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Anerkennung der in Dänemark geschlossenen Ehe (Gelesen: 2.140 mal)
Tina Cmr
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Anerkennung der in Dänemark geschlossenen Ehe
23.03.2024 um 01:45:33
 
Hallo zusammen,

Mein Mann (gambischer Staatsangehöriger) und ich haben im November in Dänemark geheiratet. In meiner Stadt gibt es jetzt Probleme die Ehe anerkennen zu lassen. Bürgerbüro schickt mich zum Standesamt und da haben sie von Anfang an direkt auf stur gestellt. Ich rede dort gegen die Wand. Ich möchte die Ehe gar nicht mehr nachbeurkunden lassen, da weiß ich dass erst alles zur Urkundenüberprüfung geschickt werden muss, möchte sie nur anerkennen lassen. D.h. meinen Familienstand und Steuerklasse ändern lassen. Überall im Netz, auf sämtlichen Seiten steht, dass in Dänemark geschlossene Ehen in Deutschland anerkannt werden und gültig sind. Nur in meiner Stadt interessiert das niemanden.
Montag hab ich einen Termine beim Bürgermeister, ich weiß einfach nicht mehr was ich machen soll. Zermater mir meinen Kopf und kann schon nicht mehr schlafen  unentschlossen
Hat jemand ne Idee wie ich dem Bürgermeister beibringen kann, dass ich im Recht bin? Bin für jeden Tipp dankbar  Smiley
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 23.03.2024 um 10:32:10
 
Ist dein Mann Asylbewerber? Anerkannter Flüchtling? Ist er Akademiker und hat eine Blaue karte? Ist er geduldet?
Habt ihr vor Kinder zu bekommen?

Je nachdem was für ein Status dein Mann hat, umso besser oder schlechter kann man argumentieren.

Wenn ihr Kinder wollt, wird die geforderte Urkundenüberprüfung eben nur verzögert. Wenn ihr eh keine Kinder plant oder es biologisch nicht möglich ist, dann ist es egal.

Man könnte z.B. mit dem Bürgermeister argumentieren, dass man Melderecht und Personenstandsgesetz getrennt betrachtet. Also die Eheschließung basiert auf der Identität im Reisepass deines Mannes. Das soll man doch bitte für die Registrierung im Melderegister eben akzeptieren. und da ihr Kinder plant, seid ihr offen für die Urkundenüberprüfung und das stößt ihr eben auch an, aber das kann dann solange laufen und nach 1-2 Jahren wäre das eben geklärt.

Nebenbei bemerkt: wenn ihr keine Nachbeurkundung wollt und die Verwaltung fordert diese im Rahmen des Melderechts, dann müsste diese dafür zahlen, weil diese von Amts wegen gem. § 6 Abs. 3 Bundesmeldegesetz das erforschen muss.
Also die Behörde müsste selber für die Kosten aufkommen. Darum kann es sein, dass die euch zur Kostenübernahme drängen wollen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Petersburger
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Antwort #2 - 23.03.2024 um 12:11:02
 
Tina Cmr schrieb am 23.03.2024 um 01:45:33:
In meiner Stadt gibt es jetzt Probleme die Ehe anerkennen zu lassen.

Das ist auch eine unsinnige Forderung.

Es gibt schlicht keine formale Anerkennung (=keine festgelegte und zwingend zu durchlaufende Prozedur mit abschließend erteiltem Dokument) einer im Ausland geschlossenen Ehe, die von irgendwem gefordert werden könnte.

Das Standesamt kann daher nur
a) nichts tun oder
b) die im Ausland geschlossene Ehe auf Euren Antrag hin in Deutschland beurkunden - das ist die sogenannte Nachbeurkundung

Letzteres erfolgt dann auf Eure Kosten und dauert die entsprechende Zeit.

Tina Cmr schrieb am 23.03.2024 um 01:45:33:
und da haben sie von Anfang an direkt auf stur gestellt.

Ist das Deine Einstellung zum Gehörten?
Wenn von einer Behörde etwas gefordert wird, was sie nicht kann, was erwartest Du?

Tina Cmr schrieb am 23.03.2024 um 01:45:33:
Ich möchte die Ehe gar nicht mehr nachbeurkunden lassen, da weiß ich dass erst alles zur Urkundenüberprüfung geschickt werden muss, möchte sie nur anerkennen lassen. 

Also möchtest Du das Unmögliche.

Tina Cmr schrieb am 23.03.2024 um 01:45:33:
D.h. meinen Familienstand und Steuerklasse ändern lassen.

Das ist etwas ganz Anderes als eine "Anerkennung der Eheschließung".

Schriftliche Aufforderung an das Bürgerbüro, die erforderliche Eintragung im Melderegister vorzunehmen und etwaige Zweifel durch eigene Nachforschungen, ggf. im Rahmen der Amtshilfe, selbst auszuräumen. Mit realistischer Fristsetzung und der Aufforderung, ggf. einen begründeten Ablehnungsbescheid auszufertigen.

