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Reisen im Schengenraum mit deutschen Aufenthaltstiel (Gelesen: 348 mal)
dr-er
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20.04.2024 um 11:21:24
 
Gilt es für die Inhabern von deutschen Aufenthaltstitel die Regel, wonach ihr Reisepass mindestens noch drei Monate nach der geplanten Ausreise aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten gültig sein muss oder darf man bis zum Ende der Gültigkeit des Passes im Schengenraum reisen?

Ich frage, weil für die Inhabern von deutschen Aufenthaltstitel  offensichtlich keine "geplante Ausreise aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten" normalerweise vorliegt.
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Petersburger
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Antwort #1 - 20.04.2024 um 16:59:16
 
Wenn wir mal gemeinsam nachschauen, wo die Regel denn überhaupt steht, dann finden wir den Schengener Grenzkodex, konkret Artikel 6.

Dort steht das Ganze im KAPITEL I - Überschreiten der Außengrenzen und Einreisevoraussetzungen

Weiter finden wir, dass in Art. 6 (1) a i) die von Dir genannte Regel steht - aber es geht erkennbar um das Überschreiten von Außengrenzen zu Kurzaufenthalten

Dann gehen wir zu Artikel 6 (5) und sehen, dass Inhabern nationaler AT, deren Pass nicht mehr lange genug gültig ist, die Einreise zur Durchreise in den Ausstellerstaat des nationalen AT gestattet ist.

Das ist der sichere Boden für Aussagen, er hilft uns aber nicht weiter für Kurzaufenthalte ohne Überschreiten der Außengrenzen.

Hier kann also IMHO höchstens noch eine Regelung nach nationalem Recht greifen, falls sich der betreffende Mitgliedstaat die Mühe gemacht hat, diesen seltenen Fall national zu regeln.
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dr-er
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Antwort #2 - 20.04.2024 um 19:25:06
 
Petersburger schrieb am 20.04.2024 um 16:59:16:
Wenn wir mal gemeinsam nachschauen, wo die Regel denn überhaupt steht, dann finden wir den Schengener Grenzkodex, konkret Artikel 6.

Dort steht das Ganze im KAPITEL I - Überschreiten der Außengrenzen und Einreisevoraussetzungen

Weiter finden wir, dass in Art. 6 (1) a i) die von Dir genannte Regel steht - aber es geht erkennbar um das Überschreiten von Außengrenzen zu Kurzaufenthalten

Dann gehen wir zu Artikel 6 (5) und sehen, dass Inhabern nationaler AT, deren Pass nicht mehr lange genug gültig ist, die Einreise zur Durchreise in den Ausstellerstaat des nationalen AT gestattet ist.

Das ist der sichere Boden für Aussagen, er hilft uns aber nicht weiter für Kurzaufenthalte ohne Überschreiten der Außengrenzen.

Hier kann also IMHO höchstens noch eine Regelung nach nationalem Recht greifen, falls sich der betreffende Mitgliedstaat die Mühe gemacht hat, diesen seltenen Fall national zu regeln.


Hallo Petersburger! Vielen Dank für dein Kommentar!

Kann man von der Tatsache, dass der Kapitel "Überschreiten der Außengrenzen und Einreisevoraussetzungen" heisst, den Schluss ziehen, dass diese Regel für die Reisen innerhalb des Schengenraums nicht gilt?
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reinhard
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Antwort #3 - 20.04.2024 um 20:50:39
 
Ja.

Soweit ich weiß, gibt es da keine Regeln zu einer längeren Gültigkeit des Passes. Eine armenische Bekannte von mir hat mal die dänische Polizei gefragt, die antwortete: "Das ist uns völlig egal."
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Petersburger
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Antwort #4 - 20.04.2024 um 22:56:08
 
dr-er schrieb am 20.04.2024 um 19:25:06:
Kann man von der Tatsache, dass der Kapitel "Überschreiten der Außengrenzen und Einreisevoraussetzungen" heisst, den Schluss ziehen, dass diese Regel für die Reisen innerhalb des Schengenraums nicht gilt?

Nö!  Laut lachend

Man kann davon ausgehen, dass diese Fundstelle für das Überschreiten der Binnengrenzen keine Regelung trifft.

Da ich aber keine andere Stelle gefunden habe, habe ich darauf aufmerksam gemacht,
(i) wo eine solche Formulierung überhaupt steht,
(ii) welche Fälle sie regelt (und indirekt: welche nicht!) und
(iii) dass es nicht auszuschließen ist, dass irgendwo eine nationale Regelung sich daran anlehnt.

Will sagen:
Wäre ich als theoretischer Drittstaater mit aktuell gültigem deutschem AT und nur noch zwei Wochen gültigem Pass z.B. in Österreich unterwegs und mir käme ein österreichischer Polizist mit "Pass nicht mehr lange genug gültig", dann würde ich ihn mit genau dieser Begründung nach einer nationalen Regelung fragen.

Hätte die A...karte, wenn es eine solche Regelung gibt.
Und würde durch meine Fragen dieselbe Karte ihm überreichen, wenn es keine Regelung gibt.


Und ich hätte mir die ganze Schreiberei sparen können, wenn jetzt jemand kommt und hier eine mir bisher unbekannte EU-Regelung zu diesem Thema verlinkt  Zwinkernd
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dr-er
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Antwort #5 - 21.04.2024 um 00:37:10
 
Gibt es in Deutschland eine nationale Regelung zur Gültigkeitsdauer von Reisepässen für Personen, die einen Aufenthaltstitel eines anderen Schengenlandes besitzen?
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dr-er
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Antwort #6 - 21.04.2024 um 00:39:41
 
reinhard schrieb am 20.04.2024 um 20:50:39:
Ja.

Soweit ich weiß, gibt es da keine Regeln zu einer längeren Gültigkeit des Passes. Eine armenische Bekannte von mir hat mal die dänische Polizei gefragt, die antwortete: "Das ist uns völlig egal."


Danke für diese Info!
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