Aras schrieb am 25.02.2024 um 21:56:59:Hast du die Verbalnote gesehen, die ich in dem Beitrag #5 angehangen habe?
Ich würde ja erst bei der iranischen Botschaft fragen ob die das Dokument auf Seite 13 der PDF noch ausstellen können, dann bei der Einbürgerungsstelle fragen ob die das Dokument auch akzeptieren unter verweis auf die Verbalnote.
https://germany.mfa.gov.ir/portal/GeneralCategoryServices/13126Ansonsten könnte man auf Kommunalaufsichtsebene versuchen die Notwendigkeit der Legalisation in Frage zu stellen. Dafür sprechen ja viele Argumente. Bspw. könnte der Iraner ja seine Schenasnameh bei der Botschaft erneuern. Oder die Botschaft hat ja gerade Zugriff auf die Zentrale Personenstandsdatenbank.
So. Wir haben jetzt ähnliche Dokumente von der Konsularabteilung der iranischen Botschaft in Berlin unkompliziert bekommen. Die Ledigkeitsbescheinigung bestätigt, dass Person gem. der Personenstandsokumente nicht verheiratet ist. Leider fehlt der Satz, "damit gilt die Person als ledig". Das wird kein Problem. Notfalls bestätigt man es eidesstattlich vor dem Notar.
Die Bestätigung der Shenasnameh sieht jetzt auch anders aus. Die wird als "Legalisation der Geburtsurkunde bezeichnet und bestätigt noch einmal alle Daten auf deutsch.
Wir werden, dass einreichen und mit folgenden Hinweisen:
- Identität bereits auf 1.Stufe von 4 mit Nationalpass nachgewiesen
- Verweis auf die Verbalnote
- Urteil des VG Stuttgart, 01.03.2010, Az. 11 K 223/09
- weitere Dokumente wie Bachelor, Masterzeugnis, Führerschein in Übersetzung als Identitätsnachweis in der Anzahl
--> kein Zweifel an Identität, da Daten überall gleich. im Rahmen der freien Beweiswürdigung und der Vielzahl der Nachweise
- Befreiungsverfahren beim OLG Präsidenten ohne Ersatzlegalisation --> gibt es da eine Norm oder andere Belege?
Kennt Ihr noch andere Arguemente und Urteile?
Wir versuchen es einmal, mit der Anzahl an Argumenten und Nachweisen, diese Praxis zu in Frage zu stellen. Nichtsdestotrotz haben wir parallel schon die Ersatzlegalisation in Iran angeschoben.
Auch der Anwalt sagt, dass "Fazit: Oftmals schießen die Ausländer- bzw. Einbürgerungsbehörden über das Ziel hinaus und legen zu strenge Kritierien an. Dann sollte gerichtlich überprüft werden."
https://www.mth-partner.de/auslaenderrecht-anwalt/auslaenderrecht-geburtsurkunde...