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Namensänderung (Gelesen: 2.408 mal)
OlgaS.
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05.12.2005 um 18:20:57
 
Hallo ihr lieben!

Ich hab es geschafft un bekomme in den nächsten Tagen meine Einbürgerungsurkunde. Nun habe ich aber das Gefühl, dass die Probleme jetzt so richtig beginnen. Das ich als Russin einen Vatersnamen in den Personalausweis bekomme war mir klar. Es stellt auch kein Problem dar dieses zu ändern. Das Problem liegt woanders. Nach meiner Heirat ist eine/er der Standesbeamten auf die absolut tolle Idee gekommen meinen Geburtsnamen nach ISO-Norm abzuändern. Dies wurd mir am Rande mitgeteilt und schon hiess ich anders als meine Familie.  unentschlossen
Jetzt möchte ich meinen Geburtsnamen in die ursprüngliche Form bringen ( das ganze hängt auch noch mit meinen Eltern zusammen, die jetzt auch umbenannt werden sollen usw.)
Die Standesbeamtin meint, es würde so nicht möglich sein. Stimmt es??? Ich kann mir kaum vorstellen, dass ich mir jetzt theoretisch einen neuen Vornamen aussuchen darf, aber mein Geburtsname unberührt bleiben muss. Ist dem so?

Ich danke im voraus für eure Hilfe!

Gruss

Olga
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ronny
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Antwort #1 - 06.12.2005 um 07:53:10
 
Hallo Olga,

die Namen sind so in die Urkunden einzutragen, wie sie sich aus der lateinischen Schreibweise aus dem russischen Pass ergeben. Ist diese nicht nachweisbar, kommt nur eine Eintragung nach der Norm ISO R 9 in Betracht.  Zwinkernd

Die Einbürgerung ändert daran nichts.  Zwinkernd

Woher stammt die Mär, dass ein Vorname ausgesucht werden darf. ? öhm

Grüße
Ronny  Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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OlgaS.
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Antwort #2 - 06.12.2005 um 18:04:18
 
Hallo Ronny,

ich muss nur glaubhaft machen, dass ich unter meinen jetzigen Vornahmen leide....( tue ich jetzt nicht, aber sollte ich anfangen zu leiden...*ggg)

Ich war damals im Pass meiner Mutter eingetragen, also galt französische schreibweise, die schreibweise nach ISO klingt doch seht tschechisch *find. Aber wie kann man auch den Namen Woronzowa in Voroncova ändern, von dem Vatersnamen ganz zu schweigen!

Ich danke Dir sehr für deine Antwort Smiley

Gruss

Olga
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ronny
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Antwort #3 - 06.12.2005 um 18:14:58
 
Na ja ich glaube so leicht ist das nicht wie Du Dir das vorstellst Olga Zwinkernd

Ich habe heute gerade meine 900. Namensänderung in 15 Jahren "verabschiedet " und weiß wovon ich rede. Du brauchst einen sog. "wichtigen Grund" für eine Änderung (§ 3 und 11 NamÄndG) und der muß in der aktuellen Führung des Familien- und/ oder Vornamens liegen, schutzwürdige Interessen deinerseits an der Änderung müssen mit dem öffentlichen Interesse der Beibehaltung des Ist-Zustandes(=alles bleibt wie es ist) abgewogen werden. Auch wenn  der wichtige Grund dann vorliegt ist es auch noch eine Ermessensentscheidung.

Da das ein immenses Verwaltungsverfahren in Gang setzt (bis zu acht verschiedene Behörden sind beteiligt) kostet eine Namensänderung auch echtes Geld, je nach Aufwand für den Familiennamen bis 1022 €, für den Vornamen nochmal bis 255 € und beim Vatersnamen je nach Bundesland auch nochmal bis 1022 €. Gibt zwar dann Mengenrabatt *ggg*, aber all inclusive schätze ich mal so ab 750 € aufwärts.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #4 - 06.12.2005 um 19:33:48
 
Hallo Ronny,

ich trage einen deutschen Nachnamen, jedoch kann ich zur Zeit noch nicht ein mal beweisen, dass  meine Eltern meine Eltern sind. ( wenn wir mal auf die Idee kommen sollten aus Deutschland auszuwandern, was dann? Sie heissen vollkommen anders).
Dazu gesagt, die Schreibweise Woronzow wurde uns von der Zentralen Asylstelle verpasst, es war auch alles gut, bis eine Standesbeamtim anschenend viel Freizeit hatte, denn sie hat es ca 1 Jahr nach meiner Eheschließung geändert.
Gesetz den Fall, ich möchte einen Doppelnamen führen, also Woronzow vor meinem Nachnamen stehen haben.Bekomm ich es dann durch? Weil zur Zeit wird es nun mal Voroncova geschrieben, die Begründung wäre - die mit meinen Eltern einheitliche Schreibweise.

Liebe Grüsse

Olga
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Antwort #5 - 06.12.2005 um 20:12:37
 
Zitat:
Voroncova


Hi Olga,

das dürfte so nach erstem Dafürhalten aber Dein "richtiger" Name sein, da gäbe es keinen Grund den zu ändern Zwinkernd

Voroncova-"Name Deines Mannes" ginge aber nach dem § 1355 BGB.

Dass die Schreibweise der Namen Deiner Eltern eine abweichende ist, kann kein wichtiger Grund sein, da sie die Richtigstellung ja veranlassen können Zwinkernd

M.E. lautet der Name in der lateinischen Schreibweise Voroncov, -a bei Frauen.

Das -a könnte evtl. durch eine Namensänderung beseitigt werden weil es eine grammatikalische Besonderheit des russischen Rechts darstellt und Dich als Deutsche behindern könnte, aber aus Voroncov Woronzow zu machen ginge zu weit, weil es dafür offenkundig keinen Grund gibt, der als wichtger Grund im Sinne des § 3 NamÄndG anerkannt wäre. Namensrechtlich bist Du mit Vollendung Deines 18. Lebensjahres eigenständig geworden, da können in der Familie liegende Gründe keine Anerkennung (mehr) finden.

Aber es ist eine Ermessensentscheidung und da beurteilt jede Namensänderungsbehörde nach eigenen Masstäben Zwinkernd

Ich habe hier nur meine Linie wiedergegeben Zwinkernd

Grüße
Ronny Smiley
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