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FEG und Mindestlohn erreichen durch zwei Jobs (Gelesen: 499 mal)
Themen Beschreibung: Hauptjob zzgl. Minijob 18b bzw. 18g AufenthG
Mamaschlumpfine
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Beiträge: 61

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag FEG und Mindestlohn erreichen durch zwei Jobs
24.01.2024 um 20:04:23
 
Hallo liebe Mitglieder,

kurz eine Frage:

Das Gehalt des Hauptarbeitgebers ist knapp unter dem erforderlichen Mindestgehalt (xy% der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung). Durch einen Minijob in einem Bereich, der nicht unter „Fachmann“ fällt, könnte man durch Zahlung in die Rentenkasse diesen Mindestlohn erreichen. Es liegt auch ein konkretes Angebot für beide Stellen vor.

Wären damit die Voraussetzungen hinsichtlich des Mindestgehaltes für Paragraph 18b bzw. 18g erfüllt? Oder ist es zwingend notwendig, dass man nur durch EINEN Job die erforderliche Prozentzahl der Beitragsbemessungsgrenze erreicht.

Lieben Dank an alle 🙂



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Aras
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Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.241

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
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Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 24.01.2024 um 21:19:55
 
Sofern du dich auf die %-Grenze bezüglich der Blauen Karte EU beziehst, würde ich es verneinen. Überleg mal weiter... wenn es nicht reicht, dann vielleicht mit zwei zusätzlichen Minijobs? Oder gar drei? Kann also nicht passen. Die % Grenze soll ja gerade Lohndumping vermeiden (auch wenn die %-Grenze schon irgendwie lächerlich niedrig ist).

Bezüglich 18b habe ich keine Ahnung. Lese ich das Gesetz würde ich vermuten, dass es eine AE gibt, sofern das Gehalt nicht unangemessen ist.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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