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Kann in Spanien lebender Kubaner n Deutschland? (Gelesen: 1.167 mal)
transformedia
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kann in Spanien lebender Kubaner n Deutschland?
06.12.2005 um 13:33:52
 
Eine etwas "seltene" Konstellation bedarf eurer Mithilfe/eures Rates.

Ich lebe in einer glücklichen gleichgeschlechtlichen (schwulen) Beziehung mit meinem Freund. Wir haben auf Gran Canaria einen Kubaner kennen gelernt. Bums - es war Liebe auf den ersten Blick - und zwar bei allen dreien.

Das war im Juni. Seit einiger Zeit nun führen wir eine Dreierbeziehung.
Es kam natürlich der Wunsch auf in naher Zukunft nun auch zusammen zu wohnen.

Da wir zwar wussten dass "er" Kubaner ist, ja aber in Spanien lebt, wo er auch mal verheiratet war, dachten wir eine Einreise nach Deutschland sei kein Problem. - Ist es aber wohl doch?

Er hat in Spanien einen "permanent resident"-Status. Gereicht uns das zu irgend einem, Vorteil wenn wir ihn nach Deutschland holen wollen?
Er sagte er könne in Spanien anleiern Spanier zu werden. Das dauert aber bis zu 1einhalb Jahren. Danach könnte er dann als Europäer innerhalb der EU wohnen und arbeiten wo er will. Aber diese Zeit ist uns zu lange. Wir wollen Ihn jetzt bevor alles daran zerbricht.

Wie ist das Verfahren nun wenn wir diesen Kubaner (einen kubanischen Pass hat er natürlich noch) mit "permanent resident"-Status in Spanien für immer mit Arbeitsberechtigung nach Deutschland holen wollen?

Eine (schwule) Heirat kommt nicht in Betracht, da dies keine faire Basis für eine Dreierbeziehung bildet und einer außen vor wäre.

Ich wäre sehr dankbar für Rat und Hilfe da wir sehr verzweifelt sind.
(Ach dumme Sprüche gibts an jeder Ecke, darauf können wir also getrost verzichten - ein paar Überschlaue gibts ja leider immer wieder...)
Danke vielmals
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 06.12.2005 um 14:35:09
 
transformedia schrieb am 06.12.2005 um 13:33:52:
Eine (schwule) Heirat kommt nicht in Betracht, da dies keine faire Basis für eine Dreierbeziehung bildet und einer außen vor wäre.

Das halte ich in dieser etwas heiklen Situation für eine vernünftige Einstellung.

Allerdings sehe ich da keine Lösung. Er kann mit seinem Status in Spanien lediglich
immer max. 3 Monate zu Besuchszwecken einreisen. Ein Daueraufenthalt ist damit
nicht möglich.

Bleibt wohl nur abzuwarten, bis er die spanische Staatsangehörigkeit bekommen hat.
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