Tina Cmr schrieb am 23.03.2024 um 01:45:33:In meiner Stadt gibt es jetzt Probleme die Ehe anerkennen zu lassen.
Das ist auch eine unsinnige Forderung.
Es gibt schlicht keine formale Anerkennung (=keine festgelegte und zwingend zu durchlaufende Prozedur mit abschließend erteiltem Dokument) einer im Ausland geschlossenen Ehe, die von irgendwem gefordert werden könnte.
Das Standesamt kann daher nur
a) nichts tun oder
b) die im Ausland geschlossene Ehe auf Euren Antrag hin in Deutschland beurkunden - das ist die sogenannte Nachbeurkundung
Letzteres erfolgt dann auf Eure Kosten und dauert die entsprechende Zeit.
Tina Cmr schrieb am 23.03.2024 um 01:45:33:und da haben sie von Anfang an direkt auf stur gestellt.
Ist das Deine Einstellung zum Gehörten?
Wenn von einer Behörde etwas gefordert wird, was sie nicht kann, was erwartest Du?
Tina Cmr schrieb am 23.03.2024 um 01:45:33:Ich möchte die Ehe gar nicht mehr nachbeurkunden lassen, da weiß ich dass erst alles zur Urkundenüberprüfung geschickt werden muss, möchte sie nur anerkennen lassen.
Also möchtest Du das Unmögliche.
Tina Cmr schrieb am 23.03.2024 um 01:45:33:D.h. meinen Familienstand und Steuerklasse ändern lassen.
Das ist etwas ganz Anderes als eine "Anerkennung der Eheschließung".
Schriftliche Aufforderung an das Bürgerbüro, die erforderliche Eintragung im Melderegister vorzunehmen und etwaige Zweifel durch eigene Nachforschungen, ggf. im Rahmen der Amtshilfe, selbst auszuräumen. Mit realistischer Fristsetzung und der Aufforderung, ggf. einen begründeten Ablehnungsbescheid auszufertigen.
Einen solchen Ablehnungsbescheid kann man dann entsprechend angreifen.
Keine Gespräche, nichts Mündliches - das ist nicht nachweisbar.
Nur schriftlich!