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Eine in Spanien lebenden Frau aus VAE heiraten (Gelesen: 2.176 mal)
deerhunter
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Antwort #15 - 16.01.2024 um 08:40:09
 
Alex5757 schrieb am 15.01.2024 um 23:23:55:
ie hat aus diesen Verfahren keinen Vorteil im Hinblick auf ihr Aufenthaltsrecht. 

Ich kenne jetzt das spanische Recht nicht, aber als Mutter eines Spaniers dürfte ihr Aufenthalt dort gesichert sein...analog zu D. Einen Pass wird sie trotzdem brauchen
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lottchen
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Antwort #16 - 16.01.2024 um 10:35:23
 
Alex5757 schrieb am 14.01.2024 um 15:31:34:
Den Pass in Emiraten kriegt sie höchstens, wenn sie zurück in ihr Land geht. Dort wurde aber schon eine Gefängnisstrafe nahgelegt. Das Problem war, dass sich ihr Ex-Freund politisch gegenüber von Emiraten geäußert hat und sowohl er als auch sie (neben der Tatsache, dass sie geflüchtet ist) von Emiraten quasi als "Kriminelle" betrachtet werden. Deswegen gibt ihr die arabische Botschaft auch keinen Pass.

Diese Information ist von wann? Aktuell oder von vor 5 Jahren oder so? Sie hat einen Paß beantragt und die Ausstellung wurde abgelehnt? Hat sie das Schriftlich? Kann sie ihre Bemühungen nachweisen einen Paß zu erhalten?
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Puncherfaust
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Antwort #17 - 16.01.2024 um 13:08:11
 
deerhunter schrieb am 16.01.2024 um 08:40:09:
Ich kenne jetzt das spanische Recht nicht, aber als Mutter eines Spaniers dürfte ihr Aufenthalt dort gesichert sein...analog zu D. Einen Pass wird sie trotzdem brauchen


Das Kind ist dann aber nicht spanisch, sondern kubanisch. Das "irgendwann mal spanische Papiere" bezieht sich denke ich auf die Aufenthaltserlaubnis, nicht auf eine irgendwann mal eventuell stattfindende Einbürgerung.

Hab mal kurz recherchiert. Die Staatsangehörigkeit des VAE dürfte das Kind nicht haben, da der Vater nicht die Staatsangehörigkeit hat und ein aus Sicht des VAE ausländischer Vater feststeht.

Die kubanische dürfte nicht kraft Gesetz feststehen, kann aber in diesem Fall bei der Direktion des Innenministeriums für Identifizierung, Immigration und Ausländerangelegenheiten beantragt werden. Das Verfahren läuft ja anscheinend.
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deerhunter
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Antwort #18 - 16.01.2024 um 14:25:38
 
Puncherfaust schrieb am 16.01.2024 um 13:08:11:
Das Kind ist dann aber nicht spanisch, sondern kubanisch. 

Stimmt, mein Fehler...war schon etwas weiter! Logischerweise dann "Kubaner"
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lottchen
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Antwort #19 - 16.01.2024 um 14:31:03
 
Wenn sich das Kind 2 Jahre legal in Spanien aufhält und kubanischer Staatsbürger ist kann es sich in Spanien einbürgern lassen. Das habe ich recherchiert. Sind aber ungelegte Eier, da es ja noch kein Kubaner ist und inwieweit der momentane Aufenthalt als legal bezeichnet werden kann müsste der Anwalt beantworten.
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