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Antragsformular für Au-Pair Aufenthaltstitel beantragen (Gelesen: 347 mal)
Themen Beschreibung: Hilfe gebraucht 😅
Knuffilein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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06.05.2024 um 15:54:15
 
Hallo ihr lieben,

Ich habe mein Termin für den Aufenthaltstitel als au-pair am 13 Mai und muss den Antragsformular ausfüllen es gibt aber etwas was ich nicht verstehe.. es gibt eine Frage bei der gesagt wird „Wird der ständige Wohnort außerhalb der Bundesrepublik Deutschlands bei behalten“ und nur ja oder nein als ankreuzen.

Was soll ich da ankreuzen ich habe in meinem Heimatland keine eigene Wohnung sondern die von meine Eltern aber wenn ich nein ankreuze mache ich mir sorgen das sie mein Aufenthaltstitel ablehnen da, dass au-pair Jahr nur 1 Jahr geht und das die Ausländerbehörde denkt sie hat jetzt schon die Absicht hier für immer zu bleiben.

hat jemand auch so ein Antrag von euch ausgefüllt und was habt ihr bei der Frage angekreuzt?

Liebe Grüße!
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SimonB
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Antwort #1 - 06.05.2024 um 16:49:33
 
Zitat:
mein Termin für den Aufenthaltstitel als au-pair am 13 Mai

Da kann doch schon wieder was nicht stimmen.
Du hast doch schon längst dein Visum und bist auch schon in D.
ich bin am 05.03 mit meinem Au-Pair Visa nach Deutschland eingereist
Das hast du hier am 22.3. geschrieben.

Zitat:
Was soll ich da ankreuzen 

Natürlich behältst du deinen Wohnsitz bei deinen Eltern.
Also kannst du nur JA ankreuzen.



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Knuffilein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 06.05.2024 um 17:23:16
 
SimonB schrieb am 06.05.2024 um 16:49:33:
Da kann doch schon wieder was nicht stimmen.
Du hast doch schon längst dein Visum und bist auch schon in D.
ich bin am 05.03 mit meinem Au-Pair Visa nach Deutschland eingereist
Das hast du hier am 22.3. geschrieben.

Natürlich behältst du deinen Wohnsitz bei deinen Eltern.
Also kannst du nur JA ankreuzen.





Ich habe mein Visum für 6 Monate bekommen in der Zeit muss ich ein Aufenthaltstitel für weitere 6 Monate beantragen damit es 12 sind also 1 Jahr.

Das Problem ist das ich kein Kontakt zu meine Eltern habe und nach dem au-pair Jahr eine Ausbildung beginnen möchte aber meine Sorge ist wie gesagt falls ich “nein” ankreuze sie mir kein Aufenthaltstitel geben.
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SimonB
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Antwort #3 - 06.05.2024 um 18:28:07
 
Zitat:
Ich habe mein Visum für 6 Monate bekommen

Ja, das stimmt und sorry, ich bin wohl bei deinen diversen Fragen für andere Nordmazedonierinnen durcheinander gekommen.
Du kannst aber nur JA ankreuzen, wenn du jetzt bei der ABH den Termin hast und einen AT für weitere 6 Monate haben willst (für 1 Jahr au pair).
Es ist dein Wohnsitz in N-M. Ob du Kontakt hast oder nicht, es ist deine Wohnadresse dort.
Du brauchst bitte weder hier noch bei der ABH alles erzählen, was du nächstes Jahr vielleicht machen willst.

Es hat doch auch schnell geklappt mit einem Termin bei der ABH, dabei bist du grad mal 2 Monate hier.

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Aras
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Antwort #4 - 07.05.2024 um 12:39:22
 
Ich würde es wahrheitsgemäß mit Nein beantworten.

Ich habe gesucht was sich die Behörden bei der Frage eigentlich denken, aber leider nichts konkretes gefunden.

Wahrscheinlich steht die Frage im Zusammenhang mit der Rückkehrberechtigung im Rahmen der erstmaligen(!) Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, besonders im Rahmen des Visaverfahrens. Also wird es wahrscheinlich damit zusammen hängen, dass bei einer Ablehnung des Antrags auf Erteilung des Aufenthaltstitels man dann schaut ob der Ausländer leicht zurückkehren kann. Hat der Ausländer einen Wohnsitz im Ausland, dann kann die Behörde eine Verlängerung leichter ablehnen und sagen, geh ruhig zurück, hast ja noch deinen Wohnsitz und ein geregeltes Leben.

Bei Aufgabe der Wohnung kann man als Ausländer ggf. etwas mehr Zeit für die Ausreise bekommen, weil man vorher eine Bleibe organisieren muss.

Besonders bei den Au-Pair und Sprachkurs-Aufenthalten macht das ggf. Sinn, weil diese ja zeitlich begrenzt sind. Da kann die Behörde ggf. einem dann vorhalten, den Wohnsitz aufgegeben zu haben obwohl man im Antrag etwas anderes angegeben hat.

Aber jetzt bist du ja schon in Deutschland und arbeitest als Au-Pair. Zudem sollte ja die Ausländerbehörde anhand deiner Akte wissen, dass du von deinen Eltern verschleppt wurdest.

Also einfach Nein und gut.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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lottchen
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Antwort #5 - 07.05.2024 um 17:21:15
 
Zitat:
Ich habe mein Termin für den Aufenthaltstitel als au-pair am 13 Mai und muss den Antragsformular ausfüllen

Das heißt Du nimmst den Antrag mit zum Termin am 13.Mai? Dann würde ich diesen Punkt frei lassen und zum Termin mit dem Bearbeiter drüber sprechen bevor Du da was ankreuzt und den Antrag abgibst.
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Knuffilein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 07.05.2024 um 21:11:30
 
lottchen schrieb am 07.05.2024 um 17:21:15:
Das heißt Du nimmst den Antrag mit zum Termin am 13.Mai? Dann würde ich diesen Punkt frei lassen und zum Termin mit dem Bearbeiter drüber sprechen bevor Du da was ankreuzt und den Antrag abgibst.


Das werde ich so machen  Smiley
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