Hallo zusammen,
von einem guten Kollegen habe ich diese Seite erhalten und finde sie äußerst interessant. Jedoch ist jeder Fall anders.
Mein Fall: ich als Deutscher seit über 16 Jahren mit einer Argentinierin verheiratet. Wir haben zwar ein paar Jahre in Argentinien gelebt, dort ist die Arbeitssituation jedoch sehr schwierig und daher bin ich wieder in Deutschland. Nun ist meine Frau in Rente und möchte hier nach Deutschland ziehen. Sie wohnt aber weit weg von Buenos Aires und da wollen wir natürlich alles gleich "richtig" machen, das ist aber nicht so einfach.
Auskünte Konsulat: keine. Versuch
ABH Ludwigsburg: wenden Sie sich ans Konsulat.
ABH Stuttgart: keine Antwort auf meine E-Mail Zweck Besprechungstermin seit 5 Wochen.
Theoretisch muss man
A1 bestanden haben, jedoch auf einer Internetseite eines Rechtsanwalts fand ich folgende Passage:
"Wenn ein Teil Ihrer Familie im Ausland lebt, stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen es möglich ist, ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung zu erhalten.
Ausländiche Ehepartner eines deutschen Staatsangehörigen haben grundsätzlich einen Anspruch auf Erteilung. Die Botschaften verlangen den Nachweis einfacher deutsche Sprachkenntnisse der Stufe
A1 und akzeptieren meist nur Zertifikate des Goethe-Instituts. Ausnahmen vom Sprachtesterfordernis gibt es für Ehegatten mit Hochschulabschluss oder beim Familiennachzug zu Hochqualifizierten." Ich bin Bauingenieur, sie Lehrerin. Somit wäre in diesem Fall sogar beides erfüllt. Dann müßte ich doch wohl nur eine beglaubigte Kopie vom Diplomingenieurzeugnis beilegen für den Visumantrag.
Ist das aber wirklich so?
Kann da mir jemand eine Auskunft geben?
Die A1-Prüfung ist natürlich in Argentinien in bestimmten Städten möglich, ohne dem wäre natürlich alles viel einfacher.
Daher wäre ich für die oben gestellte Frage sehr dankbar.
Viele liebe Grüße Tom12345