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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Der Bundestag hat das neue Staatsangehörigkeitsrecht beschlossen. Ich nehme mal an, dass das für einige Sachbearbeiter hier eher mehr Arbeit bedeutet, aber für Leute, die sich einbürgern wollen eventuell weniger. So wie ich das verstanden habe, ändern sich dadurch auch die Anforderungen an die Bestreitung des eigenen Lebensunterhalts z.B. Härtefallkommission in verschiedenen Fällen, wo das vorher anders gehandhabt wurde.
Meine Frage ist, ob sich das auf meinen Fall auswirken wird und wann ich die Einbürgerung anfangen soll.
Eckdaten -mehrere Jahrzehnte schon hier -ausländischen Pass nicht aus der EU -Abitur, Studium, Lehramt, Promotion hier -keine Straftaten o.Ä. -Niederlassungserlaubnis vorhanden -nie ALG o.Ä. bezogen. Das einzige irgendwann mal im Studium BaföG, was auf einen Schlag sofort zurückgezahlt wurde -sonst keine Schulden aber auch keine Immobilien o.Ä.
Dieses Jahr bin ich wieder zu meinen Eltern innerhalb von München gezogen, weil sie Hilfe im Alltag brauchen. Pflegestufe o.Ä. wurde aber nicht beantragt und werden sie auch nicht wollen bzw. fraglich, ob sie das bekommen. Eltern stehen ca. 4 Jahre vor der Rente, die wahrscheinlich ihren Lebensunterhalt nicht decken wird. Wohne mietfrei in ihrer Eigentumswohnung, d.h. die Sachbearbeiter werden wohl eine ortsübliche Miete ansetzen.
Weil ich mithelfe, arbeite ich nur in Teilzeit als Lehrer, MINT und Sprachen und was es noch so gibt, ca. 80% des Stundenpensums. Verbeamtung strebe ich nicht an, weil ich das Referendariat nicht machen werde aus unterschiedlichen Gründen.
Bis September ist mein Vertrag befristet, danach mit an Sicherheit grenzender wahrscheinlich entfristet. Quelle dazu ist mündlich die Schulleitung, die Sachbearbeiter der Stadt München und auch der Vergleich mit anderen Kollegen, die genauso lange hier gearbeitet haben und ausnahmelos entfristet wurden. Der unbefristete Vertrag sollte 2 - 3 Wochen vor Schulbeginn vorliegen.
Unbefristeten Vertrag würde ich auch auf ca. 75% bis 80% des Stundenpensums legen wollen, was mit Zulagen und allem ungefähr 4500 Brutto und 2800 netto sein werden.
Jetzt folgende Fragen -Ist es eurer Schätzung nach wahrscheinlich, dass die Einbürgerung in diesem Fall durchgeht bzw. seht ihr da etwas, das die Einbürgerung ausschließen könnte? -Sollte der Antrag auf Einbürgerung jetzt schon, wenn nur ein befristeter Vertrag vorliegt, gestellt werden, eventuell mit Zusicherung der Stadt, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass ich einen unbefristeten Vertrag bekommen werden gegeben des Lehrermangels usw., oder ca. 7 Monate warten bis der unbefristete Vertrag da ist? -Wird sich das in Rente Gehen meiner Eltern in ein paar Jahren negativ auf die Einbürgerung auswirken, weil angenommen wird, dass für beide die Rente nicht ausreichen wird und weil ich hier wohne, ich für ihren Lebensunterhalt aufkommen werden muss? Wird das KVR hier überhaupt die Information über das Einkommen meiner Eltern erfragen?
Wenn ich noch was übersehen haben sollte, gerne einfach nachfragen!
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