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Einbürgerungszusicherungs und job wechseln (Gelesen: 736 mal)
Themen Beschreibung: Einbürgerungszusicherungs, Niederlassungserlaubnis ungültig, und job wechseln
Techno_Music
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i4a rocks!


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16.01.2024 um 11:34:37
 
Hallo Zusammen,

Ich wohne in Hamburg. Ich habe bereits im September 2023 die Einbürgerungszusicherung bekommen und danach habe ich mich mit der Indien Botschaft in Verbindung gesetzt, um meinen Pass abzugeben. Im Dezember habe ich meinen Pass abgegeben und die Bestätigung der Entlassung erhalten.

Jetzt habe ich das Einbürgerungsamt kontaktiert, um einen Termin für die Abholung der Einbürgerungsurkunde zu bekommen. Meine Sachbearbeiterin hat mir mitgeteilt, die erforderlichen Nachermittlungen im Rahmen Ihres Einbürgerungsverfahrens sind noch nicht vollständig abgeschlossen und dass Sie sich bitte an das Auswärtige Amt wenden sollten, um das Schreiben für die Verlängerung Ihrer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, da diese Anfang Februar abläuft.

Meine Frage ist: Wenn ich jetzt nur meinen Job ab Februar 2024 wechsle. Wird sich das auf meinen Status der Staatsbürgerschaft auswirken?

Eine weitere Frage ist, was ich jetzt machen kann, da meine Niederlassungserlaubnis in der 1. Februarwoche abläuft und auch mein indischer Pass abgelaufen ist.

Wie ich weiß ist die Niederlassungserlaubnis meiner Meinung nach rechtlich nicht gültig, weil diese an den indischen Reisepass gebunden ist. Da mein indischer Pass nicht gültig ist, ist meiner Meinung nach auch mein PR nicht gültig.

Viele Grüße
Sam
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Aras
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Antwort #1 - 16.01.2024 um 12:22:55
 
Die Niederlassungserlaubnis ist nicht an den Pass gebunden sondern an deine Person/Identität. Genauso ist das Ablaufdatum der Niederlassungserlaubnis kein rechtliches Ablaufdatum sondern ein technisches Ablaufdatum, also der Zeitpunkt ab dem es nicht mehr bspw. Für die AusweisApp2 genutzt werden kann.

Wenn du die Arbeit wechselst, dann ändert sich damit auch deine wirtschaftliche Situation und so stellst du dann die Einbürgerungszusicherung in Frage. Würde echt mit dem Jobwechsel abwarten bis du eingebürgert bist.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Techno_Music
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 16.01.2024 um 12:39:12
 
Hallo

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Aber was kann ich jetzt machen, an welche Behörde sollte ich jetzt gehen, da mein derzeitiger Arbeitgeber mich fragt, ob ich ein gültiges Visum vorlegen kann und meine Niederlassungserlaubnis bald in der ersten Februarwoche abläuft.
Sollte ich persönlich hingehen, da ich keinen Termin in Hamburg bekomme. Was passiert, wenn sie mich nach meinem Reisepass fragen, weil mein Reisepass von der indischen Botschaft annulliert wurde.

Welche Art von Brief sollte ich von ihnen brauchen oder etwas anderes. Bitte lassen Sie es mich wissen.
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #3 - 16.01.2024 um 13:18:22
 
Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet gültig. Wie Aras richtig sagt ist das nur ein technisches Ablaufdatum. Das bedeutet, dass du auch nach dem Datum weiter arbeiten darfst. Eine neue NE wirst du vermutlich nicht bekommen, wegen dem fehlenden Pass. Eine Bescheinigung über das Fortbestehen gibt es da auch nicht, da die NE an sich ja wie gesagt nicht ungültig wird. Es könnte dir höchstens eine Bescheinigung ausgestellt werden, die bestätigt dass du eine NE hast. Aber das kannst du auch durch die NE selber nachweisen.

Du hast alle erforderlichen Unterlagen vorliegen um weiter arbeiten zu können. Wenn das deinem AG nicht ausreicht sollte er sich mit der ABH in Verbindung setzen.
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Techno_Music
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 16.01.2024 um 20:12:53
 
Vielen Dank für die notwendigen Informationen.
Aber was soll ich dem Sachbearbeiter des Ausländeramts erzählen, was ich benötige?
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #5 - 16.01.2024 um 20:17:31
 
Du benötigst nichts. Du hast die Niederlassungserlaubnis, das reicht als Nachweis. Bescheinigungen wirst du nicht bekommen.

Du kannst von der ABH die Auskunft erhalten, dass du arbeiten darfst. Hilft das deinem AG weiter? Es macht wirklich viel Sinn, dass er sich selber die Auskunft holt, wenn er dir glaubt, dass du weiter arbeiten darfst.
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