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Schengen Besuchervisum (Thailand) (Gelesen: 314 mal)
JMKR
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i4a rocks!


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24.04.2024 um 07:20:06
 
Hallo,

ich kenne seit 3 Monaten eine Thailänderin und war jetzt auch 23 Tage bei ihr in Bangkok bzw. 3 Tage davon waren wir in Krabi und ihren Vater habe ich auch schon kennengelernt.

Ich würde sie nun gerne für den Sommer nach Deutschland einladen. Wir hatten da an vielleicht 6 Wochen gedacht, ich weiß nicht ob das für ein erstes Visum zu lange ist….

Ich habe bald meinen Termin für die VE und das sollte auch gut klappen.

Was mir allerdings Sorgen bereitet ist die Sache mit der Rückkehrbereitschaft.

-Sie hat ein Regelmäßiges Einkommen, wird aber von ihrem Arbeitgeber keine Erlaubnis bekommen zu gehen und dann wiederzukommen.

-Sie möchte im August studieren an der Universität der thailändischen Handelskammer. Da bekommt sie aber nicht einfach eine Studienbescheinigung durch Einschreibung. Im voraus müsste sie Studiemgebühren zahlen und würde laut Uni erstmal nur so eine Art Quittung bekommen.

-Sie hat eine Tochter, die allerdings bei den Großeltern in der Provinz lebt.

-Sie kümmert sich um ihren Vater wenn der zu Krankenhausterminen muss. Keine Ahnung ob das Hilfreich ist oder gar nichts bringt fürs Visum.

-Sie hat einen länger laufenden Mietvertrag auch über das Visum hinaus und sie besitzt einen Roller. Immobilienbesitz hat sie keinen.

Was könnte man noch tun um das ganze Paket aufzubessern? Würde es etwas bringen wenn ich mit ihr für einen Urlaub zurück Reise? (Wir belege ich das, reicht eine Flugreservierung?)

Danke schonmal für eventuelle Antworten/Tipps

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lottchen
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Antwort #1 - 24.04.2024 um 10:09:42
 
JMKR schrieb am 24.04.2024 um 07:20:06:
Sie hat ein Regelmäßiges Einkommen, wird aber von ihrem Arbeitgeber keine Erlaubnis bekommen zu gehen und dann wiederzukommen.

Also wird sie was tun falls sie die 6 Wochen nach D kommt? Kündigen und sich nach der Rückreise einen neuen Job suchen?

Ein gute Argument für die Rückkehrbereitschaft ist wenn der Arbeitgeber schriftlich bestätigt, dass Frau X seit Y Jahren bei ihm arbeitet und er ihr in der Zeit von - bis Urlaub gibt (weil sie wichtig für die Firma ist) und danach das Arbeitsverhältnis normal weiterläuft. Wenn sie ein solches Schreiben mit Stempel und Unterschrift nicht bekommen kann ist der Job kein wirkliches Argument für die Rückkehrbereitschaft.
Die Tochter wäre es eigentlich, aber dazu müsste sie bei ihr leben und nur für die Dauer des Deutschlandaufenthaltes bei den Großeltern untergebracht werden. Die Frage ist, ob sie irgendwelche Unterlagen einreichen will/muss, wo der dauerhafte Wohnort der Tochter drauf steht. Wenn nicht könnte man das so drehen...
Das geplante Studium ist auch kein Grund, denn Nachweise dafür kann sie nicht liefern.

Ich würde es einfach versuchen. Das Visum beantragen und im Anschreiben eben reinschreiben: Job und Mietvertrag vorhanden, Tochter in Thailand, kümmert sich um Vater, Studium ab August an der und der Schule geplant....Eben alle Argumente zusammensuchen, die man hat. Auch wenn man natürlichh viel Schreiben kann wenn der Tag lang ist. Nachweise kann sie so gut wie keine vorlegen. Vielleicht klappt es ja trotzdem.

JMKR schrieb am 24.04.2024 um 07:20:06:
Würde es etwas bringen wenn ich mit ihr für einen Urlaub zurück Reise?

Darin sehe ich keinen Vorteil. 
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JMKR
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Antwort #2 - 24.04.2024 um 10:47:07
 
Ich habe von einer deutschsprachigen Visa Agentur sagen lassen dass die Thais schwer so einen langen Urlaub bekommen weil dann einfach lieber jemand neues eingestellt wird und die Botschaft wisse das.
Und das mit dem Rückflug solle gut sein.

Wie machen denn die Leute das bei erfolgreichen Visas, ich kann mir kaum vorstellen dass da jeder so idiotensichere Gründe für eine Rückkehr vorweisen kann…
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Aras
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Antwort #3 - 24.04.2024 um 11:07:38
 
Man backt einfach kleinere Brötchen. Also nicht 6 Wochen sondern 2 Wochen.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #4 - 24.04.2024 um 11:11:14
 
JMKR schrieb am 24.04.2024 um 10:47:07:
Ich habe von einer deutschsprachigen Visa Agentur sagen lassen....

Sollte Dir das nicht besser Deine Freundin sagen? Sie muss doch wissen wie ihr Chef (und nicht irgendein anderer Chef) reagiert wenn sie mit so einem Ansinnen kommt. Es ist doch auch ein Unterschied, ob sie eine von 100 Näherinnen in der Firma ist oder ob sie die Leiterin der Buchhaltung dort ist. Also welche Position sie hat und ob sie leicht ersetzbar ist.

