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abhängigen Ehegattenvisum zur Blauen Karte (Gelesen: 271 mal)
Themen Beschreibung: Wechsel vom abhängigen Ehegattenvisum zur Blauen Karte
nadra
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i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Pakistanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag abhängigen Ehegattenvisum zur Blauen Karte
19.03.2024 um 11:03:42
 
Mein Freund Muhammad hat ein Visum für seine Ehefrau und hat nun einen Job und eine Blue Card beantragt. Er hat folgenden Brief vom Ausländerausländerbehörde bekommen.

die Stadt (ABC) befristet die Ihnen am 12.12.2023 auf Grundlage von § 30 AufenthG erteilte Aufenthaltserlaubnis gemäß § 7 Abs. 2 S. 2 AufenthG nachträglich auf den Zeitpunkt der Zustellung dieser Verfügung.
Gleichzeitig verlängert die Stadt Oldenburg Ihre Aufenthaltserlaubnis gemäß § 18g AufenthG befristet bis zum 30.09.2026.


Zusammen mit diesem Schreiben erhielt er die E-Mail:

Ich kann Ihnen die Blue Card mit dem Zusatz ausstellen, dass es einen weiteren Aufenthalt für den Ehegattennachzug gibt. Alternativ werde ich Ihren derzeitigen Aufenthalt zum Ehegattennachzug bis heute befristen und gleichzeitig die neue Blaue Karte mit sofortiger Wirkung ausstellen.
Wenn Sie nur die Blaue Karte wünschen, unterschreiben Sie bitte das beigefügte Schreiben.


Was bedeutet das? Welche Option sollte er wählen?

Option 1: Blaue Karte mit dem Zusatz, dass es einen weiteren Aufenthalt zum Ehegattennachzug gibt oder

Option 2: Alternativ befriste ich Ihren derzeitigen Aufenthalt für den Ehegattennachzug bis heute und stelle gleichzeitig die neue Blaue Karte mit sofortiger Wirkung aus.

LG


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reinhard
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Beiträge: 15.179

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: abhängigen Ehegattenvisum zur Blauen Karte
Antwort #1 - 19.03.2024 um 13:19:31
 
Im Prinzip egal. Ich würde die Option 1 nehmen.

Aber das heißt eben, er hat zwei Aufenthaltserlaubnisse. Das könnte die Ausländerbehörde auch laufen lassen. Lohnt aber keinen Streit.

Nur: Falls er die Stelle verliert und nichts neues findet, muss er wieder die andere AE als Ehepartner nehmen. Die bekommt er aber jederzeit wieder, egal welche Option er wählt.

Und wenn er den Job und die Blaue Karte behält, merkt er sowieso nichts von der Befristung (die überflüssig ist, aber wie gesagt ist der Streit nicht lohnend).
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