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Erst Gaststudium, dann Ausbildung? (Gelesen: 797 mal)
ryka
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25.01.2024 um 19:34:30
 
Ein Gaststudent beschloss vor dem Beginn eines Studiums eine Ausbildung zu beginnen. Sein Aufenthalt gilt bis Ende April und sollte dann für das Studium verlängert werden.
Ist die Änderung des Aufenthalts ohne Weiteres möglich?
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lottchen
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Antwort #1 - 25.01.2024 um 19:37:51
 
Was für eine AE hat er momentan?
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ryka
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Antwort #2 - 27.01.2024 um 21:24:54
 
Er hat 16 B Abs. 1
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lottchen
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Antwort #3 - 28.01.2024 um 15:21:58
 
Dann schauen wir mal bei AufenthG § 16b rein:

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__16b.html

(4) Während eines Aufenthalts nach Absatz 1 darf eine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Aufenthaltszweck nur zum Zweck einer qualifizierten Berufsausbildung, der Ausübung einer Beschäftigung als Fachkraft, der Ausübung einer Beschäftigung mit ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen nach § 19c Absatz 2 oder in Fällen eines gesetzlichen Anspruchs erteilt werden.

Also wenn es sich um eine qualifizierte Berufsausbildung handelt soll er den Antrag auf Änderung der AE stellen.
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ryka
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Antwort #4 - 01.02.2024 um 11:24:19
 
Vielen Dank, Lottchen.
Ausbildungen in Deutschland fangen im September an. Für die Zeit bis dahin soll Hamir ein Praktikum/Volontariat machen. Kann das klappen?
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Antwort #5 - 01.02.2024 um 11:35:42
 
Er darf das tun, was seine jetzige AE erlaubt. Auch das steht in meinem gesetzten Link:

(3) Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt nur zur Ausübung einer Beschäftigung, die insgesamt 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr nicht überschreiten darf, sowie zur Ausübung studentischer Nebentätigkeiten. Während des Aufenthalts zu studienvorbereitenden Maßnahmen im ersten Jahr des Aufenthalts berechtigt die Aufenthaltserlaubnis nur zur Beschäftigung in der Ferienzeit.

Ein Praktikum gilt meines Wissens als Beschäftigung.
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Antwort #6 - 01.02.2024 um 11:50:07
 
Ja ein Praktikum erfüllt die Voraussetzungen des § 7 SGB IV. Auf ein etwaiges Entgelt kommt es nicht an. 120 ganze Tage sind ja bei 5 Tage Arbeit pro Woche = 24 Wochen bzw. 6 Monate. Er ist eigenständig dafür verantwortlich, dass er die Tage einhält.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #7 - 01.02.2024 um 11:59:10
 
Er ist doch noch im ersten Jahr seiner AE, bei der Studienvorbereitung, oder? Gilt dann nicht:

Während des Aufenthalts zu studienvorbereitenden Maßnahmen im ersten Jahr des Aufenthalts berechtigt die Aufenthaltserlaubnis nur zur Beschäftigung in der Ferienzeit.
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Antwort #8 - 01.02.2024 um 12:03:13
 
Stimmt. Da haben wir ein Problem. Also nicht erlaubt.
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Antwort #9 - 01.02.2024 um 12:07:20
 
Wenn er jetzt einen Wechsel seiner AE beantragt - kann er die nicht für ab sofort beantragen? Wenn er die dann zeitnah bekommen würde (und nicht erst im August) - kann er ab da nicht arbeiten, also das Praktikum machen? Als Lehrling darf er noch mehr arbeiten.   
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Antwort #10 - 01.02.2024 um 12:37:17
 
Wir wissen weder was für eine Ausbildung er beginnen möchte noch weitere Umstände wie sein Alter oder wie flexibel der mögliche Ausbildungsbetrieb ist.

Das Ding ist doch, dass es kein Gesetz gibt wonach man eine Ausbildung nach BBIG im September oder Oktober beginnen muss.
Ist man jünger als 23 Jahre und macht eine Ausbildung muss man aber die Berufsschule besuchen. Ist man älter als 23 entfällt die Schulpflicht. Dafür kann dann der Ausbildungsbetrieb die Inhalte nahe bringen. Aber keine Ahnung ob sich ein Ausbildungsbetrieb darauf einlässt. Theoretisch könnte er auch jetzt in die Ausbildung einsteigen und direkt die Berufsschule besuchen, wenn die Berufsschule das zulässt. Aber die eAT zu bekommen dauert bestimmt länger.

Will er aber eine Ausbildung starten, die eine Berufsfachschule voraussetzt, wie bspw. Krankenpfleger, dann muss er warten bis zum Beginn des Schuljahres.

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