JMKR schrieb am 24.04.2024 um 10:47:07:
Wie machen denn die Leute das bei erfolgreichen Visas,

Bei "normalen" Leuten - keine Ahnung. Reiche und/oder hochqualifizierte Leuten haben auch meistens eine Visahistorie, reisen ohnehin viel rum (privat und/oder dienstlich) und können eben ihre Rückkehrbereitschaft dadurch nachweisen.   
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Antwort #5 - 24.04.2024 um 11:19:28
 
Sie arbeitet in Bangkok im Accounting, der Arbeitgeber gibt ihr nur eine Arbeitsbestätigung aber ein Urlaub wird nicht gewährt. Auch kein kürzerer.

Ich habe ihr gesagt ich leihe / schenke ihr die restlichen Studiengebühren damit sie die Anmeldung abschließt und den Wisch bekommt aber da ist noch ihr Stolz im Weg das alleine zu schaffen…
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Antwort #6 - 24.04.2024 um 11:57:30
 
JMKR schrieb am 24.04.2024 um 11:19:28:
Ich habe ihr gesagt ich leihe / schenke ihr die restlichen Studiengebühren damit sie die Anmeldung abschließt und den Wisch bekommt aber da ist noch ihr Stolz im Weg das alleine zu schaffen…


Vielleicht gilt dein Vorschlag sogar als beleidigend, weil ehrenrührig. Bringt sie ggf. sogar in ein Abhängigkeitsverhältnis, weil du ihr Geld gegeben hast, und du ggf. sogar Gegenleistungen bei ihrem Besuch bei dir verlangen könntest. Ihr seid nicht verheiratet, wo solche Geldtransfers üblich sind.

JMKR schrieb am 24.04.2024 um 07:20:06:
-Sie hat ein Regelmäßiges Einkommen, wird aber von ihrem Arbeitgeber keine Erlaubnis bekommen zu gehen und dann wiederzukommen.

Wieviel hat denn ein Thailänder normalerweise Urlaub? Wer sagt, dass der Arbeitgeber sich hier sperrt? Vielleicht ist der Grund nur vorgeschoben?

JMKR schrieb am 24.04.2024 um 07:20:06:
-Sie möchte im August studieren an der Universität der thailändischen Handelskammer. Da bekommt sie aber nicht einfach eine Studienbescheinigung durch Einschreibung. Im voraus müsste sie Studiemgebühren zahlen und würde laut Uni erstmal nur so eine Art Quittung bekommen.

Und ein nicht angefangenes Studium soll was nachweisen?

JMKR schrieb am 24.04.2024 um 07:20:06:
-Sie hat eine Tochter, die allerdings bei den Großeltern in der Provinz lebt.

Und diese Tochter ist wie alt? Und sie ist bereit ihre Tochter 6 Wochen nicht zu sehen?

JMKR schrieb am 24.04.2024 um 07:20:06:
-Sie kümmert sich um ihren Vater wenn der zu Krankenhausterminen muss. Keine Ahnung ob das Hilfreich ist oder gar nichts bringt fürs Visum.

Wie abhängig ist der Vater, wenn die Tochter 6 Wochen nicht vor Ort sein muss?!

JMKR schrieb am 24.04.2024 um 07:20:06:
-Sie hat einen länger laufenden Mietvertrag auch über das Visum hinaus und sie besitzt einen Roller. Immobilienbesitz hat sie keinen.

Einen Mietvertrag kann man kündifgen, Immobilienbesitz kann man veräußern. Es kommt darauf an, ob der Ausländer ein stabiles Leben hat und einen Anreiz hat zurückzukehren. Jemand der in Deutschland in Duisburg Obermarxloh lebt hat bestimmt weniger Anreiz zurückzukehren, als wenn er in Düsseldorf Königsallee lebt. Genau das gleiche in Thailand. Da kannst du eine Eigentumswohnung in Rotlichtviertel in Bangkok haben und ne schlechtere Rückkehrperspektive haben, als wenn du direkt neben dem Könikspalast in einer Mietwohnung wohnst.

JMKR schrieb am 24.04.2024 um 07:20:06:
Was könnte man noch tun um das ganze Paket aufzubessern? Würde es etwas bringen wenn ich mit ihr für einen Urlaub zurück Reise? (Wir belege ich das, reicht eine Flugreservierung?)

Und was soll das beweisen? Es wird sich nur die Frage aufdrängen, wieso ihr nicht heiratet.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #7 - 24.04.2024 um 12:32:35
 
Minimalanspruch sind 6 Tage Urlaub, sie hat meines Wissens nicht viel mehr, vielleicht 10 Tage. Sonst hätte sie ja noch Urlaub genommen während meines Besuchs, so hatten wir nur die offiziellen Feiertage zu Songkran.

Sie wohnt zur Miete bei Phra Khanong das ist meines Wissens kein Rotlicht Hotspot.

Sie fährt alle paar Wochen nach Surin zu Vater und Tochter(8 Jahre), ich weiß nicht wie genau die Botschaft da alles nachprüft.

Würde eine Anmeldung bei einem Präsenzkurs am Goethe Institut mit Start nach der Rückkehr helfen?

Soll ich sie doch überreden mit meiner Hilfe die Uni Einschreibung zu machen? Kostenpunkt 22500 Baht.
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