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Minderjähriger verheirateter und Ehegattin-Nachzug (Gelesen: 417 mal)
Rike_SH
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Minderjähriger verheirateter und Ehegattin-Nachzug
17.04.2024 um 10:10:12
 
Ein Vater stellt einen Asylantrag, sein minderjähriger verheirateter Sohn kommt nach und wohnt jetzt mit dem Vater in einer Erstaufnahmeeinrichtung.

Der 17-jährige Sohn möchte später sein Frau (ebenfalls 17 Jahre) über Familiennachzug nach Deutschland holen wenn möglich.

1. Kann der 17-jährige überhaupt den Asylantrag des Vaters mitmachen und Familienasyl bekommen, da er verheiratet ist?
2. Ist es besser für das Nachholen der Frau, wenn er selber einen Asylantrag stellt?
3. Ist es ein Problem, dass die beiden bei der Heirat ca. 16 Jahre alt waren (Heiratsurkunde liegt vor)?
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reinhard
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Beiträge: 15.204

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 17.04.2024 um 12:11:33
 
Familienasyl gibt es nur für minderjährige ledige Kinder.

Er muss einen eigenen Asylantrag stellen und eine eigene Verfolgung nachweisen.

Die Heirat ist erstmal gültig, ein Visum können allerdings nur Volljährige bekommen. Dazu muss er als Flüchtling anerkannt sein und das Visum innerhalb der Frist anmelden (fristwahrende Anzeige).

Es wird aber bestimmt eine kritischer Blick auf die Ehe geworfen, sowohl von der Botschaft als auch von der Ausländerbehörde.
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Rike_SH
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i4a rocks!


Beiträge: 4

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 18.04.2024 um 13:10:29
 
Danke dir Reinhard für die schnelle Antwort!
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