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Nachbeurkundung der Geburt in der RSFSR – UdSSR oder Russische Föderation? (Gelesen: 1.273 mal)
upbeat_panda
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i4a rocks!


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19.01.2024 um 00:42:04
 
Hallo zusammen,

ich bin deutscher Staatsbürger und beantrage derzeit eine Nachbeurkundung meiner Geburt, die in der UdSSR stattgefunden hat. Interessanterweise ist auf meiner Geburtsurkunde nicht die UdSSR, sondern nur die RSFSR, eine der Sowjetrepubliken, angegeben.

Ich frage mich nun, was in einem solchen Fall auf der deutschen Geburtsurkunde als Geburtsland eingetragen werden sollte. Sollte es die UdSSR sein oder die Russische Föderation, da letztere der Rechtsnachfolger der RSFSR ist?

Die Angabe von RSFSR macht meine Sicht nach am wenigsten Sinn, eine offizielle Regelung dazu habe ich aber nicht gefunden
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Aras
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Antwort #1 - 19.01.2024 um 01:12:32
 
Ist es tatsächlich für dich wichtig, dass dort RSFSR statt UdSSR steht?

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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upbeat_panda
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #2 - 19.01.2024 um 01:22:44
 
Aras schrieb am 19.01.2024 um 01:12:32:
Ist es tatsächlich für dich wichtig, dass dort RSFSR statt UdSSR steht?



Ich möchte mögliche Probleme aufgrund nicht übereinstimmender Daten vermeiden.

RSFSR steht in meiner sowjetischen Geburtsurkunde. In meinem russischen Reisepass stand UdSSR, aber ich habe ihn nicht mehr. Die deutsche Geburtsurkunde ist noch nicht ausgestellt.
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lottchen
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Antwort #3 - 19.01.2024 um 09:34:11
 
Hast Du denn überhaupt eine Einfluß darauf, was in der deutschen Urkunde eingetragen wird? Da wird wohl die Übersetzung der vorhandenen Urkunde entscheidend sein. Selbst wenn das inhaltlich tatsächlich falsch sein sollte werden die deutschen Behörden das eher nicht korrigieren, oder hast Du da andere Informationen?
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Antwort #4 - 24.01.2024 um 13:44:38
 
lottchen schrieb am 19.01.2024 um 09:34:11:
Hast Du denn überhaupt eine Einfluß darauf, was in der deutschen Urkunde eingetragen wird? Da wird wohl die Übersetzung der vorhandenen Urkunde entscheidend sein. Selbst wenn das inhaltlich tatsächlich falsch sein sollte werden die deutschen Behörden das eher nicht korrigieren, oder hast Du da andere Informationen?


Ich möchte die bestehenden Regeln verstehen. Mein örtliches Standesamt ist sich auch nicht sicher und klärt gerade die Sache von seiner Seite aus. Es muss etwas geben, da so viele Menschen aus der ehemaligen UdSSR nach Deutschland gezogen sind.

Das Einzige, was ich online gefunden habe, ist eine Präsentation des Standesamtes Thüringen, und die verwenden tatsächlich die Russische Föderation für eine Person, die in den 1970er Jahren geboren wurde, als es diesen Staat noch nicht gab.

Zum Verständnis: Die RSFSR in der UdSSR war wie Hessen in Deutschland. Es war kein unabhängiger Staat, sondern ein Teil eines größeren Konstrukts.
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Petersburger
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Antwort #5 - 24.01.2024 um 14:15:44
 
Ich verstehe gerade Dein Problem nicht. Überhaupt nicht.

In sowjetischen Geburtsurkunden habe ich noch nie die Staatsangehörigkeit des Kindes eingetragen gesehen, sondern nur den Geburtsort.

Und den eben nach Verwaltungseinheiten.

Z.B. Siedlung X im Rayon Y in Oblast/Kraj Z in der Sowjetrepublik A


Was genau ist also Dein Problem?
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upbeat_panda
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Antwort #6 - 24.01.2024 um 16:06:05
 
Petersburger schrieb am 24.01.2024 um 14:15:44:
Ich verstehe gerade Dein Problem nicht. Überhaupt nicht.

In sowjetischen Geburtsurkunden habe ich noch nie die Staatsangehörigkeit des Kindes eingetragen gesehen, sondern nur den Geburtsort.

Und den eben nach Verwaltungseinheiten.

Z.B. Siedlung X im Rayon Y in Oblast/Kraj Z in der Sowjetrepublik A


Was genau ist also Dein Problem?


