man's drauf anlegt) eh den kürzeren ziehen würden. Trotzdem muss man natürlich rechtzeitig Bescheid geben und auch damit rechnen, dass die Nebenkosten angehoben werden (2 verbrauchen halt auch mehr als 1).

Gruß,
line.
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Lisette
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 02.05.2006 um 15:53:36
 
Hallo,

in diesem Fall wäre ich auch der Meinung, dass 29 qm für zwei Personen noch keine Überbelegung sind. Weiß es aber nicht genau. Zu schaffen ist das aber trotzdem. Es gibt zum Beispiel Fälle, wo Wohnungen wirklich überbelegt werden. Und dann ist irgendwann mal Schluss. Dazu kann man sich auch Fälle ergoogeln.

Grüße         Liesl
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malaika
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 02.05.2006 um 22:00:18
 
Oh wow ihr seid ja toll! Zwinkernd Vielen lieben Dank für die schnellen Antworten! ich werd auf jeden Fall meinen Vermieter informieren, aber ich wollte halt vorher wissen, wie es denn bei andren war oder ob eben jemand dazu shcon Erfahrung hat. Es hört sich ja ganz gut an, was ihr geschrieben habt. Ich werd jetzt erstmal heiraten und danach meinen Vermieter anrufen. Meint ihr ich soll sagen, dass es sich um einen Ausländer handelt? Man weiß ja nie, ob das für meinen Vermieter ein Grund wäre mir Probleme zu machen...
Ich les als Bettlektüre dann gleich mal meinen Mietvertrag nochmal Zwinkernd
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #12 - 03.05.2006 um 08:59:21
 
Malaika, die Rechtslage ist völlig klar: man hat das Recht, seinen Ehepartner in der Wohnung aufzunehmen, und nicht mal nach den recht strengen ausländerrechtlichen Vorschrifte - die für deutsch-verheiratete so nicht gelten - wären 29 qm zu wenig.
Was im Mietvertrag steht, wäre in diesem Fall sogar irrelevant, sprich, ein Vermieter kann weder im Mietvertrag untersagen, den Ehepartner aufzunehmen noch dies als Kündigungsgrund verwenden.
Ob er Ausländer ist oder nicht, geht den Vermieter prinzipiell nichts an. Dein Mann ist verpflichtet, sich anzumelden - also muss der Vermieter insofern informiert werden, dass man ihm das Anmeldeformular zum Unterschreiben vorlegt.
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Antwort #13 - 03.05.2006 um 10:03:09
 
Diese Anmeldeformulare werden vom Vermieter nicht mehr unterschrieben. Allerdings wäre ich ziemlich grantig, wenn in einer meiner Wohnungen Leute einzögen, von denen ich nichts wüsste.

In solchen Fällen (hatten wir öfter schon mal) kamen die Mieter stets vorbei, erzählten mir von ihrer Hochzeit und brachten ein vorbereitetes Schreiben mit, dass wir als Vermieter über den Zuzug hocherfreut seien und die Wohnung ausreichend groß sei. Verbunden mit einer Gratulation haben wir das stets getan. Nur in einem Fall bekam ich auf meine Gratulation die Antwort: "Wieso das denn? Ach so. Naja, wenn man das soo sieht." Was mir irgendwie zu denken gab. Die Ehe hielt dann genau zwei Jahre.

Ich vermute mal, dass unsere ABH das dann so will. Die verschiedenen Leute werden sich das nicht selbst haben einfallen lassen.

Häufig setzt dann kurze Zeit nach Zuzug des neuen Ehepartners eine Woge von Familiennachzug ein. Das kann dann schon mal grenzwertig werden.

Grüße         Lisette
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malaika
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Antwort #14 - 03.05.2006 um 11:44:10
 
Danke für die Hilfe! Laut lachendAlso Familiennachzug wird es nicht geben, da kann mein Vermieter beruhigt sein. Hab gestern meinen Mietvertrag studiert und nichts, gar nichts gefunden, was die Anzahl der Personen in der Wohnung betrifft.
Lisette, wenn du selbst Vermieterin bist- was würdest du sagen- wieviel vorher soll ich denn den Vermieter informieren? Ich heirate in 3 Wochen, dann dauert es ja mindestens 2-3 Monate bis er hier ist.Sol ich vorher schon anfragen, erst wenn er hier ist, oder wie macht man das denn so?
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