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Verschärfungen Lebensunterhalt neues Einbürgerungsgesetz. Zeitpunkt Antragsstellung (Gelesen: 1.066 mal)
NeuesGesetz
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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19.01.2024 um 19:11:50
 
Der Bundestag hat das neue Staatsangehörigkeitsrecht beschlossen. Ich nehme mal an, dass das für einige Sachbearbeiter hier eher mehr Arbeit bedeutet, aber für Leute, die sich einbürgern wollen eventuell weniger. So wie ich das verstanden habe, ändern sich dadurch auch die Anforderungen an die Bestreitung des eigenen Lebensunterhalts z.B. Härtefallkommission in verschiedenen Fällen, wo das vorher anders gehandhabt wurde.


Meine Frage ist, ob sich das auf meinen Fall auswirken wird und wann ich die Einbürgerung anfangen soll.

Eckdaten
-mehrere Jahrzehnte schon hier
-ausländischen Pass nicht aus der EU
-Abitur, Studium, Lehramt, Promotion hier
-keine Straftaten o.Ä.
-Niederlassungserlaubnis vorhanden
-nie ALG o.Ä. bezogen. Das einzige irgendwann mal im Studium BaföG, was auf einen Schlag sofort zurückgezahlt wurde
-sonst keine Schulden aber auch keine Immobilien o.Ä.

Dieses Jahr bin ich wieder zu meinen Eltern innerhalb von München gezogen, weil sie Hilfe im Alltag brauchen. Pflegestufe o.Ä. wurde aber nicht beantragt und werden sie auch nicht wollen bzw. fraglich, ob sie das bekommen. Eltern stehen ca. 4 Jahre vor der Rente, die wahrscheinlich ihren Lebensunterhalt nicht decken wird. Wohne mietfrei in ihrer Eigentumswohnung, d.h. die Sachbearbeiter werden wohl eine ortsübliche Miete ansetzen.

Weil ich mithelfe, arbeite ich nur in Teilzeit als Lehrer, MINT und Sprachen und was es noch so gibt, ca. 80% des Stundenpensums. Verbeamtung strebe ich nicht an, weil ich das Referendariat nicht machen werde aus unterschiedlichen Gründen.

Bis September ist mein Vertrag befristet, danach mit an Sicherheit grenzender wahrscheinlich entfristet. Quelle dazu ist mündlich die Schulleitung, die Sachbearbeiter der Stadt München und auch der Vergleich mit anderen Kollegen, die genauso lange hier gearbeitet haben und ausnahmelos entfristet wurden. Der unbefristete Vertrag sollte 2 - 3 Wochen vor Schulbeginn vorliegen.

Unbefristeten Vertrag würde ich auch auf ca. 75% bis 80% des Stundenpensums legen wollen, was mit Zulagen und allem ungefähr 4500 Brutto und 2800 netto sein werden.


Jetzt folgende Fragen
-Ist es eurer Schätzung nach wahrscheinlich, dass die Einbürgerung in diesem Fall durchgeht bzw. seht ihr da etwas, das die Einbürgerung ausschließen könnte?
-Sollte der Antrag auf Einbürgerung jetzt schon, wenn nur ein befristeter Vertrag vorliegt, gestellt werden, eventuell mit Zusicherung der Stadt, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass ich einen unbefristeten Vertrag bekommen werden gegeben des Lehrermangels usw., oder ca. 7 Monate warten bis der unbefristete Vertrag da ist?
-Wird sich das in Rente Gehen meiner Eltern in ein paar Jahren negativ auf die Einbürgerung auswirken, weil angenommen wird, dass für beide die Rente nicht ausreichen wird und weil ich hier wohne, ich für ihren Lebensunterhalt aufkommen werden muss? Wird das KVR hier überhaupt die Information über das Einkommen meiner Eltern erfragen?

Wenn ich noch was übersehen haben sollte, gerne einfach nachfragen!
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 19.01.2024 um 19:25:54
 
Dass das Gesetz noch nicht in Kraft getreten ist weißt Du aber schon, oder? Wir sind hier immer noch bei den "ungelegten Eiern"...
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NeuesGesetz
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 19.01.2024 um 19:46:52
 
Ja, meine Formulierung war tatsächlich sehr ungenau was das angeht. Die Frage sollte dann wohl eher sein, ob ich die Einbürgerung anfangen soll, wenn das Gesetz in ca. 3 Monaten in Kraft tritt oder ob ich warten sollte bis ich den unbefristeten Vertrag in über 7 Monaten bekommen habe.

Der Rest der Fragen sollte wohl aber unabhängig davon sein.

