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Einbürgerung von ausländischen Großeltern (Gelesen: 2.214 mal)
lilia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung von ausländischen Großeltern
06.12.2005 um 08:19:56
 
Ich wohne schon seit 10 Jahren in Deutschland, wir sind als Spätaussiedler nach Deutschland gekommen; Mein Vater ist jedoch kein Deutscher sondern nur meine Mutter. Da meine Oma väterlicher Seite noch in Russland wohnt möchte mein Vater sie für immer nach Deutschland holen, deswegen würde ich gerne wissen, ob sie hier Ansprüche auf Rente, Krankenversicherung, Wohnung etc. hätte bzw. ob es überhaupt möglich ist sie für immer nach Deutschland zu holen.
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Ralf
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Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 06.12.2005 um 08:34:05
 
Hallo!

Unter Einbürgerung versteht man den Erwerb der deutsche Staatsangehörigkeit. Da es hier aber offenbar um Aufenthaltsfragen geht, habe ich das Thema hierhin verschoben.
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 06.12.2005 um 09:31:17
 
Zitat:
um Aufenthaltsfragen geht


Jo und ich schätze mal dass es auch in "Ehe und Familie" gepasst hätte. Zwinkernd

So wie es aussieht kommt allenfalls ein Familiennachzug im Rahmen des und eine ähnliche Frage ist bei Ehe und Familie schon mal behandelt worden. Es wird auf die Sicherstellung des Lebensunterhaltes einschl. ausreichendem KV-Schutz und die Erforderlichkeit der Vermeidung einer "außergewöhnlichen Härte" ankommen.  Zwinkernd Ansprüche auf Krankenversicherung wird sie nicht haben, im Gegenteil muß sie nachweisen dass sie versichert sein wird. Zwinkernd

Schwer zu beurteilen bei dem dürftigen Sachverhalt Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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lilia
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 06.12.2005 um 13:34:25
 
Das heißt es wäre möglich, man müsste jedoch nachweisen können, dass sie (privat) Krankenversichert ist, wir genügend Wohnraum zur Verfügung haben und die nötigen Mittel bzw. das nötige Geld um sie zu versorgen...?
Sie wohnt dort ganz alleine, da mein Vater ein Einzelkind ist dementsprechend hat sie dort keinen.. und ist auch nicht mehr die jüngste.. wäre das für eine Durchsetzung der Verfügung auf Aufenthalt von Bedeutung?
Danke für die erste Antwort!!!
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holly
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Beiträge: 103

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 06.12.2005 um 14:39:57
 
Zitat:
wäre das für eine Durchsetzung der Verfügung auf Aufenthalt von Bedeutung?


Jein, das klingt nach einer Härte, aber nicht nach einer "außergewöhnlichen Härte".
Das Familie nach Deutschland kommen und Familienangehörige alleine in ihrem Heimatland zurücklassen kommt leider sehr häufig vor. Es muss also ein Sachverhalt vorliegen, der deine Oma von der Vielzahl vergleichbarer Fälle abgrenzt.

Und bedenkt auch eine solche private Krankenversicherung incl. Pflegeversicherung wird nach dem Risiko abgerechnet. Das heißt, Beitragshöhe wie ein Formel 1 - Fahrer.

Gruß Holly
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