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Integrationskurs (Gelesen: 770 mal)
Themen Beschreibung: Anteilige Kostenerstattung nur nach Mindestanzahl von Sprachmodulen?
Rubangame
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i4a rocks!


Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Integrationskurs
09.04.2024 um 19:01:39
 
Hallo zusammen,

mein Mann (Aufenthaltserlaubnis durch Eheschließung) hat eine Teilnahmeverpflichtung zum Integrationskurs bekommen. So weit, so nachvollziehbar - zwar kann er sich mittlerweile recht gut auf deutsch verständigen, ausbaufähig sind die Sprachkenntnisse natürlich trotzdem. Er hat dann bei einer Sprachschule der von der AB mitgeschickten Liste einen Einstufungstest gemacht mit dem Ergebnis, dass er nur Module 5 und 6 (von insgesamt 6) machen muss. Die Sekretärin der Sprachschule teilte mir dann mit, dass bei nur zwei Sprachmodulen die Erstattung von 50% der Kosten (wenn er in weniger als 2 Jahren fertig ist) nicht erfolgen werde, da für eine Erstattung mindestens 3 Sprachmodule notwendig seien. Hierzu kann ich jedoch nirgends eine Information finden. Kann mir hier jemand auf die Sprünge helfen? Es ist doch ein bisschen absurd, dass er nun für (zu) fortgeschrittene Kenntnisse bestraft wird - für die beiden Module zahlen wir nun ohne die Erstattung 130€ mehr als für 3 Module (mit den 50% Erstattung) 🤔

Viele Grüße!
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i4a rocks!


Beiträge: 48

Benztown, Baden-Württemberg, Germany
Benztown
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #1 - 22.05.2024 um 19:44:56
 
Da kann Dir/Euch am Besten die Hotline beim BAMF helfen...
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