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Prognose für die Sicherung des Lebensunterhalts (Gelesen: 372 mal)
quan2708
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i4a rocks!


Beiträge: 33

München, Bayern, Germany
München
Bayern
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Rumaenien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Prognose für die Sicherung des Lebensunterhalts
20.05.2024 um 14:54:16
 
Hallo zusammen,

Nach welchen Regeln wird die Lebensunterhalt Prognose durch den Sachbearbeiter für Einbuergerung erstellt? Gibt es eine schriftliche Verwaltungsvorschrift, die dies im Detail regelt? 

Es ist schwer zu glauben, dass jeder Fall von der persönlichen Auslegung der Vorschriften durch den Sachbearbeiter abhängt.

Beispiele: Der Partner eines deutschen Staatsbürgers möchte die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben. Zum Zeitpunkt der Antragstellung erfüllt er alle Voraussetzungen. Sie verdienen genug, befinden sich nicht in der Probezeit und haben einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Aber sie haben in der Vergangenheit Sozialleistungen (Bürgergeld/Hartz IV) erhalten.

Beispiel 1: Sie haben vor 6 Jahren für 6 Monate Sozialleistungen erhalten.
Beispiel 2: Sie haben vor 1 Jahr für 6 Monate Sozialleistungen erhalten.
Beispiel 3: Sie haben vor 2 Jahren für 2 Monate Sozialleistungen erhalten.
Beispiel 4: Sie haben vor 10 Jahren für 24 Monate Sozialleistungen erhalten.

Sind die Zahlen in den 4 Beispielen nicht relevant? Wenn ja, was macht den Unterschied aus?
(vorausgesetzt, alle anderen Voraussetzungen sind erfüllt und in allen 4 Beispielen identisch)

Wird das neue Gesetz in diesem Punkt etwas ändern?
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reinhard
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Beiträge: 15.273

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prognose für die Sicherung des Lebensunterhalts
Antwort #1 - 20.05.2024 um 15:49:17
 
Die neuen Bestimmungen, die ab dem 27. Juni gelten, verschärfen die Bedingungen.

Bis jetzt gibt es die Bestimmung: Wer Leistungen bezieht, das aber nicht zu vertreten hat, kann trotzdem eingebürgert werden. Diese Bestimmung wurde gestrichen, stattdessen konkrete Ausnahmen eingefügt: Wer als Gasatarbeiter oder Vertragsarbeiter gekommen ist, darf Leistungen beziehen.
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Puncherfaust
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i4a rocks!


Beiträge: 326

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prognose für die Sicherung des Lebensunterhalts
Antwort #2 - 20.05.2024 um 16:18:22
 
Es gibt bestimmte Tatbestände, die eine positive Prognose nahelegen. Dazu gehören ein unbefristeter Arbeitsvertrag oder dass man innerhalb der letzten 5 Jahre keine Leistungen bezogen hat. Aber auch eine hohe Qualifikation kann dafür sprechen. Ist halt alles eine Sache des Einzelfalls. Es gibt Gerichtsurteile auf die man sich beziehen kann, ansonsten ist aber vieles Auslegungssache der Behörde.

Wenn man in den letzten 24 Monaten mindestens 20 Monate Vollzeit gearbeitet hat wird die Prognose aber z.B. automatisch positiv sein, ansonsten wäre man schlechter gestellt ggü. Personen die SGB II-Leistungen erhalten und den Leistungsbezug nicht zu vertreten haben.
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