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Job Wechsel (Gelesen: 1.692 mal)
noorallah
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i4a rocks!


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23.01.2024 um 11:48:06
 
Hallo zusammen

Müssen wir die Einbürgerungsbehörde über den Job Wechsel informieren?? oder warten wir bis Sie nach der Lohnabrechnung fragen, weil Sie sowieso kurz vor der Entscheidung danach verlangen werden.

Danke im voraus
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Aras
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Antwort #1 - 23.01.2024 um 12:14:04
 
Jede Änderung der Wirtschaftlichen Lage muss gemeldet werden.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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noorallah
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 23.01.2024 um 19:51:48
 
Aras schrieb am 23.01.2024 um 12:14:04:
Jede Änderung der Wirtschaftlichen Lage muss gemeldet werden.


Gibt es eine entsprechende Formular für die Mitteilung??

Danke im voraus
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Aras
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Antwort #3 - 23.01.2024 um 19:53:44
 
Nein, gibt es nicht.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #4 - 23.01.2024 um 22:14:59
 
Einfach einen normalen Brief schreiben, 85 Cent drauf, fertig.
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noorallah
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Antwort #5 - 24.01.2024 um 21:12:42
 
reinhard schrieb am 23.01.2024 um 22:14:59:
Einfach einen normalen Brief schreiben, 85 Cent drauf, fertig.


Habe ich gemacht und wollte morgen den Brief zum Post bringen ABER zufälligerweise habe  heute einen schreiben von der Einbürgerungsbehörde bekommen
Zitat: die Bearbeitung unseren Antrag ist abgeschlossen, die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wird am Ende Februar statt finden.
Wir müssen paar Unterlagen mit nehmen unteranderem aktuelle Gehaltsabrechnung
Was muss ich jetzt jetzt machen ?
Muss ich den Brief doch schicken??  Augenrollen Augenrollen
Danke im voraus


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Puncherfaust
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Antwort #6 - 24.01.2024 um 21:17:18
 
Ja musst du.
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noorallah
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Antwort #7 - 24.01.2024 um 21:23:28
 
Ok danke für die schnelle Antwort
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Aras
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Antwort #8 - 24.01.2024 um 21:24:34
 
Im Zweifel wird man die 6 Monate Probezeit abwarten und dich dann einbürgern. Oder deine Erwerbshistorie ist überzeugend und sie bürgern dich direkt ein. Du kannst natürlich auch mit deinem Arbeitgeber sprechen und fragen ob er auf die Probezeit verzichtet. Ohne Probezeit hätte die Behörde keinen Grund die Einbürgerung zu verzögern.

Solltest du nicht die Änderung melden, könnte die Behörde eine etwaige Einbürgerung widerrufen, da die Lebensunterhaltssicherung eine erhebliche Bedingung für die Einbürgerung ist.

Wahrscheinlich wird man eher sagen, dass du bei der Einbürgerung die letzten 3 Gehaltsabrechnungen mitbringst, sodass es von alleine auffällt.
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noorallah
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Antwort #9 - 24.01.2024 um 22:54:00
 

Aber wäre ich jetzt arbeitssuchend angemeldet, dann hätte ich das Recht auf das Arbeitslosengeld 1,  und wie ich es mit bekommen habe, man darf sich mit der Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 auch einbürgern lassen
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Aras
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Antwort #10 - 24.01.2024 um 23:23:16
 
Wenn es so unwichtig wäre, warum denkst du muss man trotzdem den Lebensunterhalt nachweisen?

Der Lebensunterhalt muss perspektivisch gesichert sein. Mit ALG 1 ist der Lebensunterhalt nicht perspektivisch gesichert.

Aber mal schauen.
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Antwort #11 - 25.01.2024 um 06:59:15
 
Aras schrieb am 24.01.2024 um 23:23:16:
Wenn es so unwichtig wäre, warum denkst du muss man trotzdem den Lebensunterhalt nachweisen?

Der Lebensunterhalt muss perspektivisch gesichert sein. Mit ALG 1 ist der Lebensunterhalt nicht perspektivisch gesichert.

Aber mal schauen.


Nein das habe ich nicht gemeint
Die Frage wäre warum soll ich 6 Monaten warten, wenn ich mit dem Arbeitslosengeld 1 auch eingebürgert darf

Naja Mal schauen
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Antwort #12 - 25.01.2024 um 07:35:01
 
noorallah schrieb am 25.01.2024 um 06:59:15:
Nein das habe ich nicht gemeint
Die Frage wäre warum soll ich 6 Monaten warten, wenn ich mit dem Arbeitslosengeld 1 auch eingebürgert darf

Naja Mal schauen


Das hat Aras doch beantwortet.

Mit ALG I ist der Lebensunterhalt aktuell gesichert, nicht aber unbedingt für die Zukunft. Wenn die Behörde dich trotz ALG I einbürgern würde, dann würde sie das auch bei einem Arbeitsvertrag mit Probezeit machen. Kommt dann halt drauf an wie deine Erwerbshistorie insgesamt aussieht.

Es nicht mitzuteilen ist auf jeden Fall keine Option. Kleine Faustregel: Niemals die Einbürgerungsbehörde anlügen/etwas wichtiges wissentlich verschweigen.
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noorallah
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Antwort #13 - 25.01.2024 um 08:35:32
 
Puncherfaust schrieb am 25.01.2024 um 07:35:01:
Es nicht mitzuteilen ist auf jeden Fall keine Option. Kleine Faustregel: Niemals die Einbürgerungsbehörde anlügen/etwas wichtiges wissentlich verschweigen.


Die Mitteilung wird heute raus.
Vielen Dank
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noorallah
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Antwort #14 - 26.01.2024 um 19:01:11
 

Guten Abend!!
Wie ich schon erwähnt habe, der Termin zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde ist Ende Februar, wenn die Sachbearbeiterin den Termin nicht verschiebt, kann ich davon aus gehen dass wir die Urkunde doch bekommen werden???

Danke im voraus

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