dr-er schrieb am 20.04.2024 um 19:25:06:Kann man von der Tatsache, dass der Kapitel "Überschreiten der Außengrenzen und Einreisevoraussetzungen" heisst, den Schluss ziehen, dass diese Regel für die Reisen innerhalb des Schengenraums nicht gilt?
Nö!

Man kann davon ausgehen, dass diese Fundstelle für das Überschreiten der Binnengrenzen keine Regelung trifft.
Da
ich aber keine andere Stelle gefunden habe, habe ich darauf aufmerksam gemacht,
(i) wo eine solche Formulierung überhaupt steht,
(ii) welche Fälle sie regelt (und indirekt: welche nicht!) und
(iii) dass es nicht auszuschließen ist, dass irgendwo eine nationale Regelung sich daran anlehnt.
Will sagen:
Wäre ich als theoretischer Drittstaater mit aktuell gültigem deutschem
AT und nur noch zwei Wochen gültigem Pass z.B. in Österreich unterwegs und mir käme ein österreichischer Polizist mit "Pass nicht mehr lange genug gültig", dann würde ich ihn mit genau dieser Begründung nach einer nationalen Regelung fragen.
Hätte die A...karte, wenn es eine solche Regelung gibt.
Und würde durch meine Fragen dieselbe Karte ihm überreichen, wenn es keine Regelung gibt.
Und ich hätte mir die ganze Schreiberei sparen können, wenn jetzt jemand kommt und hier eine mir bisher unbekannte EU-Regelung zu diesem Thema verlinkt