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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Einbürgerung von ausländischen Großeltern
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Beitrag begonnen von lilia am 06.12.2005 um 08:19:56

Titel: Einbürgerung von ausländischen Großeltern
Beitrag von lilia am 06.12.2005 um 08:19:56
Ich wohne schon seit 10 Jahren in Deutschland, wir sind als Spätaussiedler nach Deutschland gekommen; Mein Vater ist jedoch kein Deutscher sondern nur meine Mutter. Da meine Oma väterlicher Seite noch in Russland wohnt möchte mein Vater sie für immer nach Deutschland holen, deswegen würde ich gerne wissen, ob sie hier Ansprüche auf Rente, Krankenversicherung, Wohnung etc. hätte bzw. ob es überhaupt möglich ist sie für immer nach Deutschland zu holen.

Titel: Re: Einbürgerung von ausländischen Großeltern
Beitrag von Ralf am 06.12.2005 um 08:34:05
Hallo!

Unter Einbürgerung versteht man den Erwerb der deutsche Staatsangehörigkeit. Da es hier aber offenbar um Aufenthaltsfragen geht, habe ich das Thema hierhin verschoben.

Titel: Re: Einbürgerung von ausländischen Großeltern
Beitrag von ronny am 06.12.2005 um 09:31:17

Zitat:
um Aufenthaltsfragen geht


Jo und ich schätze mal dass es auch in "Ehe und Familie" gepasst hätte. ;)

So wie es aussieht kommt allenfalls ein Familiennachzug im Rahmen des § 36 AufenthG und eine ähnliche Frage ist bei Ehe und Familie schon mal behandelt worden. Es wird auf die Sicherstellung des Lebensunterhaltes einschl. ausreichendem KV-Schutz und die Erforderlichkeit der Vermeidung einer "außergewöhnlichen Härte" ankommen.  ;) Ansprüche auf Krankenversicherung wird sie nicht haben, im Gegenteil muß sie nachweisen dass sie versichert sein wird. ;)

Schwer zu beurteilen bei dem dürftigen Sachverhalt ;)

Titel: Re: Einbürgerung von ausländischen Großeltern
Beitrag von lilia am 06.12.2005 um 13:34:25
Das heißt es wäre möglich, man müsste jedoch nachweisen können, dass sie (privat) Krankenversichert ist, wir genügend Wohnraum zur Verfügung haben und die nötigen Mittel bzw. das nötige Geld um sie zu versorgen...?
Sie wohnt dort ganz alleine, da mein Vater ein Einzelkind ist dementsprechend hat sie dort keinen.. und ist auch nicht mehr die jüngste.. wäre das für eine Durchsetzung der Verfügung auf Aufenthalt von Bedeutung?
Danke für die erste Antwort!!!

Titel: Re: Einbürgerung von ausländischen Großeltern
Beitrag von holly am 06.12.2005 um 14:39:57

Zitat:
wäre das für eine Durchsetzung der Verfügung auf Aufenthalt von Bedeutung?


Jein, das klingt nach einer Härte, aber nicht nach einer "außergewöhnlichen Härte".
Das Familie nach Deutschland kommen und Familienangehörige alleine in ihrem Heimatland zurücklassen kommt leider sehr häufig vor. Es muss also ein Sachverhalt vorliegen, der deine Oma von der Vielzahl vergleichbarer Fälle abgrenzt.

Und bedenkt auch eine solche private Krankenversicherung incl. Pflegeversicherung wird nach dem Risiko abgerechnet. Das heißt, Beitragshöhe wie ein Formel 1 - Fahrer.

Gruß Holly

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