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Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ohne Meldeadresse (Gelesen: 274 mal)
SummerGreece
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ohne Meldeadresse
18.04.2024 um 16:29:07
 
Guten Tag,
folgende Situation: türkischer Staatsbürger hat ein Kind mit seiner deutschen Frau, bekommt aufgrund dessen eine 1-jährige Aufenthaltserlaubnis. Vor dem Ablauf kommt es zur Trennung von der Ehefrau, Auszug aus der gemeinsamen Wohnung mit der Absicht zurück in die Türkei zu gehen, was auch beim Einwohnermeldeamt so vermerkt wird.  Er bleibt aber trotzdem in Deutschland, lebt bei Bekannten, hat keinen offiziellen Job und keine Meldeadresse. Die Aufenthaltserlaubnis ist vor einem Monat abgelaufen. Jetzt möchte er sie doch noch verlängern, weil er ja ein deutsches Kind hat.  Wie stehen die Chancen, dass sie verlängert wird ?

VG, Summer
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Aras
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Beiträge: 3.795

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 18.04.2024 um 18:02:10
 
In deinem Text ging es jetzt nur um den Türken. Aber es geht nicht um den Türken sondern um das Kind. Nicht weil er der Vater eines deutschen Kindes könnte eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden sondern weil es dem Interesse des Kindes ist mit seinem Vater groß zu werden.

Man wird sich fragen, seit wann der Ehemann/Vater ausgezogen hat, und seitdem weiterhin Teil des Lebens des Kindes ist. Sagen wir es mal hart: Wenn der Vater sich seit einem halben Jahr getrennt hat und seitdem das Kind nicht mal besucht hat, dann sollte er lieber die Rückflugtickets beschaffen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Puncherfaust
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i4a rocks!


Beiträge: 221

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #2 - 18.04.2024 um 19:09:50
 
Einmal das was Aras sagt. Er muss schon einen Umgang mit dem Kind haben wenn er vom Kind ableitend eine AE haben will.

Unabhängig davon sollte er sich aber schlichtweg anmelden. Es gibt eine Meldepflicht.
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SummerGreece
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 18.04.2024 um 19:29:50
 
Das wäre der Mutter des Kindes sehr recht, wenn er sich Rückflugtickets kaufen müsste   Laut lachend
Zum Thema Kind: er besucht das Kind. Die Betonung liegt auf "besuchen". Er kommt vorbei, wenn er grade Lust hat, hält sich nicht an vereinbarte Besuchszeiten, sagt auch nicht Bescheid, dass er nicht kommen kann.   Wenn er  kommt vorbei, spielt mit ihm 1-2 Stunden oder geht mit ihm Spazieren(das Kind ist 1,5). Kümmert sich aber sonst gar nicht. Wenn das Kind während dieser Besuche hungrig ist, muss die Mutter es füttern, die Mutter muss das Kind umziehen usw. Die ganze Arbeit/Last bleibt also bei der Mutter, auch wenn sie ein geteiltes Sorgerecht haben. Er hat das Kind noch nie gebadet, gefüttert, ins Bett gebracht, auch als er mit der Mutter des Kindes zusammengelebt hat. Das wird die Ausländerbehörde aber wahrscheinlich nicht interessieren. Solange er das Kind besucht ist er ein toller Vater  Zwinkernd
Ach und er zahlt sogar Unterhalt. Woher das Geld kommt weiss die Mutter nicht.
Anmelden kann er sich nicht , weil er ja keine Wohnung hat. Eine Wohnung kann er nicht finden, weil er keinen Job hat. Und seine Bekannten können ihn nicht bei sich anmelden. Die Mutter des Kindes möchte ihn unter keinen Umständen wieder bei sich anmelden.
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