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Plötzliche Namensänderung nach Antrag auf Einbürgerung (Gelesen: 305 mal)
naygat
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Plötzliche Namensänderung nach Antrag auf Einbürgerung
22.05.2024 um 16:54:10
 
Hallo liebe Menschen,

möglicherweise habe ich die Suche im Forum nicht richtig angestellt. Entschuldigt, falls es so ist. Ich bin nicht richtig weitergekommen bei meinem Problem und versuche es mit einem ersten Post.

Ich behaupte mal, dass es ein besonderer Fall ist.
Ich bin seit Kurzem anerkannt staatenlos - eine Prozedur die mich viele Nerven und Kraft gekostet hat. Aktuell hat die ALB auch einen bearbeiteten Antrag auf Einbürgerung vorliegen. Auch habe ich einen Termin, um meine restlichen Unterlagen einzureichen und wäre damit durch. Theoretisch.

Es kam in den letzten beiden Briefen allerdings zu einem Problem. Eine Mitarbeiterin wurde mir neu zugewiesen und kontaktierte mich unter einer mir bislang fremden Schreibweise.
Ich schrieb eine Anmerkung dazu mit dem Zusatz, dass ich auch gerne eine verbindliche Erklärung dazu abgeben kann, dass ich mir weiterhin die Schreibweise nach deutschem Recht wünsche.
Nach meinem Hinweisen darauf, bestand sie allerdings weiterhin auf die Schreibweise mit der Begründung, es gäbe Regeln dafür - und will sich erst bei meinem Termin erklären. Ich fürchte, dass meine neuen Dokumente bis dahin ebenfalls angepasst werden, sollte es bei ihrer Schreibweise bleiben.

Zur Schreibweise: Es handelt sich dabei um die transkribierte Version aus einer beglaubigten Übersetzung aus dem Russischen inkl. phonetischer Form mit Zirkumflex.
Konkret: Hinzugekommen ist der Vatersname (der bislang nie angegeben wurde) und zusätzlich die phonetische Form vom Nachnamen, eben  wie er ausgesprochen werden müsste. Hierbei wird die ISO Angleichung, wie ich sie bisher aus allen meinen Dokumenten kannte, komplett ignoriert.
Aus der Quelle (der beglaubigten Übersetzung meiner Geburtsurkunde) geht sowohl die angeglichene Form, als auch in Klammern darunter die Form nach der Aussprache im Russischen inkl. Patronym hervor.
Dazu heißt es in der Übersetzung aus dem Russischen:
Zitat:
Namensschreibweise nach dem Pass (in Klammern - Schreibung nach ISO-Norm R9)



Ich möchte vorbereitet sein und alle Argumente sammeln, die mich nicht zwingen, meinen Namen ein zweites Mal ändern zu müssen. Seit ich hier lebe wurde mein Name bereits ein Mal völlig verändert, sodass in meiner Familie dank Transkriptionsfehler niemand anderes auch nur im Ansatz ähnlich heißt. Jetzt stehe ich zwölf Jahre später wieder an dem Punkt, an dem unlogische Dinge passieren und über meine Person bestimmt wird. Ich bin die Willkür wirklich leid und hoffe auf Hilfe.

Welche Wege gibt es, diese Namensänderung anzufechten oder rückwirkend zu machen?



Grüße
naygat
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #1 - 22.05.2024 um 17:09:22
 
Patronym ist ja OK, aber Familiennamen nicht ISO 9 zu transliterieren klingt falsch.

Schonmal beim Standesamt bezüglich einer Nachbeurkundung der Geburt gem. § 36 PStG vorgesprochen?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Newman
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 23.05.2024 um 08:07:12
 
Das ist keine Namensänderung bzw. keine Entscheidung, die man anfechten kann. Es gibt Regeln (z.B. wenn nach Heimatrecht ein Vatersname geführt wird, gilt das auch hier), das ist richtig, aber die ISO-Norm zu ignorieren klingt erst einmal falsch. Allerdings wissen wir hier auch zu wenig, um eine Beurteilung abgeben zu können. Was auf jeden Fall geht, ist eine Namensangleichung an deutsches Recht gemäß Art. 47 EGBGB  nach der Einbürgerung. Das müsste für Dich als Staatenloser auch jetzt schon gehen, frag mal Dein Standesamt vor Ort.
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