Du wirfst ein bisschen viel mit Begriffen um Dich.
Zwei Dinge musst Du ganz sauber trennen:
Als Ehefrau eines Deutschen mit Grundkenntnissen der deutschen Sprache hat Deine Frau einen Anspruch auf einen nationalen Aufenthaltstitel, der die Herstellung Eurer ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet gestattet.
Ein
nationaler deutscher Aufenthaltstitel (nat. Visum,
AE,
NE usf.) erlaubt aber
keine Aufenthalte in EU- oder Schengen-Staaten außerhalb Deutschlands, die 90 Tage je 180-Tage-Zeitraum überschreiten.
Deutschland hat einfach nicht das Recht, Langfrist- oder Daueraufenthalte in anderen Staaten zu erlauben. Ebensowenig wie andere Staaten das für Deutschland können.
Beanie1984 schrieb am 23.02.2024 um 17:29:30:Mit dem National Visum D kann sie ja bis zu 12 Monate in Deutschland bleiben bis sie hier arbeitet findet.
Das ist Unfug.
Nationale Visa werden nur dann für Gültigkeitsdauern bis zu maximal einem Jahr erteilt, wenn der Aufenthalt definitiv nicht länger als ein Jahr dauert.
Visa zur Familienzusammenführung gehören nicht dazu; die werden i.d.R. für 90 Tage erteilt.
Die nach Einreise zu beantragende
AE soll nach der
AVwV zur
AufenthG für drei Jahre ausgestellt werden - nichts also mit 12 Monaten.
Und schon gar nichts mit "bis sie hier Arbeit findet".
Jetzt zu dem völlig anderen Rechtsgebiet: EU-Freizügigkeit.
Wenn Sie mit Dir unterwegs ist, hat sie bereits ohne jedes Visum das RECHT auf Einreise und Aufenthalt. Ein Visum darf nur zur Einreise gefordert werden - und ein solches hat Deine Frau ja bereits.
Für Aufenthalte bis zu drei Monaten - Achtung: hier steht nicht "90 Tage" - gibt es keinerlei Voraussetzungen für diese Freizügigkeit, bei längeren Aufenthalten gibt es dann welche (KV zum Beispiel).
Wenn Ihr also gemeinsam umzieht, weil zum Beispiel Du Arbeit in Österreich gefunden hast, dann zieht Ihr einfach um und wickelt dann den ganzen Kram in Österreich ab.
Hierfür gilt Aras' Antwort
Aras schrieb am 14.02.2024 um 17:53:19:Es ist egal mit welchem Visum sie eingereist ist.
Auf diese Frage
Beanie1984 schrieb am 23.02.2024 um 17:29:30:Hat sie mit dem Visum dann auch bis 12 Monate das Recht sich in anderen EU Ländern aufzuhalten?
muss die Antwort jedoch ganz klar lauten: Nein, hat sie nicht.
Nicht mit oder aufgrund des Visums, sondern aufgrund ganz anderer Regelungen, sofern sie denn zutreffen.