Nachdem ich die Unterlagen eingereicht hatte, meldete sich das Standesamt bei mir und teilte mir mit, dass es eine Unstimmigkeit gebe, weil in der Geburtsurkunde RSFSR, Moskau, steht und ich im Antragsformular UdSSR, Moskau, geschrieben hatte, da sie auch nach der Adresse meiner Eltern zum Zeitpunkt meiner Geburt gefragt hatten. Jetzt prüft das Standesamt, welchen Ort sie nun in die deutsche Geburtsurkunde eintragen sollen, RSFSR, UdSSR oder Russische Föderation. Ich würde auch gerne verstehen, was das Richtige ist. Ist es jetzt klarer?
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Aras
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Antwort #7 - 24.01.2024 um 16:45:57
 
Naja. Es gilt PSt-VwV A2.1

Zitat:
A 2.1 Ortsangaben

A 2.1.1 Orte sind so einzutragen, dass sie später jederzeit ohne Schwierigkeiten ermittelt werden können.

A 2.1.2 Für Orte im Inland ist die amtliche Gemeindebezeichnung einzutragen. Bei gleichnamigen Gemeinden ist zur näheren Kennzeichnung der Verwaltungsbezirk (Kreis) hinzuzufügen.

A 2.1.3 Für die Eintragung von Orten im Ausland ist die im betreffenden Staat übliche Bezeichnung zu verwenden und, sofern eine nähere Kennzeichnung durch Hinzufügung des Verwaltungsbezirks oder einer geographischen Bezeichnung (z.B. Gebirge, Fluss) nicht ausreicht, daneben der Staat zu vermerken. Ist im Inland eine deutsche Bezeichnung üblich, so ist diese einzutragen; die fremde Bezeichnung kann in Klammern hinzugefügt werden. Gibt es für eine Ortsbezeichnung keine hier gebräuchliche lateinische Schreibweise und ist der Ortsname auch in den vorgelegten urkundlichen Nachweisen nur in anderen als lateinischen Schriftzeichen wiedergegeben, ist der Name so weit wie möglich durch Transliteration wiederzugeben; hierbei sind die Normen der Internationalen Normenorganisation (ISO) anzuwenden. Ist eine Transliteration nicht möglich, so sind Namen und sonstige Wörter nach ihrem Klang und den Lautregeln der deutschen Rechtschreibung (phonetische Umschrift) einzutragen.

A 2.1.4 Haben Orte durch Umbenennung, Zusammenschluss oder Eingliederung eine andere Bezeichnung erhalten und wird bei Eintragungen in Personenstandsregistern und bei der Ausstellung von Personenstandsurkunden bei
der Angabe des Ereignisortes auf Einträge vor der Umbenennung, dem Zusammenschluss oder der Eingliederung Bezug genommen, ist der
zur Zeit des Eintritts des damaligen Personenstandsfalls geltende Name einzutragen; bei Orten im Inland soll, bei anderen Orten kann der
neue Name unter Voranstellung des Wortes „jetzt“ hinzugefügt werden. Dies gilt entsprechend, wenn die Bezeichnung des Standesamts geändert worden ist. Bei der Ausstellung von beglaubigten Abschriften aus dem Register
oder beglaubigten Registerausdrucken sind den bei Eintritt des damaligen Personenstandsfalls geltenden Bezeichnungen des Ereignisortes und des Standesamts im Beglaubigungsvermerk die neuen Bezeichnungen unter Voranstellung des Wortes „jetzt“ hinzuzufügen.


Bei Moskau würde also ausreichen das als Moskau zu beurkunden. Auf den Staat kommt es garnicht an.
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Antwort #8 - 24.01.2024 um 16:48:46
 
Aras schrieb am 24.01.2024 um 16:45:57:
Naja. Es gilt PSt-VwV A2.1


Bei Moskau würde also ausreichen das als Moskau zu beurkunden. Auf den Staat kommt es garnicht an.


Leider handelt es sich nicht um Moskau, sondern um eine weniger bekannte Stadt, und die Standesamtsmitarbeiterin will die Republik (?) oder den Staat angeben
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upbeat_panda
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Antwort #9 - 24.01.2024 um 17:27:50
 
Aras schrieb am 24.01.2024 um 16:45:57:
Naja. Es gilt PSt-VwV A2.1


Bei Moskau würde also ausreichen das als Moskau zu beurkunden. Auf den Staat kommt es garnicht an.


Vielen Dank für die Regelung!
Verstehe ich es richtig, dass RSFSR in diesem Fall "Hinzufügung des Verwaltungsbezirks oder einer geografischen Bezeichnung" ist und das Standesamt möglicherweise USSR hinzufügen und/oder jetzt Russische Föderation schreiben kann?

Also
Musterstadt, RSFSR jetzt Russische Föderation
oder
Musterstadt, RSFSR, UdSSSR jetzt Russische Föderation

Habe 2.1.4 mehrmals durchgelesen, leider ist Juristendeutsch nicht meine Stärke
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Petersburger
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Antwort #10 - 24.01.2024 um 17:56:11
 
upbeat_panda schrieb am 24.01.2024 um 16:48:46:
die Standesamtsmitarbeiterin will die Republik (?) oder den Staat angeben

Dann soll sie doch einfach das übernehmen, was in der GU steht.

Verwirrung entstand mithin durch Deine Angabe im Antragsformular, die von der Urkunde abwich.
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