Liebe alle,
nun möchte ich auch über die Einbürgerung bzw. Untätigkeitsklage einige Fragen stellen.
Die Einbürgerung habe ich am 14. August 2023 beantragt. Anfang September kam die Zahlungsaufforderung, welcher ich unverzüglich nachging. Den offiziellen Angaben nach dauert der Bearbeitungsprozess ab der Bezahlung mind. 20 Monate.
Dies sind auch neue Umstände. Hätte ich ein paar Monate früher einen Antrag gestellt, wären es nur 12 Monate gewesen (womit ich auch gerechnet habe).
Aktuell warte ich, wie viele andere auf das neue Gesetz und erwäge es, nach dem Inkrafttreten eine Untätigkeitsklage einzureichen, um den Prozess zu beschleunigen.
Gestern hatte ich ein sehr unangenehmes Telefonat mit einer Rechtsanwältin, die mir von der Untätigkeitsklage empört abriet. Sie meinte, ich würde die
EBH damit nur unnötig verärgern und meinen Fall auf diese Weise nur noch weiter nach hinten verschieben. Die Untätigkeitsklage hätte laut ihr auch gar keinen Erfolg, weil die Behörde mit Überlastung argumentieren und den Fall gewinnen würde.
Meine Recherchen ergaben bisher aber etwas Anderes: also dass die Behörde mit dieser Begründung nicht durchkäme. Das Verständnis für die überlasteten Mitarbeiter habe ich natürlich, allerdings sind es auch große Zugeständnisse von meiner Seite, dass ich bei allen Voraussetzungen noch ungefähr 2 Jahre warten muss.
Fragen:
1. Denkt ihr, dass die Anwältin Recht haben könnte? Habt ihr vielleicht die einschlägige Rechtsprechung dazu gesehen?
2. Was ist konkret die Untätigkeit?
Wenn ich jetzt z.B. noch einige Unterlagen schicke, könnte ich theoretisch in 2 Monaten eine Untätigkeitsklage einreichen oder müsste ich wieder 3 Monate abwarten? Ist also nur die Untätigkeit vonseiten der Behörde oder auch von meiner Seite gemeint? Bzw. kann dann die Behörde damit argumentieren, dass sie von mir neue Informationen bekam und diese dann bearbeitet ergo nicht untätig ist?
3. Wenn über meinen Fall vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetztes entschieden wird - werde ich dann meinen jetzigen Pass behalten können? Also macht es Sinn, im Zweifel direkt nach der Verabschiedung zu klagen oder nicht?
4. Gibt es vielleicht noch etwas, was ich dabei unbedingt beachten muss?
Danke euch!
Liebe Grüße
Dari