Oder wolltest du damit sagen, dass auch andere Fragen, wie z.B. das mit dem Lebensunterhalt bis zum Eintreten des Gesetzes nicht klar sein werden? Soweit ich das verstanden habe, steht das Gesetz, ist aber noch nicht in Kraft getreten. Kann sich da denn noch grundlegend was ändern?
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reinhard
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Antwort #3 - 19.01.2024 um 19:54:01
 
Das ist egal. Die meisten Einbürgerungsbehörden haben Wartezeiten von sechs bis zwölf Monaten, bevor sie überhaupt zur Bearbeitung kommen. Ob Du den Antrag drei Monate früher oder später stellt, ist also egal.
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 19.01.2024 um 19:59:01
 
Danke für die schnelle Rückmeldung. Ich dachte, dass es so wäre, dass wenn ich die Einbürgerung später anfange, auch später meinen Passe bekommen werde. Muss ich da nicht auch was zu meiner Arbeit angeben? In 3 Monaten wäre das halt ein befristeter Vertrag und Monate danach ein unbefristeter. Das macht keinen Unterschied?

Ich nehme an, dass ich da was nachreichen könnte, würde das aber nicht wiederum den Prozess in die Länge ziehen?
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reinhard
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Antwort #5 - 19.01.2024 um 20:03:40
 
Das ist anders gemeint:

Wenn Du jetzt den Antrag stellen willst, bekommt Du einen Termin zwischen September 2024 und März 2025, um den Antrag in der Behörde zu unterschreiben. Fragst Du erst in drei Monaten nach, kann bereits ein bisschen Chaos ausgebrochen sein, weil plötzlich alle den Antrag stellen wollen, die 7 oder 6 oder 5 Jahre hier sind. Dann kann es sein, dass Du einen Termin 2025 oder 2026 für die Antragstellung bekommst.

Also: Mach Dir nicht soviele Gedanken, sondern besorg Dir einen Termin zur Antragstellung.
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Antwort #6 - 19.01.2024 um 20:12:50
 
Das macht natürlich gleich mehr Sinn. Die Sache ist natürlich, dass für Sachbearbeiter das alles wohl deutlich klarer und auch lockerer ist als für jemanden, der betroffen ist und kaum bis wenig Ahnung hat.

Meine Sorgen sind bei dem Vorgehen, was du beschreibst z.B.
-Wenn ich jetzt schon die Einbürgerung beantrage, dann gilt doch noch das alte Gesetz und ich muss doch noch einen weiteren Pass ablegen, was nochmal Jahre dauern würde bzw. schwer möglich ist. Klar nehme ich an, dass, weil sich das Gesetz ändert, sich auch die beantragte Einbürgerung ändert, nur denke ich da, dass jede Änderung wieder zu Verzögerungen führen wird.
-Genauso muss ich sagen, dass wenn jetzt schon klar ist, dass weil z.B. meine Eltern in Rente gehen, die nicht ausreichen wird, ich aber bei ihnen wohne, das auf den Lebensunterhalt angerechnet wird, was dann wiederum mit Teilzeit als zu wenig Verdienst angerechnet wird und die Einbürgerung sowieso abgelehnt wird. Klar kann ich das trotzdem mal probieren, aber mir und auch den Sachbearbeitern will ich den Aufwand nicht machen, wenn man vorausahnen kann, dass das nichts wird.

Für euch ist das eventuell völlig klar, dass das keinen Unterschied macht, aus bestimmten Gründen, die mir nicht ersichtlich sind. Für mich ist das tatsächlich eine existenzielle Sache.

Würde mich auch selbst weiterbilden, was das angeht, um nicht Leute hier zu bemühen, aber denke wiederum, dass ich kaum genug Wissen anhäufen kann bzw. viel übersehen werde, sodass ich das sowieso nicht einschätzen könnte.
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reinhard
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Antwort #7 - 19.01.2024 um 20:43:58
 
Nein, das ist nicht richtig.

Wenn der Sachbearbeiter 2025 oder 2026 den Antrag bearbeitet, bearbeitet er den nach dem aktuell geltenden Gesetz. Wann Du unterschrieben hast, ist egal.
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Antwort #8 - 19.01.2024 um 23:47:54
 
Richtig, sobald das Gesetz in Kraft tritt werden alle Einbürgerungen danach bearbeitet. Es gibt eine einzige Ausnahme, die besagt, dass der alte § 10 Abs. 1 Nr. 3 Anwendung findet wenn dieser günstigere Bestimmungen erhält, aber auch nur wenn der Antrag vorm 23.08.2023 gestellt wurde. Das ist für dich also völlig uninteressant.

Verstehe aber ganz davon ab nicht so ganz wieso dir das neue Gesetz so wichtig ist. Die Änderungen haben nach deinen Angaben auf deinen Fall überhaupt keinen Einfluss, außer vllt eine bald nicht mehr notwendige Entlassung. Sicher deinen Lebensunterhalt und fertig. Was deine Eltern bekommen ist egal, denen bist du nicht unterhaltspflichtig ggü.
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Aras
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Antwort #9 - 20.01.2024 um 00:28:15
 
LOL der Antrag meiner Frau ist am 16.08 gestellt worden. Mal schauen was sich daraus ergibt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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