Einen solchen Ablehnungsbescheid kann man dann entsprechend angreifen.

Keine Gespräche, nichts Mündliches - das ist nicht nachweisbar.
Nur schriftlich!

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Eduard
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Antwort #3 - 24.03.2024 um 00:21:02
 
Petersburger schrieb am 23.03.2024 um 12:11:02:
Das ist auch eine unsinnige Forderung.

Warum so hart, das hier ...
Zitat:
Es gibt schlicht keine formale Anerkennung (=keine festgelegte und zwingend zu durchlaufende Prozedur mit abschließend erteiltem Dokument) einer im Ausland geschlossenen Ehe, die von irgendwem gefordert werden könnte.

... wissen nun mal viele Laien nicht. Und anscheinend hat sich auch weder beim Bürgerbüro noch bem Standesamt jemand die Mühe gemacht, die Rechtslage zu erklären.


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Antwort #4 - 24.03.2024 um 15:56:11
 
Solange ich Klartext über eine Aussage rede und nicht statt dessen über den Sprecher urteile - was ja heutzutage viel zu oft passiert - ist Klartext nichts anderes als Klartext.

Vielleicht nicht zuletzt deswegen so klar, weil auch in diesem Forum schon oft und oft geschrieben wurde, dass es kein "Anerkennungsverfahren" gibt.

Und weil ich lernen musste, dass viel zu oft ohne "weckende" Formulierungen die eigentliche Antwort dann nur in das früher oder von Anderen Gehörte oder in eigene Vorstellungen eingeordnet wurde, statt sie (die Antwort) vollständig wahrzunehmen.

Eduard schrieb am 24.03.2024 um 00:21:02:
Und anscheinend hat sich auch weder beim Bürgerbüro noch bem Standesamt jemand die Mühe gemacht, die Rechtslage zu erklären.

Das eben bezweifle ich.

Eine Antwort "So etwas geht nicht, sie können nur eine Nachbeurkundung bekommen" ist eine absolut korrekte Auskunft und kann durchaus unter "stur stellen" abgebucht werden.
Was ich mir dagegen nicht vorstellen kann: Dass das Standesamt ohne jede Erklärung gesagt hätte "Für eine Anerkennung müssen sie ... vorlegen." und dann die Unterlagen für eine Nachbeurkundung aufgezählt hätte.

Um solche Ketten von Missverständnissen aufzubrechen ... siehe oben.
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Antwort #5 - 24.03.2024 um 17:17:10
 
Solange der Mann kein Aufenthaltsrecht in D hat und hier lebt wird niemand Deine Steuerklasse in D ändern. Mit einem im Ausland lebenden Mann oder einem illegal hier lebenden Mann (wo er lebt hast Du nicht geschrieben) ist das nicht möglich.

https://wikifi.de/post/welche-steuerklasse-wenn-ehepartner-im-nicht-eu-ausland-l
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« Zuletzt geändert: 24.03.2024 um 21:54:05 von reinhard »  
 
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Antwort #6 - 24.03.2024 um 21:31:36
 
@lottchen
Rein interessehalber: Woher kommt Deine Idee, dass der Ehemann weder hier lebt noch ein Aufenthaltsrecht hat? Geht das aus den Fragen der TS hervor?
Wenn nein, warum dann die Aussage?

Nebenbei: Nach einigen hundert Beiträgen darf man wissen, wie man hier einen Link so einfügt, dass kein störender Zeilenumbruch ensteht. Also nicht einfach mit Kopieren und Einfügen, sondern mit dem ganz linken Button in der oberen Button-Zeile über dem Textfeld ...
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Antwort #7 - 25.03.2024 um 09:17:17
 
Petersburger schrieb am 24.03.2024 um 21:31:36:
Woher kommt Deine Idee, dass der Ehemann weder hier lebt noch ein Aufenthaltsrecht hat?

Die Idee kommt daher dass die Behörden sich weigern, die TE als verheiratet einzutragen. Diese Idee KÖNNTE ein Grund dafür sein. Ich habe nicht behauptet, dass es so ist.
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Antwort #8 - 25.03.2024 um 10:35:03
 
Man trug mich auch auf Antrag trotz anfänglicher Weigerung als "verheiratet" ein, obwohl mein Mann noch nicht hier wohnte.

Die Steuerklasse kann erst nach Umzug geändert werden.
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Antwort #9 - 25.03.2024 um 16:06:48
 
lottchen schrieb am 25.03.2024 um 09:17:17:
Ich habe nicht behauptet, dass es so ist.

Stimmt, im Klartext geschrieben hast Du das nicht.

Dennoch ließ Deine Wortwahl mich nachschauen, ob ich da irgendwo eine Info übersehen hätte - in anderen Beiträgen in anderen Thema z.B.

Wenn Du jetzt eine solche Reaktion bei jemandem hervorrufst, der Deine Beiträge nicht zum ersten Mal liest, wie kommt das dann bei einem Neuling an?
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