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Visa-Beantragung für argentinische Ehefrau (Gelesen: 293 mal)
Tom12345
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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19.03.2024 um 20:55:49
 
Hallo zusammen,
von einem guten Kollegen habe ich diese Seite erhalten und finde sie äußerst interessant. Jedoch ist jeder Fall anders.

Mein Fall: ich als Deutscher seit über 16 Jahren mit einer Argentinierin verheiratet. Wir haben zwar ein paar Jahre in Argentinien gelebt, dort ist die Arbeitssituation jedoch sehr schwierig und daher bin ich wieder in Deutschland. Nun ist meine Frau in Rente  und möchte hier nach Deutschland ziehen. Sie wohnt aber weit weg von Buenos Aires und da wollen wir natürlich alles gleich "richtig" machen, das ist aber nicht so einfach.
Auskünte Konsulat: keine.  Versuch ABH Ludwigsburg: wenden Sie sich ans Konsulat. ABH Stuttgart: keine Antwort auf meine E-Mail Zweck Besprechungstermin seit 5 Wochen.
Theoretisch muss man A1 bestanden haben, jedoch auf einer Internetseite eines Rechtsanwalts fand ich folgende Passage:
"Wenn ein Teil Ihrer Familie im Ausland lebt, stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen es möglich ist, ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung zu erhalten.
Ausländiche Ehepartner  eines deutschen Staatsangehörigen haben grundsätzlich einen Anspruch auf Erteilung. Die Botschaften verlangen den Nachweis einfacher deutsche Sprachkenntnisse der Stufe A1 und akzeptieren meist nur Zertifikate des Goethe-Instituts. Ausnahmen vom Sprachtesterfordernis gibt es für Ehegatten mit Hochschulabschluss oder beim Familiennachzug zu Hochqualifizierten." Ich bin Bauingenieur, sie Lehrerin. Somit wäre in diesem Fall sogar beides erfüllt. Dann müßte ich doch wohl nur eine beglaubigte Kopie vom Diplomingenieurzeugnis beilegen für den Visumantrag.
Ist das aber wirklich so?
Kann da mir jemand eine Auskunft geben?
Die A1-Prüfung ist natürlich in Argentinien in bestimmten Städten möglich, ohne dem wäre natürlich alles viel einfacher.
Daher wäre ich für die oben gestellte Frage sehr dankbar.

Viele liebe Grüße Tom12345
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 19.03.2024 um 21:12:04
 
Es wäre auf jeden Fall der schnellste und einfachste Weg, wenn sie die A1-Prüfung besteht und mit dem Zertifikat zusammen ein Visum beantragt. Als Lehrerin sollte sie das problemlos schaffen.

Eine Ausnahmeregelung durchzusetzen dauert und dauert und dauert. Kann klappen, zumal diskutiert wird, nächstes Jahr eine entsprechende Passage ins Gesetz einzufügen. Aber ob das für sie gilt, ist dann noch nicht klar.

Die Ausnahme für Hochqualifizierte ist anders gmeint: Der argentinische Ingenieur wird dringend gebraucht, will aber nur umziehen, wenn sie Frau mitdarf. Dann wird bei ihr auf das Zertifikat verzichtet, damit er schneller kommen kann.
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 19.03.2024 um 23:10:25
 
Tom12345 schrieb am 19.03.2024 um 20:55:49:
Kann da mir jemand eine Auskunft geben?


Hallo,

insgesamt ist es ein wenig komplexer, als von Dir geschildert. Die entsprechende Regelung dazu findest Du im Visumhandbuch,
"2.4.5.1. Hochschulabsolventen mit positiver Erwerbs- und Integrationsprognose", S. 548ff.
Visumhandbuch

Das Problem könnte sein, dass eben bei einer älteren Dame in Rente die positive Erwerbsprognose nur schlecht dargelegt werden könnte. Die IntV, auf die sich das Visumhandbuch bezieht, ist da auch ziemlich restriktiv: § 4 Abs. 2 Satz 2 IntV.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Aras
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Antwort #3 - 19.03.2024 um 23:12:59
 
Wenn du sowieso zurückziehst, warum nicht nach Spanien oder Österreich? Wären das Alternativen für euch?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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